4419/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.08.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0066-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4420/J vom 22. Juni 2006 der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen, betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Die weltweiten Veränderungen durch die fortschreitende Globalisierung und vor allem Technologisierung verstärken das wechselseitige Abhängigkeitsverhältnis von Industrie- und Entwicklungsländern und stellen daher Internationale Finanzinstitutionen vor neue Chancen und Herausforderungen. So führt Armut in den Entwicklungsländern zu steigendem Migrationsdruck in den reichen Ländern der westlichen Hemisphäre, während globale Umweltprobleme – wie der Klimawandel und der Rückgang der Artenvielfalt – unter anderem eine Folge der stark wachsenden Weltwirtschaft sind.
Es sind daher intensive Bemühungen im Gange, um schlüssige Antworten auf diese neuen entwicklungspolitischen Fragen zu finden. Internationale Finanzinstitutionen nehmen dabei eine besondere Schlüsselrolle ein. Neben ihrer Lösungskompetenz für diese Probleme bieten Organisationen wie die Weltbank oder die European Bank for Reconstruction and Development über ihre Projekte gleichzeitig auch Chancen für die heimische Wirtschaft. Über international erfolgreiche heimische Firmen kann österreichisches Know How so auch zum Nutzen von Entwicklungs- und Transitionsländern eingesetzt werden.
Unbeschadet der sich aus der Anlage zu § 2 zum Bundesministeriengesetz 1986 ergebenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten für die in der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Koordination der internationalen Entwicklungspolitik sehe ich es daher als meine Aufgabe, die Zuständigkeit meines Ressorts für die multilateralen Entwicklungsbanken zu nutzen, um die entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in den Organisationen effektiv zu vertreten. In einem zu diesem Thema erstellten strategischen Leitfaden, der auf dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit basiert und die entsprechenden mittelfristigen österreichischen Aktionsbereiche definiert, werden dazu die Rahmenbedingungen beschrieben, unter welchen dieser Anspruch in die Tat umgesetzt werden soll.
Zur zukünftigen Ausrichtung der Entwicklungspolitik und deren Perspektiven weise ich darauf hin, dass die EU einer der wichtigsten Geberstaaten im Bereich Entwicklungshilfe ist und die Mittel dafür weiter erhöhen wird. Hier wurde erst jüngst beschlossen, die Entwicklungshilfeleistungen zwischen 2004 und 2010 zu verdoppeln. Festgelegtes Ziel ist dabei die Steigerung der Ausgaben der EU für Entwicklungszusammenarbeit auf 0,56 % des Bruttonationaleinkommens. Wichtig ist es mir in diesem Zusammenhang, dass mit Leistungssteigerungen in der Entwicklungszusammenarbeit auch Maßnahmen besser koordinierter Entwicklungspolitik und ordentlicher, nicht korrupter Regierungsführung verbunden werden müssen. Es ist notwendig, dass die Gelder auch tatsächlich die Betroffenen erreichen und vor allem zielgerichtet eingesetzt werden. Daher gilt es, bei Kontrollen und der laufenden Projektbetreuung noch effizienter zu werden.
