4384/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.08.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen,
haben am 14. Juni 2006 unter der Nr. 4367/J-NR/2006 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Entsorgung von Festplatten in den
Bundesministerien“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Im laufenden Betrieb wird durch BMaA-interne Schulungen darauf hingewiesen, dass
auf den lokalen Festplatten der PCs keine Daten gespeichert werden dürfen, da vor
jedem Client-Upgrade (2 pro Jahr) alle Festplatten formatiert werden, wodurch solche
Daten verloren gehen.

Die Entsorgung der PCs bzw. der Festplatten erfolgte bisher durch autorisierte
Entsorgungsfirmen, die über die ordnungsgemäße Löschung der Festplatten - diese
wurden vorher vom BMaA formatiert - ein Protokoll anlegen. Nunmehr hat das BMaA
die Spezial-Software zur Löschung von Daten angekauft und wird die Festplatten damit
in Hinkunft selbst löschen.


Zu Frage 2:

Im Jahr 2000 ca. 100 Stück, 2001 ca. 400 Stück, 2002 ca. 400 Stück, 2003 ca. 400
Stück, 2004 null, und 2005 ca. 600 Stück.

Zu Frage 4:

Die Aufträge an die Firma beinhalten die ordnungsgemäße Löschung, die durch ein
Lösch-Protokoll dokumentiert werden muss, und die sachgerechte Entsorgung.

Zu Frage 5:

Die Vergabe der Aufträge durch das BMaA erfolgte gemäß den geltenden rechtlichen
Bestimmungen.

Zu Frage 6:

Vor Übergabe an die Firmen werden die Festplatten vom BMaA formatiert. Darüber
hinaus werden die Löschprotokolle vom BMaA kontrolliert.

Zu Frage 7:

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Zivil- und des Strafrechts. Ohne Vorlage
der Löschprotokolle erfolgt keine Rechnungsbegleichung.


Zu den Fragen 8 und 10:

Nein.

Zu Frage 9:

Es werden alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um die Weitergabe von
Daten zu verhindern; Missbräuche durch kriminelle Handlungen können aber nie völlig
ausgeschlossen werden. Aus Sicht des BMaA besteht die wichtigste Maßnahme zur
Verhinderung von Datenweitergabe darin, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um
sicher zu stellen, dass alle Daten von entsorgten PCs des BMaA ordnungsgemäß und
restlos gelöscht werden.