4386/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Juni 2006 unter der Nummer 4442/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verkehrssicherheit in Österreich – Zahlen und Fakten – sicherheits- und verkehrspolitische Maßnahmen (II)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Einführung dieses Unterrichtsfaches fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

Zu Frage 3:

Meinungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG.

 

Zu Frage 4:

Grundsätzlich werden alle Projekte, die nach Ansicht der Antragsteller eine Förderung durch den Verkehrssicherheitsfond  erfahren sollen, beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eingereicht. Der Fonds ist beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet und wird von diesem verwaltet. Über Empfehlung des Beirates, in dem das Bundesministerium für Inneres vertreten ist, entscheidet der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie über allfällige Förderungen aus den Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds.

 

 

Zu Frage 5:

Im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird in den Pflichtschulen ein standardisiertes Verkehrserziehungsprogramm durchgeführt:

 

1. Klasse Volksschule: 2 Lehrausgänge in die Verkehrsrealität

Themen: Mitfahren im Auto, Ein- und Aussteigen, Gehsteig, Überqueren der Fahrbahn, Erkunden der näheren Umgebung der Schule

 

2. Klasse Volksschule: 1 Lehrausgang in die Verkehrsrealität

Themen: Wiederholung der oben angeführten Themen, Betreten der Fahrbahn zwischen geparkten Autos (Sichtlinie), verbunden mit der praktischen Umsetzung des Gelernten

 

3. Klasse Volksschule: 1 Lehrausgang in die Verkehrsrealität

Themen: Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln, Situation bei Haltestellen, Ein- und Aussteigen, praktische Unterweisung über das richtige Verhalten beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln

 

4. Klasse Volksschule: Fahrradprüfung und Radfahrausweis

Projekt: Richtiger Umgang mit dem Fahrrad

 

Eine Ausweitung der Verkehrssicherheitsberatung in Berufschulen auf alle berufsbildenden  und allgemein bildenden höheren  Schulen wird geprüft.

 

Zu Frage 6:

Die Verkehrserziehung in den Kindergärten wird nach wie vor über Anforderung der Kindergärten auch von der Sicherheitsexekutive bedarfsorientiert durchgeführt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres; die Schulwegsicherung obliegt der jeweiligen Verkehrsbehörde.

 

 

 

Zu Frage 9:

Meinungen, Ansichten oder Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG.

 

Zu Frage 10:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 11:

Über die Anzahl durchgeführter Geschwindigkeitskontrollen werden keine Aufzeichnungen geführt, da der damit verbundene Aufwand mit den Geboten der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Effizienz der Verwaltung für nicht vereinbar erachtet wird.

 

Zu Frage 12:

 

Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesland

2000

2001

2002

2003

2004

2005

 

 

 

 

 

 

 

Burgenland

42.063

46.154

63.832

51.119

48.991

54.283

 

 

 

 

 

 

 

Kärnten

61.237

81.092

88.523

81.221

97.438

84.857

 

 

 

 

 

 

 

248.304

362.073

359.842

385.022

394.850

587.655

 

 

 

 

 

 

 

174.941

269.889

265.009

295.853

393.336

451.002

 

 

 

 

 

 

 

Salzburg

81.732

90.584

102.764

140.533

130.367

114.423

 

 

 

 

 

 

 

Steiermark

168.459

178.289

191.952

157.380

154.360

217.723

 

 

 

 

 

 

 

Tirol

94.311

75.921

92.472

83.003

87.069

95.173

 

 

 

 

 

 

 

Vorarlberg

41.224

48.010

42.672

43.157

45.761

43.699

 

 

 

 

 

 

 

Wien

163.896

241.005

275.669

279.055

324.680

284.568

 

 

 

 

 

 

 

Österreich

1.076.167

1.393.017

1.482.735

1.516.343

1.676.852

1.933.383

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Straßenarten wird aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht vorgenommen.

 

Zu den Fragen 13 und 16:

Die Sicherheitsbehörden sind als solche für die Vollziehung der straßenpolizeilichen Vorschriften nicht zuständig.

 

Zu Frage 14:

Über durchgeführte Alkoholkontrollen werden keine Aufzeichnungen geführt, da der damit verbundene Aufwand mit den Geboten der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Effizienz der Verwaltung für nicht vereinbar erachtet wird.

 

Anzahl der durchgeführten Atemalkoholuntersuchungen mit den Alkomaten

 

Bundesland

2000

2001

2002

2003

2004

2005

  

 

 

 

 

 

 

Burgenland

12.701

13.634

12.589

12.540

12.341

14.372

 

 

 

 

 

 

 

Kärnten

9.193

6.751

8.375

8.501

9.699

7.684

 

 

 

 

 

 

 

28.924

25.922

27.331

31.438

44.556

60.618

 

 

 

 

 

 

 

13.168

13.495

13.763

16.240

18.192

17.206

 

 

 

 

 

 

 

Salzburg

11.840

12.366

12.314

13.351

16.656

25.237

 

 

 

 

 

 

 

Steiermark

17.532

18.911

20.937

28.306

29.106

29.597

 

 

 

 

 

 

 

Tirol

10.848

10.129

12.166

21.056

23.329

27.125

 

 

 

 

 

 

 

Vorarlberg

3.286

3.453

3.903

4.667

5.112

5.228

 

 

 

 

 

 

 

Wien

22.180

22.025

22.208

20.622

18.574

19.259

 

 

 

 

 

 

 

Österreich

129.672

126.686

133.586

156.721

177.565

206.326

 

 

Anzahl der durchgeführten Atemalkoholuntersuchungen mit den Vortestgeräten ab 15.12.2005

 

Bundesland

B

K

S

ST

T

V

W

Österreich

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2005 (ab 15.12.)

1.843

580

3.640

1.587

1.314

1.025

2.735

127

3.645

16.496

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Straßenarten wird aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht vorgenommen.

 

Zu den Fragen 15, 17 und 18 wird auf die Beantwortung einer gleichlautenden Anfrage an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen.

 

Zu den Fragen 19 bis 24:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 25 u 26:

Meinungen, Ansichten oder Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG.