4410/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.08.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1010  Wien

                                                                                                        (5-fach)

 

 

GZ: BMSG-20001/0037-II/2006                                                Wien,

 

Betreff:  Parlament

Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. betreffend "Prüfpraxis durch Sozialversicherungsträger (Transport, Gastgewerbe und Bau)- Ergebnisse", Nr. 4395/J.

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage  Nr. 4395/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. wie folgt:

 

Zu den an mich gerichteten Fragen möchte ich eingangs bemerken, dass die Gebietskrankenkassen bekanntermaßen als Selbstverwaltungskörper nicht dem ministeriellen Weisungsrecht unterstehen.

Dazu kommt, dass die oberste Aufsicht über die Gebietskrankenkassen von der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen ausgeübt wird.

Ungeachtet dieses Umstandes habe ich eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt. Diese übermittle ich Ihnen in der Beilage.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

1 Beilage

 

Zl. 12-REP-43.00/06 Ba/Er

 

HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER

     A-1031 WIEN                       KUNDMANNGASSE 21                     POSTFACH 600                                              DVR 0024279

                    VORWAHL Inland: 01,  Ausland:  +43-1            TEL. 711 32 / Kl. 1211            TELEFAX 711 32 3775

                                                                                                          Wien, 14. Juli 2006

An das                                                                                                          auch per E-Mail
Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien

Betr.:     Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier u.a. betreffend „Prüfpraxis durch Sozialversicherungsträger (Transport, Gastgewerbe und Bau) – Ergebnisse,
Nr. 4395/J.

Bezug:  Ihr Schreiben vom 27. Juni 2006
GZ: BMSG-20001/0030-II/2006

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zur gegenständlichen parlamentarischen Anfrage nimmt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wie folgt Stellung:

Zu den Fragen 1, 2, 5, 6, 9 und 10:

Wie viele Transportunternehmen, gastgewerbliche Unternehmen (Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetriebe) und Bauunternehmen (inkl. Baunebengewerbe) wurden im Jahr 2005 und im 1. Halbjahr 2006 einer SV-Beitragsprüfung unterzogen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen, sowie 2005 und bis 30. 6. 2006)?

Wie hoch jeweils war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen, sowie 2005 und bis 30. 6. 2006)?

Für die Beantwortung der Fragen 1, 2, 5, 6, 9 und 10 verweisen wir auf die beigelegte Excel-Tabelle, in der jeweils für das Transportgewerbe, das Gastgewerbe und das Bau- und Baunebengewerbe die geprüften Dienstgeber sowie die saldierten Nachverrechnungen für 2005[1] und das 1. Halbjahr 2006[2] aufgeschlüsselt nach Gebietskrankenkassen ausgewiesen werden.

Bezüglich der von der Nachverrechnung betroffenen ArbeitnehmerInnen (Fragen 2, 6 und 10) werden von den Gebietskrankenkassen keine Aufzeichnungen geführt und es liegen daher keine Daten vor.

Zu den Fragen 3, 4, 7, 8, 11 und 12:

In wie vielen Betrieben des Transportgewerbes, des Gastgewerbes und des Baugewerbes mussten wegen der Nichtvorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen Schätzungen etc. vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen, sowie 2005 und bis 30. 6. 2006)?

In wie vielen Betrieben des Transportgewerbes, des Gastgewerbes und des Baugewerbes wurde wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen, sowie 2005 und bis 30. 6. 2006)?

Grundsätzlich werden seit Inkrafttreten von § 41a ASVG die Sozialversicherungsprüfungen nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung durchgeführt und nach den tatsächlich festgestellten Sachverhalten abgewickelt.

Reichen die zur Verfügung stehenden Unterlagen - wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter Arbeitszeitaufzeichnungen - für die Beurteilung der für das Versicherungsverhältnis maßgebenden Umstände nicht aus, so steht den Versicherungsträgern lediglich die Anwendung des § 42 Abs. 3 ASVG offen.

Nach § 42 Abs. 3 ASVG ist der Versicherungsträger berechtigt, die maßgebenden Umstände auf Grund anderer Ermittlungen oder unter Heranziehung der Daten anderer Versicherungsverhältnisse bei demselben Dienstgeber sowie von Daten gleichartiger oder ähnlicher Betriebe festzustellen. Der Versicherungsträger kann insbesondere die Höhe von Trinkgeldern, wenn solche in gleichartigen oder ähnlichen Betrieben üblich sind, an Hand von Schätzwerten ermitteln.

Eine allfällige Beitragsnachverrechnung basierend auf der Höchstbeitragsgrundlage (nicht: Höchstbemessungsgrundlage) ist nur dann möglich, wenn sich die Höchstbeitragsgrundlage

a)                                  auf Grund der Daten anderer Versicherungsverhältnisse bei demselben Dienstgeber oder

b)                                  auf Grund der Daten gleichartiger oder ähnlicher Betriebe (sog. Fremdvergleich) ergibt.

Die Höchstbeitragsgrundlage sozusagen automatisch immer dann anzusetzen, wenn durch einen Betrieb keine oder lückenhafte Arbeitsaufzeichnungen vorhanden sind, ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Ebenso nicht vorgesehen ist die Führung von detaillierten Statistiken über dieses Thema, sodass hier nur auf praktische Erfahrungswerte abgestellt werden kann.

