4369/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMSG-500103/0002-V/1/2006                                            Wien,

 

 

Sehr geehrter Her Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4538/J der Abgeordntene Mag. Lapp und GenossInnen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Wie auf die gleichlautende Frage der Frau Abgeordneten Mag. Lapp (siehe Anfrage Nr. 2701/J) bereits am 28. April 2005 geantwortet wurde, wird die erhöhte Familienbeihilfe für ein Kind gewährt, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder physischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht, wodurch der Grad der Behinderung mindestens 50 vH beträgt, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.

 

 

Frage 2:

Die Familienbeihilfe erhöht sich für ein Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um 138,3 € pro Monat.

 

Frage 3:

Für erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, kann die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden. Bei Kindern, die nicht fähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, gibt es keine Altersgrenze.

 

Frage 4:

Im Jahr 2005 wurde für 9.131 Kinder ein Neuantrag auf die erhöhte Familienbeihilfe gestellt.

 

Frage 5:

Im Jahr 2005 wurde die erhöhte Familienbeihilfe monatlich durchschnittlich für 63.699 Kinder  gewährt.

Im ersten Halbjahr 2006 wurde die erhöhte Familienbeihilfe monatlich durchschnittlich für 65.580 Kinder  gewährt.

 

Frage 6:

Im ersten Halbjahr 2006 wurde für 5.228 Kinder ein Neuantrag auf die erhöhte Familienbeihilfe gestellt.

 

Frage 7:

Im Juni 2006 gab es bei der Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe folgende altersmäßige Verteilung:

 

Altersgruppen

Anzahl der erheblich behinderten Kinder

0 bis 10

18.242

11 bis 18

18.239

19 bis 26

9.220

27 bis ...

21.235

Summe

66.936

 

Frage 8:

Im Jahr 2005 wurden 105.665.763 € an erhöhter Familienbeihilfe gewährt.

 

Frage 9:

Im ersten Halbjahr 2006 wurden 54.417.730 € an erhöhter Familienbeihilfe gewährt.

 

Frage 10:

Im Jahr 2005 vergingen zwischen Anforderung einer BSB-Bescheinigung bis zur abschließenden Erledigung dieser Anforderung durchschnittlich 66 Tage.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen