4385/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.08.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Weinzinger, Freundinnen und Freunde, haben am
19. Juni 2006 unter der Nummer 4383/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „geschlechtsspezifische Aspekte der Integrationspolitik“ gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Es kommt immer wieder vor, dass Scheinhandlungen versucht werden, um einen Aufenthaltstitel für Österreich zu erlangen. Darüber hinaus sind persönliche Meinungen nicht Gegenstand der Vollziehung.
Zu Frage 3:
Die Erteilungsvoraussetzungen für ein Visum D + C sind andere als jene einer Aufenthaltsbewilligung für Studierende. Ebenso unterscheiden sich die daran geknüpften Berechtigungen. Die Gründe, warum Betroffene eher das eine bevorzugen als das andere, werden in der jeweiligen konkreten persönlichen Situation zu finden sein. Darüber hinaus sind persönliche Meinungen nicht Gegenstand der Vollziehung.
Zu Frage 4:
Es liegen zwar allgemeine Statistiken über die Anzahl der erteilten Aufenthaltstitel nach § 7 Abs. 4 Z. 4 Fremdengesetz 1997 (FrG) auf (siehe Homepage des BM.I unter www.bmi.gv.at/publikationen/, eine statistische Erfassung der Begründungen erfolgt jedoch nicht.
Zu Frage 5:
Zum Stichtag 30.06.2006 waren 2.526 weibliche Personen mit (noch) gültigen Aufenthaltserlaubnissen „Ausbildung, § 7 Abs. 4 Z 1 FrG“ nach der alten Rechtslage im System gespeichert. Eine tiefere Aufgliederung nach Schülerinnen und Studentinnen ist nicht möglich.
Zum selben Stichtag hatten 3.340 Studentinnen eine Aufenthaltsbewilligung (nach dem NAG) für „Studierende“. Diese Trennung und daher Darstellung ist erst mit dem NAG möglich.
2005 wurden 14.222 Aufenthaltserlaubnisse „Ausbildung, § 7 Abs. 4 Z 1 FrG“ erteilt, 2004 waren es 13.787.
Zu Frage 6:
Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt fallen nicht in die Vollzugszuständigkeit des BM.I.
Zu den Fragen 7 bis 9:
§ 27 NAG sieht erstmals vor, dass Frauen, die Opfer von (familiärer) Gewalt geworden sind, ein vom Zusammenführenden unabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten können.
Zu Frage 10:
Keine. Die Durchführung der Kurse obliegt zertifizierten Kursträgern.
Zu Frage 11:
Im Rahmen der Integrationsvereinbarung haben im Jahr 2003 insgesamt 899 Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen Deutsch-Integrationskurs erfolgreich absolviert, im Jahr 2004 handelte es sich um 2.586 Teilnehmer und Teilnehmerinnen, im Jahr 2005 um 1.683 Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Zahlen über die Verteilung zwischen Männern und Frauen
liegen nicht vor. Die Deutsch- Integrationskurse im Rahmen der Integrationsvereinbarung sind jedenfalls Frauen und Männern gleichermaßen zugänglich.
Zu Frage 12:
Seitens des BM.I werden speziell im Bereich der Integration von Asylberechtigten verschiedene Initiativen, wie z.B. Förderung von Deutschkursen für Mütter mit Kleinkindern, gefördert.
Zu Frage 13
Bei im Bereich der Integration von Asylberechtigten vom BM.I unterstützten Initiativen ist während der Kursstunden weitgehend ein Kinderbetreuungsangebot vorhanden. Dieses ist für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in der Regel kostenlos.
Zu Frage 14


Zu Frage 15

Die angeführten Beträge basieren auf den halbjährlich erstellten Förderungsberichten.