4383/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.08.2006
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

S91143/35-PMVD/2006                                                                                          11. August 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am 14. Juni 2006 unter der Nr. 4373/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Entsorgung von Festplatten in den Bundesministerien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 3 bis 5:

Zunächst ist festzuhalten, dass die auf EDV-Rechnern in meinem Ressort verarbeiteten Daten derart verkryptet sind, dass sie ausschließlich ressortintern gelesen werden können. Die Entsorgung von nicht mehr verwendbaren Datenträgern ist durch einen Erlass geregelt und erfolgt durch mechanische Zerstörung. Datenträger, auf denen sensible bzw. der Geheimhaltung unterliegende Daten gespeichert waren, sind vor ihrer Zerstörung mit einer speziellen Vernichtungssoftware zu behandeln. Der bei der mechanischen Zerstörung von Datenträgern anfallende Elektronikschrott wird derzeit von der nach Ausschreibung nach dem Bestbieterprinzip mit der Entsorgung beauftragten Voest-Alpine Rohstoffhandel GmbH durch Schreddern verwertet.

Zu 2:

Im Jahr 2001 wurden 300 Personalcomputer samt Datenträgern, 2002 906, 2003 3.487, 2004 1.428 und 2005 3.702 entsorgt. Im Jahr 2000 erfolgte keine Entsorgung von Personalcomputern und Datenträgern.

Zu 6:

Die vertragskonforme Entsorgung von Datenträgern wird von einem Ressortangehörigen durch stichprobenartige Überprüfung sichergestellt.

Zu 7 und 8:

Fälle unsachgemäßer Entsorgung von Datenträgern meines Ressorts sind nicht bekannt. Unabhängig davon bestehen bei Nicht- bzw. Schlechterfüllung des Vertrages zivilrechtliche Schadenersatzansprüche.

Zu 9:

Im Bundesministerium für Landesverteidigung werden alle notwendigen Sicherheitsvor­kehrungen getroffen, um die unbefugte Weitergabe von Daten ausgeschiedener Datenträger zu verhindern.

Zu 10:

Nein.