4380/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.08.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0062-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4364/J vom 14. Juni 2006 der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Schäden für die österreichischen Steuerzahler und den Finanzplatz Österreich durch die Vorgehensweise der BAWAG und des ÖGB in Bezug auf Gemäldeverkäufe, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich festhalten, dass ich diese Fragen nur insoweit beantworten kann, als sie Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen betreffen und sonstige Geheimhaltungsverpflichtungen (abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung, Bank-geheimnis, Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit) nicht entgegenstehen.
Zu 1.:
Wie mir berichtet wurde, ist der Betrag, den die BAWAG für Übernahme der kreditfinanzierten Vermögenswerte von Wolfgang Flöttl aufgewendet hat, mit rd. US$ 170 Mio. anzusetzen.
Zu 2.:
In Anbetracht der noch nicht abgeschlossenen umfangreichen Sonderprüfung der BAWAG ist diese Frage nicht abschließend zu beantworten, zumal die Vermögenswerte offensichtlich nicht gemeinsam verwertet worden sind. Hinzu kommt, dass viele Geldflüsse und sonstige Transaktionen im Zusammenhang mit den Karibikgeschäften der BAWAG bewusst und vorsätzlich verschleiert wurden und die entsprechenden Aufzeichnungen und Belege oftmals nur rudimentär vorhanden sind, sodass die Prüfung noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.
Zu 3.:
Entsprechend den bisherigen Erkenntnissen aus dem Zwischenbericht über die Prüfung der BAWAG P.S.K. durch die Oesterreichische Nationalbank kann ich vor Abschluss der laufenden Prüfungen eine Schädigung des österreichischen Steuerzahlers nicht sehen, will aber eine solche im Hinblick auf die Bestimmungen des BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetzes auch nicht gänzlich ausschließen.
Was eine mögliche Verkürzung von Steuern und Abgaben anbelangt, so
kann ich aufgrund der Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung dazu keine konkreten Aussagen machen.