4389/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.08.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister

An den Zl. LE.4.2.4/0062-I 3/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. AUG. 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Ruth Becher, Kolleginnen
und Kollegen vom 30. Juni 2006, Nr. 4479/J, betreffend
freiheitlicher Missbrauch von öffentlichen Ressourcen
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Juni 2006, Nr. 4479/J, betreffend freiheitlicher Missbrauch von öffentlichen Ressourcen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Der in der Frage ausgeführte Sachverhalt wurde mir erst durch die Anfrage bekannt.
Zu Frage 2:
Eine Verwendung von AGES Eigentum zur Abfertigung von Angelegenheiten mittels EDV ist in der Betriebsvereinbarung über die Nutzung der EDV in der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit geregelt und umfasst nicht expressis verbis die Verwendung eines Faxgerätes. Die Bestimmung ist jedoch analog auch auf andere Kommunikationsmittel anzuwenden.
Zu Frage 3:
Die Verwendung eines Faxgerätes der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit für politische Zwecke stellt eine missbräuchliche Verwendung dar.
Zu den Fragen 4 und 5:
Es wurde der Absender des Faxes eruiert (der Absender war aufgrund des der parlamentarischen Anfrage angehängten Dokumentes bereits evident) und die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet.
Zu Frage 6:
Im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wird die entsprechende Betriebsvereinbarung aufgrund dieses Vorfalles präzisiert. Es werden in die Betriebsvereinbarung auch Faxgeräte aufgenommen sowie das Verbot der Benutzung aller AGES Einrichtungen auch für private und politische Zwecke.
Der Bundesminister: