4406/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.08.2006
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Juni 2006 unter der Nr. 4401/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra- ge betreffend Rundfunkgebühren für Breitbandnutzer - Internet-Rundfunkgebühr! gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 12 sowie 14 bis 17:
Die Einhebung der Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührengesetz sowie weiterer verbundener Abgaben durch die GIS Gebühren Info Service GmbH ist nach der diesbezüglich eindeutigen gesetzlichen Bestimmung des § 9 Abs. 1 RGG eine Angelegenheit der Vollziehung des Bundesministers für Finanzen. Auch gemäß Ab- schnitt D, Teil 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes sind "Angelegen- heiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge" - unter die zweifelsfrei auch die ein- gangs genannten zu subsumieren sind - und die diesbezüglichen "Angelegenheiten des Verfahrens und der Erhebung" ebenso dem Bundesministerium für Finanzen zur Besorgung zugewiesen.
Die gegenständliche Anfrage - welche ausschließlich Fragen der Definition der „Rundfunkempfangseinrichtungen" bzw. der Berechnung/Höhe der Gebühr sowie der Vollzugspraxis der beliehenen Gesellschaft aufwirft - wäre daher an den Bundesmi- nister für Finanzen zu richten."
Zu Frage 13:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des § 90 GOG-NR.