4399/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.08.2006
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

S91143/36-PMVD/2006                                                                                          17. August 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 19. Juni 2006 unter der Nr. 4382/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Werbekampagne ’Eurofighter. Die optimale Lösung für Österreich’" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 6, 14 und 15:

Nach den mir vorliegenden Informationen war medienrechtlich für den Inhalt des anfrage­gegenständlichen Folders der damalige Presse- und Informationsdienst des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung verantwortlich. Auf Grund mehrmaliger Umstrukturierungen der Kommunikationsagenden in der Zentralstelle liegen bedauerlicher­weise jedoch keinerlei Unterlagen über die Erstellung dieses Folders auf. Ich ersuche deshalb um Verständnis, dass mir eine detailliertere Beantwortung nicht möglich ist, zumal die angesprochenen Vorgänge vor meiner Amtszeit als Bundesminister für Landes­verteidigung liegen.

Zu 7 bis 10:

Der Folder wurde bei Informationsveranstaltungen verteilt und auch in Dienststellen meines Ressorts aufgelegt. Auf Grund der Hochwasserkatastrophe im August 2002 wurde von der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, anstatt der vorgesehenen 24 Stück Luftraum­überwachungsflugzeuge lediglich 18 Stück anzuschaffen. Damit war der Folder in einem wesentlichen Punkt seines Inhaltes unrichtig und deshalb nicht weiter zu verteilen.

Zu 11 bis 13:

Der ehemalige „Presse- und Informationsdienst“ war fachvorgesetzte Stelle der „Heeresbild- und Filmstelle“ und bediente sich dieser bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Zur Verwendung für Öffentlichkeitsarbeit bestimmtes Gerät und Material – so auch Folder und Prospekte – wurden deshalb an die „Heeresbild- und Filmstelle“ geliefert und dort bis zur Verteilung gelagert. Demzufolge wurden die noch nicht verteilten Folder nach Obsoletwerden des Inhaltes direkt von der „Heeresbild- und Filmstelle“ entsorgt.

Zu 16:

In den in Betracht kommenden Publikationen des Bundesministeriums für Landesver­teidigung erfolgten keine Werbeeinschaltungen von EADS bzw. der Eurofighter GmbH.

Zu 17:

Entfällt.

Zu 18:

Abg. z. NR VB v2 Hptm Markus Fauland wurde auf sein Ansuchen hin zu 80 % dienstfrei­gestellt; sein Tätigkeitsbereich umfasst derzeit im Wesentlichen die Beratung des Kommandanten Luftraumüberwachung in Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Unterstützung bei der Erstellung des neuen Organisationsplanes für den „Teilstab Luft“ im Streitkräfteführungskommando.

Zu 19 bis 22:

Die Verfassung einer derartigen OTS fällt nicht in seinen Aufgabenbereich als Heeres­bediensteter. Der Genannte hat weder eine Nebentätigkeit noch eine Nebenbeschäftigung gemeldet. Im Übrigen fällt die politische Tätigkeit eines Abgeordneten zum Nationalrat nicht in den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.