Zu den in der vorliegenden Anfrage thematisierten Beiträgen dieser Bundesregierung zur Erreichung der nationalen sowie internationalen Zielsetzungen in der Entwicklungszusammenarbeit erlaube ich mir, im Übrigen auch auf die Beilage „Entwicklungszusammenarbeit“ zum Bundesfinanzgesetz 2006 hinzuweisen. Wie darin bereits ausgeführt gibt es hinsichtlich der Darstellung der finanziellen Beiträge Österreichs verschiedene Zugänge, wobei ein direkter Vergleich zwischen dem ODA-Wert und dem BVA-Wert nicht möglich ist, da entsprechend den DAC-Richtlinien die ODA-Anrechnung zum Zeitpunkt des (nicht budgetwirksamen) BSS-Erlages und nicht bei den (in späteren Jahren budgetwirksamen) BSS-Einlösungen erfolgt. Um Missverständnisse zu vermeiden weise ich daher darauf hin, dass meine in Beantwortung der vorliegenden Anfrage getroffenen Angaben sich jeweils auf Wiederauffüllungszusagen beziehen, also den österreichischen Gesamtbeitrag zum Zeitpunkt der Abgabe der Verpflichtungserklärung. Diese Beiträge sind in der Regel in drei beziehungsweise vier Jahresraten (ODA-wirksam) in bar oder durch den Erlag von Bundesschatzscheinen zu leisten.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. und 3. bis 6.:
Zunächst erlaube ich mir nochmals darauf hinzuweisen, dass die in der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Koordination der internationalen Entwicklungspolitik gemäß der Anlage zu § 2 zum Bundesministeriengesetz 1986 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten fallen. Dabei leistet mein Ressort, zumal es sich bei Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit um ein übergeordnetes Interesse der gesamten Bundesregierung handelt, aktive Beiträge im Rahmen der Zuständigkeit für die multilateralen Entwicklungsbanken, indem die entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in den Organisationen effektiv vertreten werden.
Mein Ressort hat sich
dabei seit dem Jahr 2000 an den folgenden Mittelwiederauffüllungen
bei Internationalen Finanzinstitutionen beteiligt, wobei die österreichischen
Beiträge dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit
und Armutsbekämpfung zuzuordnen sind (die Beträge verstehen sich in
Millionen Euro):
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2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
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IDA 13 |
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112,19 |
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IDA 14 |
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239,71 |
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IDA 14 HIPC-Trust Fund |
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10,92 |
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AfEF IX |
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33,45 |
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AfEF X |
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67,76 |
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AsEF VIII |
24,58 |
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AsEF IX |
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24,03 |
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GEF 3 |
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24,38 |
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IFAD V |
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5,67 |
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IFAD VI |
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7,83 |
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IFAD VII |
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8,80 |
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CGIAR |
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1,80 |
1,80 |
1,80 |
1,80 |
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EEF |
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365,70 |
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An Einzahlungen in die
österreichischen Konsulententreuhandfonds bei Internationalen
Finanzinstitutionen, die weitgehend dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit
und Armutsbekämpfung zuzuordnen sind, wurden
folgende Beträge geleistet (auch hier verstehen sich die Beträge in
Millionen Euro):
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2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
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EBRD Consultant Trust Fund |
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1,09 |
1,01 |
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0,78 |
0,84 |
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IBRD Consultant Trust Fund |
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1,09 |
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AfEB Technical Cooperation Trust Fund |
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1,00 |
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IDB Consultant Trust Fund |
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0,31 |
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Die österreichischen Leistungen an die angeführten Internationalen Finanzinstitutionen sind mit Ausnahme von Global Environment Facility (GEF) bei Erlag zur Gänze als Official Development Assistance (ODA) anrechenbar. Die Leistungen an GEF sind nur zu 77 Prozent ODA-fähig. Die Einzahlungen in die österreichischen Konsulententreuhandfonds bei der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB) und der International Development Association (IDA) sind ebenfalls voll anrechenbar zur ODA.
Zu den entwicklungspolitischen Aktivitäten im weiteren Sinn, die von meinem Ressort gesetzt werden, können auch die geleisteten Unterstützungen etwa in Form von ODA-anrechenbare Zinsenstützungen zur Vergabe von konzessionellen Krediten („Soft Loans“) gezählt werden. Sämtliche seit dem Jahr 2000 im „Soft Loan“-Bereich realisierten Projekte berücksichtigen auch entwicklungspolitische Aspekte. Das jährliche Volumen an „Soft Loan“-Neuzusagen ist dabei Schwankungen ausgesetzt. Im Jahr 2005 etwa wurden Neuzusagen in der Höhe von etwa € 170 Mio. für 43 verschiedene Projekte in 6 Ländern erteilt.
