4413/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
DVR:
0000051
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 12. Juli 2006 unter der Nummer 4596/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der EU“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Hinsichtlich der mir übertragenen Gesetze sind keine Probleme bekannt.
Zu den Fragen 2 bis 15:
Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 4598/J durch den Herrn Bundeskanzler wird hingewiesen.
Zu den Fragen 16 bis 17:
Eine Vereinheitlichung der Verwaltungsrechts- und der Verwaltungsstrafnormen wird nicht angestrebt. Der Rahmenbeschluss 2005/214/J des Rates über die Anwendung der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, ABl. 2005 L 76 S. 16, zeigt mit der Zulässigkeit der Vollstreckung der Geldstrafen im jeweiligen Heimatstaat den richtigen Weg auf.
Zu Frage 18:
Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 4598/J durch den Herrn Bundeskanzler wird hingewiesen.
Zu den Fragen 19 bis 20:
Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage(n) Nr. 4598/J durch den Herrn Bundeskanzler (und Nr. 4599/J durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) wird hingewiesen.
Zu den Fragen 21 bis 25:
Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 4598/J durch den Herrn Bundeskanzler wird hingewiesen.
Zu Frage 26:
Aufgrund des Rahmenbeschlusses kann insofern mit einer Hebung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsdisziplin gerechnet werden, als die Lenker aus allen EU-Mitgliedstaaten im ihrem Heimatland insbesondere wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich verfolgt werden können. Damit einhergehend darf erwartet werden, dass das Nichtbeachten von Höchstgeschwindigkeiten in Österreich – auch in Bereichen, die durch technische Einrichtungen überwacht werden – durch Lenker von in den EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Kraftfahrzeugen abnehmen wird.
Zu den Fragen 27 bis 28:
Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 4598/J durch den Herrn Bundeskanzler wird hingewiesen.
Zu Frage 29:
Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 4599/J durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird hingewiesen.