4407/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.08.2006
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trunk, Kolleginnen und Kollegen haben am
21. Juni 2006 unter der Nr. 4402/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfra-
ge betreffend Galerienförderung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2001 wurde
die Galerienförderung des Bundes dahingehend
reformiert, daß
Bundes-,
Landes- und Gemeindemuseen einen Betrag des Bundes für den Ankauf
zeitgenössischer Kunst in österreichischen Galerien für zeitgenössische Kunst erhal-
ten. Die jeweilige Institution muss diesen
Betrag um 50% aus eigenen Mitteln auf-
stocken. Durch einen Beirat und in
Absprache mit dem Galerienverband wurden 13
Bundes-, Landes- und Gemeindemuseen
ausgewählt, die den Förderbeitrag
des
Bundes
erhalten. Das Modell hat sich bewährt und erfreut sich sowohl bei den
Gale-
rien für zeitgenössische Kunst als auch bei den Museen
und den Künstlerinnen und
Künstlern großer
Zustimmung. Der Kontakt zwischen den Museen und den Galerien
konnte so österreichweit gestärkt werden.
In Kärnten wurde das Museum Moderner
Kunst Kärnten ausgewählt, mit dem
in den
folgenden Jahren diesbezügliche Förderungsverträge zur
Galerienförderung abge-
schlossen
wurden.
Zu Frage 2:
Das „Museum Moderner
Kunst Kärnten" ist eine
nachgeordnete Dienststelle des Lan-
des
Kärnten. Der
zwischen Bund und „Museum Moderner Kunst Kärnten" vertraglich
vereinbarte
Förderbeitrag
des Bundes zur Galerienförderung beträgt seit 2004
pro
Jahr € 36.500,00 (2003: € 36.336,42).
Zu den Fragen 3 und 4:
Es wurde weder von der Stadt Klagenfurt noch von anderen Kärntner Städten, bzw.
Gemeinden Galerienförderung beantragt.
Zu Frage 5:
Dem
„Museum Moderner Kunst Kärnten"
wurde eine Förderung in der Höhe von
€ 36.500,-
durch das Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt. Wie bereits aus-
geführt, handelte
es sich dabei um die Galerienförderung 2005. Das Museum hat
jedoch
im Berichtsjahr 2005 entgegen den vertraglichen Vereinbarungen dieser
Förderung keine Werke angekauft.
Zu Frage 6:
Die
widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel wurde überprüft. Es mußte
aber festgestellt werden, daß die
vorgelegten Nachweise nicht anerkannt werden
konnten. Der Förderungsvertrag für die Galerienförderung 2005 sah vor, daß die An-
käufe bzw.
Bezahlung der Werke im Jahr 2005 zu tätigen sind. Das „Museum
Moder-
ner
Kunst Kärnten" hat Ankäufe jedoch erst im
Jahr 2006 durchgeführt. Anstelle der
Rückzahlung der
Förderung 2005
gelten die bereits überwiesenen Förderungsmittel
für 2005
nunmehr als solche für das Jahr 2006 und sind dementsprechend
abzurech-
nen.
Die mit
dem „Museum Moderner Kunst Kärnten" abgeschlossenen Verträge entspre-
chen dem Kunstförderungsgesetz. Sie enthalten alle
Auflagen und Bedingungen, die
den wirtschaftlichen Einsatz der Bundesmittel sicherstellen und der Eigenart
des Vor-
habens der Galerienförderung entsprechen.