4375/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.08.2006
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Juni 2006 unter der Nr. 4366/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra- ge betreffend Entsorgung von Festplatten in den Bundesministerien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und 4:
Funktionsfähige EDV-Geräte mit Festplatten, die vom Bundeskanzleramt nicht mehr benötigt werden, werden nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen zunächst im Rahmen des Sachgüteraustausches anderen Bundesdienststellen zur Übernahme angeboten. Bevor diese Geräte jedoch übergeben werden, werden die Festplatten mit der Software „Data Eraser" überschrieben, so daß nach dem derzeitigen techni- schen Stand davon auszugehen ist, daß die auf den Festplatten gespeicherten per- sonenbezogenen Daten und Daten, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen, nicht mehr gelesen werden können.
Entsorgt werden daher nur EDV-Geräte mit Festplatten, die entweder defekt sind oder im Rahmen des Sachgüteraustausches anderen Bundesdienststellen nicht übergeben werden können. In diesem Fall wird die Festplatte zunächst mechanisch durch das Bundeskanzleramt so zerstört, daß ein Lesen der Daten nicht mehr mög- lich ist. Darüber hinaus werden die so zerstörten Festplatten einer Firma, der Firma Optimist, zur weiteren Verschredderung übergegeben. Die Metallteile der EDV-Kom- ponenten werden aus Kostengründen durch die MA 48 entsorgt.
Zu Frage 2:
|
Ausgang |
PC Anzahl |
Notebook |
|
AUS 2000 |
44 |
0 |
|
AUS 2001 |
88 |
7 |
|
AUS 2002 |
46 |
18 |
|
AUS 2003 |
71 |
10 |
|
AUS 2004 |
138 |
12 |
|
AUS 2005 |
44 |
16 |
|
davon: |
PC Anzahl |
NB |
|
Ausscheidungen/Entsorgungen 2000 - 2005 |
431 |
63 |
Zu Frage 5:
Aufgrund der Geringfügigkeit des Auftragsvolumens wird die betreffende Firma im Anlaßfall im Rahmen einer Direktvergabe beauftragt (siehe auch Beantwortung zu Fragen 1).
Zu den Fragen 6 und 7:
Besondere vertragliche Regelungen sind nicht erforderlich, da nur mechanisch zer- störte Festplatten zur Entsorgung übergeben werden (siehe auch Beantwortung zu Fragen 1). Es sind daher auch keine speziellen vertraglichen Sanktionen vorgese- hen.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Frage 9:
Seitens des Bundeskanzleramtes wurden alle erdenklich möglichen Veranlassungen im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000 getroffen, um eine Weitergabe von Daten- trägern unter der Hand auszuschließen.
Frage 10:
Nein.