4389/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.08.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0062-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16. AUG. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Ruth Becher, Kolleginnen

und Kollegen vom 30. Juni 2006, Nr. 4479/J, betreffend

freiheitlicher Missbrauch von öffentlichen Ressourcen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Juni 2006, Nr. 4479/J, betreffend freiheitlicher Missbrauch von öffentlichen Ressourcen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Der in der Frage ausgeführte Sachverhalt wurde mir erst durch die Anfrage bekannt.

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Eine Verwendung von AGES Eigentum zur Abfertigung von Angelegenheiten mittels EDV ist in der Betriebsvereinbarung über die Nutzung der EDV in der Agentur für Gesundheit und Ernäh­rungssicherheit geregelt und umfasst nicht expressis verbis die Verwendung eines Faxgerätes. Die Bestimmung ist jedoch analog auch auf andere Kommunikationsmittel anzuwenden.

 

Zu Frage 3:

 

Die Verwendung eines Faxgerätes der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit für politische Zwecke stellt eine missbräuchliche Verwendung dar.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Es wurde der Absender des Faxes eruiert (der Absender war aufgrund des der parlamentarischen Anfrage angehängten Dokumentes bereits evident) und die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet.

 

Zu Frage 6:

 

Im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wird die entsprechende Betriebsvereinbarung aufgrund dieses Vorfalles präzisiert. Es werden in die Betriebsvereinbarung auch Faxgeräte aufgenommen sowie das Verbot der Benutzung aller AGES Einrichtungen auch für private und politische Zwecke.

 

 

Der Bundesminister: