4373/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.08.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

                                                                                                                     

              

DVR: 0000051

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 14.07.2006 unter der Nr. 4654/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Reifenpanne eines uralten Exekutiv-Busses“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Insgesamt befinden sich im Bereich des BM.I 5.029 Kfz im Einsatz. Davon sind 285 Kfz der Zentralleitung, 116 Kfz dem EKO COBRA und 4.628 Kfz der Sicherheitsexekutive (Burgenland: 314 Kfz, Kärnten: 449 Kfz, Niederösterreich: 1.013 Kfz, Oberösterreich: 699 Kfz, Salzburg: 296 Kfz, Steiermark: 685 Kfz, Tirol: 366 Kfz, Vorarlberg: 190 Kfz und Wien 616 Kfz) zugeteilt. 63 Kfz sind über 15 Jahre alt, 1.864 Kfz über 10 Jahre und 2.456 Kfz über 5 Jahre.

 

Zu Frage 2:

Es gibt keine Kfz mit einer Laufleistung über 500.000 Kilometer, 18 Kfz über 400.000 Kilometer, 142 Kfz über 300.000 Kilometer, 1.562 Kfz über 200.000 Kilometer, 2.476 Kfz über 150.000 Kilometer und 3.335 Kfz mit über 100.000 Kilometer.

 

Zu Frage 3:

Die Kosten betragen pro Jahr ca. € 3.000,-/Kfz. Für die 1.562 Kfz über 200.000 Kilometer Laufleistung ergeben sich somit Instandsetzungs-, Reparatur- und Wartungskosten von insgesamt ca. € 4.686.000,-/Jahr.

 

Zu Frage 4:

Insgesamt befinden sich 6 Sonderfahrzeuge (Wien: 4 Wasserwerfer und ein Räumfahrzeug SW 4; Niederösterreich Flughafensicherung: 1 Radpanzer Pandur) und keine Reservefahrzeuge im Bereich des BM.I. Davon weisen 2 Kfz eine Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometer auf.

 

Zu Frage 5:

Die durchschnittliche Kilometerleistung beträgt ca. 27.000/Jahr.

 

Zu Frage 6:

Insgesamt befinden sich 506 Motorräder im Einsatz. 9 Motorräder werden in der Zentralleitung und 497 Motorräder im Bereich der Sicherheitsexekutive (Burgenland: 27 MR, Kärnten: 47 MR, Niederösterreich: 88 MR, Oberösterreich: 78 MR, Salzburg: 38 MR, Steiermark: 81 MR, Tirol: 45 MR, Vorarlberg: 12 MR und Wien: 81 MR) verwendet.

 

Zu Frage 7:

Siehe Frage Nr. 6. (Frage 7 ist ident mit Frage 6).

 

Zu Frage 8:

Im Jahr 2005 wurden € 5.583.000,- und im ersten Halbjahr 2006 ca. € 2,5 Mio. für Kfz Reparaturen ausgegeben.

 

Zu Frage 9:

Aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien hat sich der Lenker vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen. Bei jedem Tankvorgang sollte der Luftdruck der Reifen überprüft werden. Bei jeder „wiederkehrenden Überprüfung“ sowie bei jedem Service und bei jedem Reifenwechsel (auch von Sommer auf Winterbereifung und umgekehrt) werden die Fahrzeugreifen von fachkundigem Werkstattpersonal überprüft. Grundsätzlich gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefen. Aus Sicherheitsgründen werden die Sommerreifen der Kfz des BM.I jedoch bereits ab ca. 2,5 mm Mindestprofiltiefe ausgetauscht. Die Winterreifen werden bei 4 mm Mindestprofiltiefe gewechselt.

 

Zu Frage 10:

Nein.

 

Zu Frage 11:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Bei dem aufgetretenen Schaden des gegenständlichen Reifens handelt es sich um einen Produktionsfehler im Ventilbereich, der nicht vorhersehbar bzw. abwendbar gewesen wäre. Das betreffende Fahrzeug wurde am 05.01.2004 zum Verkehr zugelassen. Die Profiltiefe der verwendeten Reifen betrug zum Zeitpunkt des aufgetretenen Schadens 8 bis 9 mm. Als Konsequenz dieses Vorfalles wurde mit dem Generalimporteur des betreffenden Fahrzeuges bezüglich dieses Reifendefektes Kontakt aufgenommen, um das Risiko für derartige Schäden hinkünftig produktionsseitig zu minimieren.

 

Zu Frage 13:

Wie bereits bei Frage 12 ausgeführt, wird der Generalimporteur des gegenständlichen Fahrzeuges, dem derartige Schäden bereits bekannt sind, diesen Vorfall erfassen und näher untersuchen, damit derartige Vorfälle hinkünftig weitestgehend vermieden werden können. Leider können derartige Mängel vom BM.I auch bei regelmäßiger Kontrolle nicht vorhergesehen bzw. abgewendet werden.