4396/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.08.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0027-I/PR3/2006 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4426/J-NR/2006 betreffend Bahnhof Vöcklabruck, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 23. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Bedeutung besitzt für Sie Verkehrssicherheit für SchülerInnen?
Antwort:
Die Verkehrssicherheit, und vor allem die Verbesserung derselben, halte ich – unabhängig von der Zielgruppe - für eine zentrale Aufgabe in meinem Ressort. Sie ist mir in besonderer Weise auch ein persönliches Anliegen, gilt es doch viel Leid zu vermeiden bzw. - auch junges - Leben zu retten. Nicht zuletzt gerade deswegen habe ich ein österreichisches Verkehrssicherheitsprogramm 2002-2010 erstellt, um dieser Problematik generell, aber auch speziell besondere Aufmerksamkeit zu schenken und um in diesem Rahmen Schwerpunkte zu setzen und Maßnahmen zur Bewältigung der ausgewählten Problemfelder einzuleiten. Zudem stand die Verkehrssicherheit auch im Mittelpunkt meiner EU-Präsidentschaft und konnte dabei erfolgreich umgesetzt werden. Ergänzend dazu steht mir mit dem Verkehrssicherheitsfonds ein Instrumentarium zur Verfügung, mittels dessen ich spezielle zielgruppenspezifische Probleme aufgreifen kann. Dabei lege ich besonderen Wert darauf, dass die Zielgruppe von Jugendlichen, SchülerInnen und Kindern ausreichend bei der Auswahl der geförderten Projekte berücksichtigt wird, so auch der Sicherheitsaspekt am Schulweg. Eine Reihe von Beiträgen wie beispielsweise die Erstellung von Schulwegplänen und Mobilitätsmanagementpläne für Pflichtschulen, Jugend- mobil und sicher, oder die Analyse der physiologischen Beanspruchung von Kindern am Schulweg spiegeln nur einen Teil meiner Bemühungen wider, diesem Problem die Spitze zu nehmen.
Fragen 2 und 3:
In welcher Form werden Sie auf die ÖBB einwirken, dass diese Gesichtspunkte bei den Erwägungen über Schließungen von Fahrdienstleistungen beachtet werden?
Was werden Sie unternehmen, damit in Vöcklabruck die Fahrdienstleitung bestehen bleibt?
Antwort:
Wie die ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG mitgeteilt hat, hat am 5. Juli 2005 ein Gespräch mit Vertretern der Stadtgemeinde Vöcklabruck stattgefunden. Anlässlich dieses Gesprächs wurden die im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofes Vöcklabruck vorgesehenen Maßnahmen vorgestellt.
Diese Maßnahmen umfassen unter anderem einen sicheren Zugang zu den Bahnsteigen, die Ausstattung mit Videoüberwachung, Notrufsäulen mit Sprechkontakt zur regionalen Leitstelle, Zugzielanzeigen durch Monitore und eine automatische Ansageeinrichtung zur Information und Warnung der Reisenden am Bahnsteig sowie – so wie bisher – den bedarfsgerechten Einsatz von Mitarbeitern der Bahn speziell zur Sicherheit der Schüler.
Die ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG ist verpflichtet, den Betrieb so kostengünstig wie möglich zu führen und entsprechende Rationalisierungsmaßnahmen umzusetzen. In diesem Sinne ist auch der Umbau des Bahnhofes Vöcklabruck in eine ferngesteuerte Betriebsstelle zu verstehen. Mit den insbesondere aus Sicherheitsgründen am Bahnhof Vöcklabruck vorgesehenen Maßnahmen ist die Verkehrssicherheit für Schüler und andere Bahnkunden weiterhin gewährleistet.
Frage 4:
Welche Schritte werden Sie setzen, damit in Vöcklabruck der Fahrkartenschalter im Bahnhof besetzt bleibt und eine kompetente Information über den ÖV und der Verkauf des umfassenden Ticketangebots der ÖBB gewährleistet ist?
Antwort:
Gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 ist der Nationalrat befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die operative Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.
Aufgrund der durch das Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 erlangten wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortung der Österreichischen Bundesbahnen hinsichtlich ihres Absatzbereiches, also auch des Personenverkehrs, obliegen Entscheidungen wie beispielsweise die Beibehaltung eines Fahrkartenschalters aufgrund der zwingenden gesetzlichen Lage ausschließlich dem Management der Österreichischen Bundesbahnen. Damit ist es mir als Verkehrsminister nicht möglich, in das operative Geschehen der ÖBB einzugreifen oder Einfluss auszuüben.
Frage 5:
In welcher Form werden Sie das Regionalverkehrskonzept Vöcklabruck unterstützen?
Antwort:
Die Erstellung von Regionalverkehrskonzepten fällt entsprechend der rechtlichen Grundlagen nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Aufgabe des Bundes im Sinne der Arbeitsteiligkeit ist es, eine - auch verkehrsträgerübergreifende – Gesamtverkehrspolitik zu betreiben. In diesem Rahmen obliegt es dem bmvit, auch einen finanziellen Beitrag in Form der Bestellerförderung gemäß ÖPNRV-Gesetz zu leisten, welcher zweifelsohne auch den Regionen unmittelbar beziehungsweise mittelbar zugute kommt.
Mit freundlichen Grüßen