Die Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse hat in Ihrer Stellungnahme festgehalten: „Die Sozialversicherungsprüfungen der NÖGKK orientieren sich ausschließlich an den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen und Gegebenheiten. Um diese ermitteln zu können, wird in alle relevanten Unterlagen Einsicht genommen. So kontrollieren unsere Prüfer neben den Arbeitszeit-, Diäten- und sonstigen Aufzeichnungen auch Kilometerleistungen (Transportgewerbe), Urlaubsaufzeichnungen, Lohnkonten, Bilanzen etc. Die intensive Recherche ermöglicht es, ausreichende Anhaltspunkte zu finden, die fun­dierte und gesicherte Rückschlüsse auf die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der versicherungspflichtigen Personen zulassen. Verfahrensrechtlich problematische Schätzungen sind deshalb nicht erforderlich.“

Eine Zusammenstellung der vorhandenen Daten zu den Fragen 3, 4, 7, 8, 11 und 12, aufgeschlüsselt nach Gebietskrankenkassen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Frage 3:

Schätzungen Transportgewerbe

Frage 4:

Anwendung Höchstbeitrags­grundlage Transportgewerbe

Frage 7:

Schätzungen
Gastgewerbe

Frage 8:

Anwendung Höchstbeitrags­grundlage Gastgewerbe

Frage 11:

Schätzungen
Baugewerbe

Frage 12:

Anwendung Höchstbeitrags­grundlage Baugewerbe

WGKK

keine Daten, vgl. die Ausführungen im Text oben, insbesondere die Stellungnahme der NÖGKK

NÖGKK

vgl. die Ausführungen im Text oben

BGKK

keine Daten, vgl. die Ausführungen im Text oben, insbesondere die Stellungnahme der NÖGKK

OÖGKK

keine Daten, vgl. die Ausführungen im Text oben, insbesondere die Stellungnahme der NÖGKK

STGKK

2005: 10

2006: 1

0

2005: 10

2006: 2

2005: 1

2006: 0

2005: 0

2006: 1

0

KGKK

keine Daten, vgl. die Ausführungen im Text oben, insbesondere die Stellungnahme der NÖGKK

SGKK

2005: 11

2206: 6

0

0

0

0

0

TGKK

keine Daten, vgl. die Ausführungen im Text oben, insbesondere die Stellungnahme der NÖGKK

VGKK

keine Daten, vgl. die Ausführungen im Text oben, insbesondere die Stellungnahme der NÖGKK

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Für den Hauptverband:

 

Beilagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

WGKK

Betriebe_Baugewerbe

Nachrechnung

2005

956

17.935.191,35

2006

349

9.006.122,99

 

Betriebe_Gastgewerbe

Nachrechnung

2005

572

2.443.986,13

2006

224

1.044.426,38

 

Betriebe_Transport

Nachrechnung

2005

192

1.111.414,22

2006

76

552.874,78

NÖGKK

Betriebe_Baugewerbe

Nachrechnung

2005

657

3.981.629,22

2006

322

2.236.295,15

 

Betriebe_Gastgewerbe

Nachrechnung

2005

433

636.358,18

2006

220

1.186.387,04

 

Betriebe_Transport

Nachrechnung

2005

289

6.756.986,83

2006

156

2.910.583,82

BGKK

Betriebe_Baugewerbe

Nachrechnung

2005

257

1.108.702,93

2006

96

1.159.295,89

 

Betriebe_Gastgewerbe

Nachrechnung

2005

180

180.593,16

2006

92

156.238,05

 

Betriebe_Transport

Nachrechnung

2005

63

419.984,13

2006

35

216.606,32

OÖGKK

Betriebe_Baugewerbe

Nachrechnung

2005

544

2.874.504,87

2006

271

3.251.879,60

 

Betriebe_Gastgewerbe

Nachrechnung

2005

500

575.517,34

2006

288

878.410,40

 

Betriebe_Transport

Nachrechnung

2005

193

1.925.552,26

2006

114

1.161.365,68

STGKK

Betriebe_Baugewerbe

Nachrechnung

2005

619

3.313.613,08

2006

301

1.472.432,00

 

Betriebe_Gastgewerbe

Nachrechnung

2005

699

845.198,85

2006

245

500.887,84

 

Betriebe_Transport

Nachrechnung

2005

204

1.371.963,96

2006

99

563.925,44

KGKK

Betriebe_Baugewerbe

Nachrechnung

2005

294

1.611.203,46

2006

132

771.227,95

 

Betriebe_Gastgewerbe

Nachrechnung

2005

513

583.042,90

2006

160

226.665,92

 

Betriebe_Transport

Nachrechnung

2005

98

608.924,23

2006

72

893.497,73

SGKK

Betriebe_Baugewerbe

Nachrechnung

2005

260

1.012.826,71

2006

162

516.870,17

 

Betriebe_Gastgewerbe

Nachrechnung

2005

459

1.016.550,05

2006

267

377.715,66

 

Betriebe_Transport

Nachrechnung

2005

195

2.347.829,19

2006

80

684.224,99

TGKK

Betriebe_Baugewerbe

Nachrechnung

2005

384

1.457.703,45

2006

183

1.002.415,98

 

Betriebe_Gastgewerbe

Nachrechnung

2005

974

1.242.642,75

2006

365

437.098,28

 

Betriebe_Transport

Nachrechnung

2005

158

642.288,51

2006

65

461.699,77

VGKK

Betriebe_Baugewerbe

Nachrechnung

2005

164

681.918,02

2006

99

571.870,55

 

Betriebe_Gastgewerbe

Nachrechnung

2005

319

728.965,48

2006

135

391.355,19

 

Betriebe_Transport

Nachrechnung

2005

69

400.934,20

2006

30

402.568,24

 

 



[1] 2005: alle Dienstgeber, die im Zeitraum 1. 2. 2005 bis 31. 1. 2006 abgerechnet wurden.

[2] 2006: alle Dienstgeber, die im Zeitraum 1. 2. 2006 bis 30. 6. 2006 abgerechnet wurden.