Im Bereich der „Soft Loans“ wurden von meinem Ressort in den Jahren 2000 bis 2002 an Zinsenstützungsmitteln € 13,99 Mio. (2000), € 15,76 Mio. (2001) und € 1,74 Mio. (2002) zur Verfügung gestellt. Seit 2003 bestand auf Grund der Zinsentwicklung kein Zinsenstützungserfordernis. Weiters wurden seit Einführung der Möglichkeit von zusätzlichen Grants zur Reduktion der Gesamtkosten von Soft Loans per 15. Jänner 2006 bislang Grants in Höhe von € 346.736,30 (Stand 11. Juli 2006) ausbezahlt.
Die geleisteten Zinsenstützungen für Soft Loans wurden zur Gänze als ODA-fähig anerkannt, bei den ab 2006 zur Auszahlung gelangenden zusätzlichen Grants ist von deren Anerkennung auszugehen.
Weiters ist mein Ressort im Rahmen des Pariser Clubs durch die Durchführung von Maßnahmen für Highly Indepted Poor Countries (HIPC) mit entwicklungspolitischen Aktivitäten betroffen. Zweck des Pariser Clubs ist es, durch Umschuldungs- und Entschuldungsmaßnahmen im Rahmen der Gläubigerländer, die Schuldenlast von Schuldnerländern zu reduzieren und damit die Aussichten dieser Länder auf eine raschere wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu verbessern. Im Zeitraum 2000 bis 2003 beteiligte sich Österreich mit rund € 360 Mio. an Schuldenreduktionen. Die Prognose bis 2006 geht von Schuldenreduktionen von etwa einer Milliarde Euro aus. Schuldendiensterleichterungen und Schuldenstreichungen werden dabei vom DAC als ODA anerkannt.
Zu 2., 9. 11. 15. und 17.:
Wie bereits in der Einleitung angesprochen, hat mein Ressort 2005 einen Strategischen Leitfaden für die Internationalen Finanzinstitutionen partizipatorisch erarbeitet und veröffentlicht. Er dient dazu, die entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs zu definieren und in den Internationalen Finanzinstitutionen effektiv zu vertreten.
Basierend auf dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit werden darin die entsprechenden mittelfristigen österreichischen Aktionsbereiche definiert und eine klare Vorstellung geschaffen, in welche Richtung Österreich die Internationalen Finanzinstitutionen in den kommenden Jahren bewegen möchte.
Oberstes Entwicklungsziel ist dabei für Österreich sowie für die Internationalen Finanzinstitutionen die Armutsbekämpfung und damit verbunden das Streben nach Verwirklichung der Millennium Development Goals (Millennium Entwicklungsziele), nämlich eine Halbierung der Zahl der ärmsten Menschen dieser Welt bis zum Jahr 2015. Darüber hinaus erwarte ich von den Internationalen Finanzinstitutionen einen effizienten Beitrag zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, zur behutsamen Handelsliberalisierung und – in Zusammenarbeit mit der WTO – zur Etablierung eines umfassenden, allgemein anerkannten Welthandelssystems.
Es ist mir wichtig, dass Österreich jene Vorhaben unterstützt, die den Entwicklungsländern eine tragfähige Verschuldung ermöglichen sollen. Wir nehmen daher aktiv an der Initiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Initiative) zur Reduktion der Schuldenlast der ärmsten Länder teil und tragen die Entschuldungsstrategie im Pariser Club mit. Die Teilnahme an Entschuldungen im Rahmen des Pariser Clubs erfolgt mit der Zielsetzung, im Rahmen der Gruppe der Gläubigerländer einen solidarischen Beitrag zur finanziellen und sozialen Stabilisierung hochverschuldeter Entwicklungsländer zu leisten. In diesem Zusammenhang hat sich Österreich auch an der 2005 von den G-8 initiierten Multilateralen Entschuldungsinitiative beteiligt. Die Initiative sieht die sofortige und vollständige Streichung der Schulden jener hochverschuldeten sehr armen Entwicklungsländer bei der International Development Association, der Afrikanischen Entwicklungsbank und dem Internationalen Währungsfonds vor, die die HIPC-Initiative abgeschlossen haben.
