4384/AB XXII. GP
Eingelangt am
14.08.2006
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen,
haben am 14. Juni
2006 unter der Nr. 4367/J-NR/2006 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Entsorgung von Festplatten in den
Bundesministerien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Im
laufenden Betrieb wird durch BMaA-interne Schulungen darauf hingewiesen, dass
auf den lokalen
Festplatten der PCs keine Daten gespeichert werden dürfen, da vor
jedem Client-Upgrade (2 pro Jahr) alle
Festplatten formatiert werden, wodurch solche
Daten verloren gehen.
Die Entsorgung der
PCs bzw. der Festplatten erfolgte bisher durch autorisierte
Entsorgungsfirmen, die über die ordnungsgemäße Löschung
der Festplatten - diese
wurden vorher vom BMaA formatiert - ein
Protokoll anlegen. Nunmehr hat das BMaA
die Spezial-Software zur Löschung von Daten angekauft und wird die
Festplatten damit
in Hinkunft selbst löschen.
Zu Frage 2:
Im
Jahr 2000 ca. 100 Stück, 2001 ca. 400 Stück, 2002 ca. 400 Stück,
2003 ca. 400
Stück, 2004 null, und 2005 ca. 600 Stück.
Zu Frage 4:
Die
Aufträge an die Firma beinhalten die ordnungsgemäße
Löschung, die durch ein
Lösch-Protokoll
dokumentiert werden muss, und die sachgerechte Entsorgung.
Zu Frage 5:
Die
Vergabe der Aufträge durch das BMaA erfolgte gemäß den
geltenden rechtlichen
Bestimmungen.
Zu Frage 6:
Vor
Übergabe an die Firmen werden die Festplatten vom BMaA formatiert.
Darüber
hinaus werden die
Löschprotokolle vom BMaA kontrolliert.
Zu Frage 7:
Es gelten
die allgemeinen Bestimmungen des Zivil- und des Strafrechts. Ohne Vorlage
der
Löschprotokolle erfolgt keine Rechnungsbegleichung.
Zu den Fragen 8 und 10:
Nein.
Zu Frage 9:
Es
werden alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um die Weitergabe
von
Daten zu verhindern; Missbräuche durch kriminelle Handlungen können
aber nie völlig
ausgeschlossen
werden. Aus Sicht des BMaA besteht die wichtigste Maßnahme zur
Verhinderung von Datenweitergabe darin, alle erforderlichen Schritte zu setzen,
um
sicher zu stellen, dass alle Daten von entsorgten PCs des BMaA
ordnungsgemäß und
restlos gelöscht werden.