4407/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.08.2006
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trunk, Kolleginnen und Kollegen haben am
21. Juni 2006 unter der Nr. 4402/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra-
ge betreffend Galerienf
örderung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Jahr 2001 wurde die Galerienförderung des Bundes dahingehend reformiert, daß
Bundes-, Landes- und Gemeindemuseen einen Betrag des Bundes für den Ankauf
zeitgenössischer Kunst in österreichischen Galerien für zeitgenössische Kunst erhal-
ten. Die jeweilige Institution muss diesen Betrag um 50% aus eigenen Mitteln auf-
stocken. Durch einen Beirat und in Absprache mit dem Galerienverband wurden 13
Bundes-, Landes- und Gemeindemuseen ausgew
ählt, die den Förderbeitrag des
Bundes erhalten. Das Modell hat sich bewährt und erfreut sich sowohl bei den Gale-
rien f
ür zeitgenössische Kunst als auch bei den Museen und den Künstlerinnen und
K
ünstlern großer Zustimmung. Der Kontakt zwischen den Museen und den Galerien
konnte so österreichweit gestärkt werden.

In Kärnten wurde das Museum Moderner Kunst Kärnten ausgewählt, mit dem in den
folgenden Jahren diesbez
ügliche Förderungsverträge zur Galerienförderung abge-
schlossen wurden.

Zu Frage 2:

Das Museum Moderner Kunst Kärnten" ist eine nachgeordnete Dienststelle des Lan-
des Kärnten. Der zwischen Bund und Museum Moderner Kunst Kärnten" vertraglich
vereinbarte Förderbeitrag des Bundes zur Galerienförderung beträgt seit 2004 pro
Jahr 36.500,00 (2003: 36.336,42).


Zu den Fragen 3 und 4:

Es wurde weder von der Stadt Klagenfurt noch von anderen Kärntner Städten, bzw.

Gemeinden Galerienförderung beantragt.

Zu Frage 5:

Dem Museum Moderner Kunst Kärnten" wurde eine Förderung in der Höhe von
36.500,- durch das Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt. Wie bereits aus-
geführt, handelte es sich dabei um die Galerienförderung 2005. Das Museum hat
jedoch im Berichtsjahr 2005 entgegen den vertraglichen Vereinbarungen dieser
Förderung keine Werke angekauft.

Zu Frage 6:

Die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel wurde überprüft. Es mußte
aber festgestellt werden, da
ß die vorgelegten Nachweise nicht anerkannt werden
konnten. Der Förderungsvertrag für die Galerienförderung 2005 sah vor, daß die An-
k
äufe bzw. Bezahlung der Werke im Jahr 2005 zu tätigen sind. Das Museum Moder-
ner Kunst Kärnten" hat Ankäufe jedoch erst im Jahr 2006 durchgeführt. Anstelle der
Rückzahlung der Förderung 2005 gelten die bereits überwiesenen Förderungsmittel
für 2005 nunmehr als solche für das Jahr 2006 und sind dementsprechend abzurech-
nen.

Die mit dem Museum Moderner Kunst Kärnten" abgeschlossenen Verträge entspre-
chen dem Kunstf
örderungsgesetz. Sie enthalten alle Auflagen und Bedingungen, die
den wirtschaftlichen Einsatz der Bundesmittel sicherstellen und der Eigenart des Vor-
habens der Galerienf
örderung entsprechen.