Ich erwarte von den Internationalen Finanzinstitutionen, dass sie Ziele und Prinzipien einer nachhaltigen ökologischen Entwicklung stärker in ihren Politiken verankern beziehungsweise auch in ihren Projekten berücksichtigen. In diesem Zusammenhang müssen die Fragen der erneuerbaren Energien, der Wasserver- und Abwasserentsorgung und die Probleme des Klimawandels entsprechend berücksichtigt werden.
Die im Zuständigkeitsbereich meines Ressorts liegende und auch im Dreijahresprogramm der EZA erwähnte „Soft Loan“-Vergabepolitik hat neben der Beachtung internationaler Regeln und Vorgaben für Hilfskredite auch die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten zum Ziel. „Soft Loan“-Anträge werden einer umfassenden Projektprüfung unterzogen, im zuständigen Exportfinanzierungskomitee beschlossen und Regelungen bezüglich des Projektmonitorings zwecks Gewährleistung eines effizienten, die nachhaltige Entwicklung fördernden Mitteleinsatzes, unterworfen.
Zu 7., 8., und 16.:
Das EZA-Gesetz überträgt der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten die Vollziehung der im Gesetz geregelten Materien, wobei Ausnahmen dabei taxativ aufgezählt sind, und bestätigt in § 28 die Koordinationsbefugnis der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten für die internationale Entwicklungspolitik. Das EZA-Gesetz enthält in § 1 Abs. 5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach „der Bund […] die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können, [berücksichtigt].“ Das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Kohärenzgebotes ist die gemäß § 23 des EZA-Gesetzes erfolgende jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit anderen mit EZA befassten Ressorts abgestimmt wird und im Einvernehmen mit mir der Bundesregierung vorzulegen ist. Weiters werden sämtliche Gesetzesvor-schläge mit EZA-relevanten Inhalten vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft.
Zum Thema Kohärenz finden darüber hinaus regelmäßig Gesprächsrunden zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und anderen Ressorts statt. 2005 wurde weiters eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, in welcher zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und meinem Ressort ein regelmäßiger Meinungsaustausch auf Sektions- und Abteilungsebene über Fragen von gegenseitigem entwicklungspolitischen Interesse und aktuelle entwicklungspolitische Themen stattfindet. Damit wurde die Kohärenzagenda auf eine institutionalisierte Grundlage gestellt.
Neben dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist mein Ressort weiters mit einem Vertreter im zwölfköpfigen Aufsichtsrat der Austrian Development Agency vertreten und damit in den Entscheidungsprozess über österreichische Entwicklungshilfeaktivitäten eingebunden.
Die Beschlussfassung über die Vergabe einzelner „Soft Loans“ wie auch über „Soft Loan“-Grundsatzfragen wird im hiefür zuständigen Gremium, dem so genannten „Exportfinanzierungskomitee“ getroffen, in welchem neben meinem Ressort auch andere Bundesministerien sowie Interessensvertretungen und mit EZA befasste Einrichtungen vertreten sind. Darüber hinaus steht mein Haus im ständigen Kontakt mit den entsprechenden Ministerien und ist auch in relevanten Gremien wie zum Beispiel der Plattform „Wirtschaft und Entwicklung“ vertreten.
Zu 10. und 20.:
In meinem Ressort wurde durch die Geschäfts- und Personaleinteilung sichergestellt, dass dem Stellenwert, den ich der Entwicklungszusammen-arbeit beimesse, Rechnung getragen wird. Es werden mit ihr die erforder-lichen personellen Ressourcen für einen aktiven Beitrag meines Ressorts zur Entwicklungspolitik Österreichs geschaffen. Beispielsweise sind die Agenden für die Internationalen Finanzinstitutionen in der Abteilung III/3 ange-siedelt, welche mit 8 MitarbeiterInnen konkret für die Internationalen Finanzinstitutionen und die damit zusammenhängende multilaterale Entwicklungshilfe zuständig ist. Die internationalen Angelegenheiten der Ausfuhrförderungspolitik und die „Soft Loan“-Politik einschließlich der Agenden des Exportfinanzierungskomitees werden von den ExpertInnen der Abteilung III/7 betreut, jene der Vertretung Österreichs im Pariser Club von den MitarbeiterInnen der Abteilung III/8.
Zu 12.:
Die Internationalen Finanzinstitutionen und die Mitgliedstaaten sind an einem möglichst effizienten und wirksamen Einsatz der knappen Fördermittel interessiert. Aus diesem Grund finden regelmäßig Halbzeitüberprüfungen nach Fördermittelauffüllungen statt. Bei diesen Anlässen wird untersucht, ob die in den Geberverhandlungen festgelegten Förderziele auch tatsächlich wie geplant erreicht werden können. Für den Fall negativer Abweichungen, werden geeignete Strategieanpassungen beschlossen, um die Erreichung der Förderziele sicher zu stellen.
Zu 13. und 14.:
Hier möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wegen ihrer übergeordneten Bedeutung nicht ausschließlich in ausgewiesenen EZA-fokussierten Gremien, sondern darüber hinaus auch in zahlreichen anderen Arbeitsgruppen etwa auf Ebene der EU, der OECD und der WTO diskutiert werden.
Hinsichtlich der mit einem Schwerpunkt auf der Entwicklungszusammenarbeit ausgewiesenen Institutionen teile ich mit, dass von meinem Ressort entsandte Personen Österreich gegenwärtig offiziell als MitarbeiterInnen im Direktorium der Weltbank, der Interamerikanischen Entwicklungsbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank vertreten. In der Asiatischen Entwicklungsbank werden die österreichischen Interessen im Rahmen einer gemeinsamen Ländergruppe vom britischen Direktor vertreten. Weiters ist Österreich im nicht-residenten Board des Gemeinsamen Rohstofffonds derzeit mit einem Direktor vertreten. In der European Bank for Reconstruction and Development ist Österreich auf Direktorsebene dauernd im Board vertreten.
Es ist mir ein
Anliegen, die Zahl der in den Stäben der Institutionen beschäftigten
ÖsterreicherInnen nachhaltig zu vergrößern. Von den österreichischen
StabsmitarbeiterInnen der Internationalen Finanzinstitutionen kann ich auch ein
informelles Eintreten für österreichische Interessen erwarten,
womit diesen eine größere Erfolgsmöglichkeit eingeräumt
werden kann. Derzeit sind in der Weltbankgruppe 28, in der Interamerikanischen
Entwicklungsbank 1, in der Asiatischen Entwicklungsbank 7, in der Afrikanischen
Entwicklungsbank 1 und in der European Bank for Reconstruction and
Development 11 ÖsterreicherInnen als Stabsmitglieder beschäftigt.
Darüber hinaus sind MitarbeiterInnen der unter anderem für „Soft Loans“ zuständigen Abteilung III/7 meines Hauses in Begleitung von einschlägigen MitarbeiterInnen der Oesterreichischen Kontrollbank AG in diversen, aller-dings nicht primär und ausschließlich EZA-fokussierten, EU- und OECD-Gremien vertreten. Mit der Vertretung Österreichs im Pariser Club sind die Expertinnen der Abteilung III/8 meines Ressorts betraut.
Zu 18. und 19.:
Hier möchte ich etwa erwähnen, dass anlässlich der Tsunami-Katastrophe ein "Earmarking" für einen „Soft-Loan“-Betrag in der Höhe von € 10 Mio. für Wiederaufbauprojekte in Indonesien durchgeführt wurde. Anlässlich der Erdbeben in Indonesien wurde im Juni 2006 beschlossen, die Verfügbarkeit dieses Betrages in dem Sinne zu erweitern, dass die Mittel nunmehr allgemein für Wiederaufbauprojekte nach Naturkatastrophen in Indonesien zur Verfügung stehen. Die Projektauswahl unter Einbindung der indonesischen Behörden ist noch nicht abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um die Ermöglichung von Soft Loans in einem an sich derzeit für österreichische Soft Loans nicht in Frage kommenden Land und somit um separate Mittel.