4416/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.08.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0038-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4452/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anklagen und Verurteilungen für einverständliche Jugendsexualität“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Bei den gewünschten – detaillierte Angaben zu allen (Vor-)Verurteilungen umfassenden - Auskünften handelt es sich um personenbezogene Daten, die im Falle ihrer Bekanntgabe eine Rückführbarkeit auf den Betroffenen im Sinne des § 1 Abs. 1 Datenschutzgesetz 2000 herstellen. Da diesfalls der im Verfassungsrang stehende Anspruch der von der Anfrage betroffenen Person auf Geheimhaltung dieser Daten verletzt würde, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der beiden Fragen Abstand nehme.

. August 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)