4388/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.08.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0054-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16. AUG. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen

und Kollegen vom 30. Juni 2006, Nr. 4477/J, betreffend Verkauf

strategisch wichtiger Wasserressourcen im Salzburger Tennen-

gebirge durch die Österreichische Bundesforste AG

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Juni 2006, Nr. 4477/J, betreffend Verkauf strategisch wichtiger Wasserressourcen im Salzburger Tennengebirge durch die Österreichische Bundesforste AG, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Zunächst ist festzuhalten, dass in der Anfrage unrichtig der Eindruck erweckt wird, dass sich die Bestimmung des § 4 Abs. 3a WRG auf sämtliche von der Österreichischen Bundesforste AG verwalteten Flächen bezieht. Tatsächlich bezieht sich diese Bestimmung nur auf von den Bundesforsten verwaltete Wasser führende und verlassene Bette öffentlicher Gewässer sowie deren Hochwasserabflussgebiet. Der in der Anfrage zitierte Grundverkauf im Tennengebirge umfasst keine derartigen Flächen. Es wurde somit kein Grund verkauft, der unter § 4 Abs. 3a WRG fällt. Deshalb ist auch kein Ausscheidungsbescheid gemäß § 4 Abs. 8 WRG erforderlich und daher wurde auch kein Verwaltungsverfahren nach § 4 Abs. 8 und 9 WRG eingeleitet.

 

 

Zu Frage 4:

 

Der Kaufgegenstand beinhaltet keine Bach- oder Flussbette.

 

Zu Frage 5:

 

Derzeit plant die ÖBf AG keine weiteren Grundverkäufe in Salzburg.

 

Zu Frage 6:

 

Es ist unzutreffend, dass die ÖBf AG Teile der oberen Lammer verkauft hätten.

 

 

Der Bundesminister: