4367/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2006

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 13. Juni 2006 unter der Nr. 4358/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra- ge betreffend digitales Fernsehen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Einführung des digitalen Fernsehens ist eine gesamteuropäische Initiative und steht in engem Zusammenhang mit der Zielsetzung der Europäischen Union, Europa zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum zu machen und die Entwicklung zu einer wissensbasierten Informationsgesellschaft voranzutreiben. Die Digitalisierung des Antennenfernsehens hat die zusätzliche Zielsetzung, das im Bereich des terres- trischen Rundfunks bestehende Problem der Frequenzknappheit zu beseitigen, da auf einer Frequenz digital bis zu viermal so viele Programme übertragen werden kön- nen wie analog. Darüber hinaus ist die Bildqualität deutlich besser als beim analogen Fernsehen und Konsumenten stehen auch neue Informations- und Service-Angebote zur Verfügung. Mittel- und längerfristig können auf dieser technologischen Basis E-Government-Anwendungen mit einer einfachen Bedienung über die Fernbedie- nung des TV-Empfangsgerätes angeboten werden. DVB-T ermöglicht eine Vollver- sorgung im Ausmaß von rund 95% der Bevölkerung im Endausbau und ist eine für den Kunden kostenlose und frei zugängliche TV-Plattform, was gerade vor dem Hin- tergrund der aktuell stattfindenden Diskussion über eine mögliche Verschlüsselung der Satellitenplattform von besonderer Bedeutung ist. Schließlich ist noch darauf hin- zuweisen, daß die Tatsache, daß Rundfunkveranstalter mehr Programme und inno- vative Zusatzdienste anzubieten in der Lage sind, eine Stärkung des österreichi- schen Rundfunkmarktes bewirken vermag.


Zu Frage 2:

Im Herbst 2006 startet der Simulcastbetrieb in Wien und in allen Landeshauptstädten samt Umland. Parallel zur derzeitigen analogen Abstrahlung werden dann digitale Signale in 60 % aller TV-Haushalte verbreitet werden. Nach mehreren Monaten des Parallelbetriebs ist geplant, das analoge Fernsehen in diesen Gebieten einzustellen. Der weitere Roll Out Plan sieht vor, daß im Jahr 2010 die digitale Terrestrik 95 % aller Haushalte erreicht, was der derzeitigen analogen Versorgung entspricht, und daß dann der Analogue Turn Off erfolgt.

Zu Frage 3:

Im Sommer 2006 wird eine breit angelegte, gemeinsame Informationskampagne von ORF, ATV und der Sendertechnikfirma Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) als Inhaberin der ersten Multiplexzulassung für Österreich starten. In Form von Broschüren, Werbespots in Radio und Fernsehen und einer eigens eingerichte- ten Website (http://www.dvb-t.at) wird die Bevölkerung über den Umstieg auf DVB-T informiert werden. Weiters wird die ORS über eine Telefonhotline Informationen über den Roll-Out-Plan, technische Details und alle weiteren relevanten Fragen betreffend DVB-T anbieten. Parallel dazu wird die RTR-GmbH Ende August 2006 eine unab- hängige Website für Konsumenten (http://www.digitaler-rundfunk.at) anbieten und eine Informationshotline in Betrieb nehmen. Die Information des Handels und der Hersteller ist bereits seit einigen Wochen in allen Bundesländern angelaufen.

Zu Frage 4:

Es wurden bereits im Jahr 2005 von Rundfunkveranstaltern und der ORS in Zusam- menarbeit mit der RTR-GmbH und unter Einbeziehung der Endgerätehersteller im Rahmen einer europaweiten Konsultation Anforderungen an die Empfangsgeräte for- muliert, um den ungestörten und benutzerfreundlichen Empfang des digitalen Ange- bots sicherzustellen. Diese Anforderungen wurden Ende 2005 veröffentlicht und ein Zertifizierungsmodell entworfen, welches auf alle Gerätetypen angewendet werden kann. Die Zertifizierung erfolgt durch den TÜV Österreich. Im Zuge der Informations- kampagne werden Konsumenten auf die Zertifizierung und darauf hingewiesen wer- den, daß die mit der Prüfplakette des TÜV ausgezeichneten Endgeräte einen ein- wandfreien Empfang garantieren.

Zu Frage 5:

Hinsichtlich der mit MHP-Angeboten verbundenen Gefahr von Spontankäufen läßt sich darauf hinweisen, daß diese nicht durch interaktives Fernsehen geschaffen wird, sondern bereits jetzt in Form von Teleshoppingangeboten, Quizsendungen über Mehrwertnummern oder kostenpflichtige Dienste über Internet besteht. Es steht außer Frage, daß es wichtig ist, den bewußten Umgang der Konsumenten mit kos- tenpflichtigen Diensten, unabhängig vom Empfangsmedium, zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, daß Konsumentenschutzverbände von Beginn an in die Digitale Plattform Austria - ein zur Beratung der Regulierungsbehör- de in der Einführung des digitalen Rundfunks eingerichtete Expertengremium - ein- bezogen wurden, um eine für den Konsumenten nutzbringende und sinnvolle Ent-


wicklung des digitalen Fernsehens und vor allem auch interaktiver Fernsehdienste zu ermöglichen. Eine wichtige Aufgabe der Digitalen Plattform Austria und damit auch der darin vertretenen Konsumentenvertreter wird es in Zukunft sein, die Entwicklung des digitalen Rundfunks und der interaktiven TV-Dienste zu beobachten und ent- sprechende Empfehlungen abzugeben, wenn in einzelnen Bereichen Handlungsbe- darf besteht.

Zu Frage 6:

Um gebührenbefreite Haushalte über die ihnen zustehenden Zuschüsse zur Be- schaffung von Endgeräten für den Empfang von DVB-T rechtzeitig zu informieren, werden diese zum Startzeitpunkt von DVB-T im Herbst 2006 ein Informationsschrei- ben über den Umstieg auf digitales Fernsehen samt weitergehende Informations- möglichkeiten wie Hotlinenummern von ORS und RTR-GmbH erhalten. Dieses Schreiben wird die Vorgehensweise für die Einlösung eines Gutscheins in Höhe von EUR 40,- erläutern.

Zu Frage 7:

Eine rechtliche Verpflichtung der ORS als Betreiberin der DVB-T-Plattform, Endge- räte kostenlos an gebührenbefreite Haushalte zu verteilen, ist nicht gegeben, wes- halb die Finanzierung einer derartigen Maßnahme durch die ORS ausscheidet.