4382/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.08.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0063-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »4369/J vom »14. Juni 2006 der Abgeordneten »Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, be­treffend »Entsorgung von Festplatten in den Bundesministerien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Finanzen einer der größten Informationstechnologie (IT)-Anwender Öster­reichs ist und seit Jahrzehnten in diesem Bereich eine enge Zusammen­arbeit mit der Bundesrechenzentrum (BRZ) GmbH ‑ ehemals Bundesrechen­amt (BRA) ‑ besteht.

 

Als führender IT-Dienstleister des Bundes verfügt die BRZ GmbH über eines der größten Rechenzentren, in dem höchst sensible Daten verarbeitet werden und daher der bestmögliche Schutz dieser Daten gewährleistet sein muss. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, wird das Informationssicherheits­system seit 2005 zertifiziert.

 

Im Mai letzten Jahres wurde die BRZ GmbH durch das Zertifizierungsunter­nehmen CIS GmbH einem umfangreichen Security-Audit unterzogen und hat diesen mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden. Damit wurde die erstma­lige Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach ÖNORM A 7799 bzw. BS 7799 erreicht.

 

Zum Jahresende 2005 wurde der neue ISO-Standard IS 27001 veröffent­licht, der die Sicherheitsnorm auf den aktuellen Stand der Technik adap­tiert. Gleichzeitig wurde die Gültigkeit aller bestehenden Zertifikate nach
älteren Normen bis zum 15. April 2007 begrenzt. Das BRZ war daher aufge­rufen, ein Upgrade des bestehenden Zertifikats nach ÖNORM A 7799 auf den neuen ISO-Standard durchzuführen.

 

Von 24. bis 26. April dieses Jahres wurde das Sicherheitswesen des Unter­nehmens in der jährlich durchzuführenden Überprüfung neuerlich auditiert. Das Ziel war der Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen der
ÖNORM A 7799 nach der die BRZ GmbH im vergangenen Jahr geprüft
wurde. Im Zuge des dreitägigen Verlaufs wurde die Normkonformität des ISMS der BRZ nach den Vorgaben von A 7799 bestätigt.

 

Darüber hinaus haben die CIS-Mitarbeiter den bereits vorhandenen Er­füllungsgrad in Bezug auf die neue Sicherheitsnorm ISO 27001 begutachtet. Das am 23. Mai 2005 erreichte Zertifikat nach der ÖNORM A 7799 wurde mit 11. Mai 2006 auf den aktuellen Standard 27001 erweitert. Dieses Zertifikat gilt bis 23. Mai 2008. Damit das nun erreichte höchste Sicherheits­niveau gewahrt bleibt, finden jährliche Überprüfungen statt. Dabei wird die Weiterentwicklung des Konzepts nachzuweisen sein, denn Security bedeutet nicht punktuelle Anstrengung, sondern ist ein laufender, sich ständig ent­wickelnder Prozess.

 

Das BRZ ist mit diesem Ergebnis wieder im Spitzenfeld bei der Bewertung des Sicherheitskonzepts und hat den Nachweis erbracht, dass das Sicher­heitssystem dem aktuellen internationalen Standard entspricht.

 

Weiters möchte ich hinsichtlich der vorliegenden Anfrage grundsätzlich fest­halten, dass der Regelfall nicht die Entsorgung, sondern das Ausscheiden von Geräten mit Festplatten nach Ablauf des Nutzungszeitraumes ist. Vor dem Ausscheiden werden die Festplatten jedenfalls mit einer Spezialsoftware gelöscht (Punkt 3 der folgenden Beantwortung).

 

Im Fehlerfall werden Festplatten entweder an die Lieferfirma (im Garantiefall) oder an die Wartungsfirma zur vertragskonformen Behandlung übergeben.

 

Hinsichtlich der echten Entsorgung/Vernichtung von Datenträgern (z.B. Mag­netbändern) möchte ich auf die Darstellung unter den Punkten 4 und 6 hinweisen.

 

Zu 1.:

Ja, es gibt eine Sicherheitsrichtlinie für das Ausscheidung bzw. die Entsor­gung der Hardware, in der u.a. geregelt wird, dass Datenträger oder andere Bausteine, die klassifizierte Informationen enthalten, vor dem Ausscheiden oder der Übergabe an ein Wartungs- bzw. Entsorgungsunternehmen zu
löschen bzw. zu vernichten sind.

 

Zu 2.:

Im Zeitraum von 2000 bis 2005 wurde folgende Anzahl an Geräten ausge­schieden:

2000:  2534

2001:  5536

2002:  3409

 

2003:  5189

2004:  3132

2005:  3853

 

Zu 3.:

Ja, die Daten werden vor der Entsorgung bzw. dem Ausscheiden mit einer Spezialsoftware gelöscht.

 

Zu 4.:

Der Auftrag an die Entsorgungsfirma lautet:

Abholung der in versperrten Containern gelagerten Datenträger, Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektronikschrott.

 

Zu 5.:

Die Datenlöschung erfolgt soweit als möglich intern.

 

Wie bereits in der Einleitung dargelegt, ist nicht die Entsorgung sondern das Ausscheiden von Geräten der Regelfall. Es ist daher auch zu keiner Aus­schreibung der Entsorgung gekommen, da aufgrund des geringen Auftrags­volumens eine Ausschreibung nicht erforderlich war.

 

Die Entscheidungskriterien für die Auswahl der Entsorgungsfirma waren insbesondere die Einhaltung des vorgegebenen sicheren Verfahrens und der Preis.

 

Zu 6.:

Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Entsorgung wird durch Begleitung der Transporte und Überwachung der Vernichtung reali­siert. Außerdem wird ein Vernichtungsprotokoll angefertigt.

 

 

Zu 7.:

Spezielle Sanktionen sind nicht vorgesehen. Bei einer Vertragsverletzung würden die üblichen zivilrechtlichen Wege beschritten werden.

Zu 8.:

Bisher sind keine Probleme bekannt geworden.

 

Zu 9.:

Eine vertragswidrige Verwendung kann nie gänzlich ausgeschlossen werden, weil auch kriminelle Handlungen durch im Prozess involvierte Personen nie restlos ausgeschlossen werden können. Es wurden jedoch alle als notwendig erachteten Maßnahmen ergriffen, um eine solche Möglichkeit weitestgehend zu verhindern.

 

Zu 10.:

Nein, diesbezüglich wird kein legistischer Handlungsbedarf gesehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.