4413/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.08.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

 

DVR: 0000051

 

 

 
 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 12. Juli 2006 unter der Nummer 4596/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der EU“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Hinsichtlich der mir übertragenen Gesetze sind keine Probleme bekannt.

 

Zu den Fragen 2 bis 15:

Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 4598/J durch den Herrn Bundeskanzler wird hingewiesen.

 

Zu den Fragen 16 bis 17:

Eine Vereinheitlichung der Verwaltungsrechts- und der Verwaltungsstrafnormen wird nicht angestrebt. Der Rahmenbeschluss 2005/214/J des Rates über die Anwendung der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, ABl. 2005  L 76  S. 16, zeigt mit der Zulässigkeit der Vollstreckung der Geldstrafen im jeweiligen Heimatstaat den richtigen Weg auf.

 

Zu Frage 18:

Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 4598/J durch den Herrn Bundeskanzler wird hingewiesen.

 

Zu den Fragen 19 bis 20:

Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage(n) Nr. 4598/J durch den Herrn Bundeskanzler (und Nr. 4599/J durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) wird hingewiesen.

 

Zu den Fragen 21 bis 25:

Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 4598/J durch den Herrn Bundeskanzler wird hingewiesen.

 

Zu Frage 26:

Aufgrund des Rahmenbeschlusses kann insofern mit einer Hebung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsdisziplin gerechnet werden, als die Lenker aus allen EU-Mitgliedstaaten im ihrem Heimatland insbesondere wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich verfolgt werden können. Damit einhergehend darf erwartet werden, dass das Nichtbeachten von Höchstgeschwindigkeiten in Österreich – auch in Bereichen, die durch technische Einrichtungen überwacht werden – durch Lenker von in den EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Kraftfahrzeugen abnehmen wird.

 

Zu den Fragen 27 bis 28:

Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 4598/J durch den Herrn Bundeskanzler wird hingewiesen.

 

Zu Frage 29:

Auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage Nr. 4599/J durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird hingewiesen.