4377/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.08.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen
haben
am
14. Juni 2006 unter der Nr. 4379/J an mich eine schriftliche
parlamentarische An-
frage betreffend
Finanzierung des Projektes KÜBA
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Für das Projekt „KÜBA eine
transeuropäische Reise" von Kutlug Ataman wurde der
„Thyssen-Bornemisza Art
Contemporary" Privatstiftung ein Betrag von € 240.000 zur
Verfügung gestellt.
Die Fördersumme ist ausschließlich für Kosten in
Zusammenhang mit den Ausstel-
lungen, der Präsentation am Schiff (ohne das Schiff
betreffende Umbaukosten), den
Rahmenveranstaltungen,
der Präsentation in Wien, dem Marketing, dem Transport
der Kataloge, der PR
und der kuratorischen Arbeit gewidmet.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die
Gesamtprojektkosten des Projektes „KÜBA eine transeuropäische Reise" belau-
fen sich laut Antrag auf € 555.700.
Tatsächlich sind die Kosten, wie bei solchen Pro-
jekten üblich, höher zu veranschlagen. Nach Auskunft
der Veranstalter des Projekts
„KÜBA - a journey against the current"
betragen die Gesamtkosten rund €
750.000,-
Der endgültige Betrag
wird im Zuge der Abrechnung vorliegen. Der Anteil des Bun-
deskanzleramtes an
dem Projekt beträgt somit rund ein Drittel der
Gesamtkosten.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Da es sich um ein Projekt im Rahmen der EU - Ratspräsidentschaft handelt, wurde
das Projekt nicht dem Beirat vorgelegt.
Zu Frage 7:
Entscheidend für die Unterstützung des
Projekts waren die künstlerische Qualität
und
die kulturpolitische Dimension des Projekts. Gerade durch die Einbindung vieler
junger
Künstler der
Donauländer wurde durch dieses Projekt ein wichtiger Impuls
zum interkulturellen
Dialog gesetzt.
Zu Frage 8:
Keine. Im Übrigen betrifft die Frage keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.
Zu Frage 9:
Sponsoren und Mäzene unterstützen aus
privaten Mitteln die Kunst und bereichern
das
kulturelle Geschehen unseres Landes. Somit stellen sie eine wertvolle Ergän-
zung und Bereicherung der von der öffentlichen Hand geleisteten Kunstförderung
dar.