4420/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.08.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

Herrn                                                                                             

Präsidenten des Nationalrates                                                   (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0151-I/A/4/2006                                          Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4417/J der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen wie folgt:

Fragen 1 und 5:

Einleitend möchte ich auf die primäre Zuständigkeit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit aufmerksam machen.

In den Jahren 2000 bis 2006 wurden durch mein Ressort nachstehende entwicklungspolitische Aktivitäten gesetzt, wobei jeweils auch die daraus für das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz resultierenden Kosten angeführt sind:

Jahre 2000 und 2001:

Förderungen für die erste und zweite Internationale Konferenz “Building Bridges of Democracy”

Die Konferenzen beschäftigten sich mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Donauländern Österreich, Ungarn, Slowakei und Jugoslawien und ermöglichten den Erfahrungs- und Informationsaustausch. Im Mittelpunkt standen aktuelle Herausforderungen der Bürgerbeteiligung mit dem Ziel,
Akteure und Akteurinnen der Zivilgesellschaft mit Vertretern/Vertreterinnen befasster Regierungs- und Verwaltungsstellen auf nationaler und EU-Ebene zu vernetzen, um mehr Verständnis und Zusammenarbeit zwischen den Sektoren zu ermöglichen.

Kosten 2000: 3.488,30 €, Kosten 2001: 1.816,82 €

Jahr 2001:

Information über das Sozialversicherungswesen in Österreich

Kosten : 726,73 €

·        Multilaterales Seminar „Behindertenpolitik, berufliche und soziale Integration von Menschen mit Behinderungen“ in Österreich mit Vertretern der Ukraine, der Slowakei und von Polen

Kosten: 12.354,38 €

·        Besuch einer ukrainischen Delegation aus Tschernowitz: Jugendwohlfahrt und Gesundheitswesen in Österreich

Kosten:  218,02 €

·        Multilaterales Seminar in Wien: Frauen- und Gleichstellungspolitik, Schutz vor Gewalt

Kosten: 3.997,01 €

·        Bilaterales Seminar mit Bulgarien: Soziale Sicherheit

Kosten: 1.235,44 €

·        Bilaterales Seminar mit Ungarn: Sozialpolitik

Kosten: 3.488,30 €

·        Abschluss eines Memorandums zur Kooperation im Sozialbereich mit der
Ukraine

Praktisch keine Kosten

Jahr 2002:

·        Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ), Linz

Förderung des Projekts „Schulung von Experten und Expertinnen für das
Nationale berufliche Rehabilitationszentrum für behinderte Menschen in der Ukraine“

Die Ausbildung von Experten und Expertinnen erfolgte in den Bereichen
Pädagogik, Psychologie, Medizin, Reha-Technologie und Sozialarbeit in zwei einwöchigen Trainingsseminaren. Ziel der Maßnahmen war es, Instrumente der Diagnostik, Perspektivenentwicklung und Qualifizierung für Menschen mit Behinderung theoretisch und praktisch kennen zu lernen und in der Ukraine umzusetzen.

Kosten: 59.950,- €

·        Verein Frauen ohne Grenzen und Ludwig Boltzmann Forschungsstelle für
Politik und zwischenmenschliche Beziehungen

Förderung für das Projekt „Frauenhaus in Afghanistan“ und Erstellung einer wissenschaftlichen Dokumentation

Ziel des Projekts ist die Einrichtung eines Frauenhauses in Afghanistan und der laufende Betrieb einschließlich Betreuung, Unterricht und Berufseinschulung. Das Projekt ist als Pilotprojekt zu verstehen, bei dem Erfahrungen über die Einrichtung von Frauenzentren in Afghanistan gesammelt werden. Der Verlauf des Projekts wurde daher von der Ludwig Boltzmann Forschungsstelle dokumentiert.

Kosten: 43.605,- €

·        Verein Frauen ohne Grenzen

Förderung für die Internationale Konferenz zur aktuellen Situation von Frauen in Afghanistan

Die Schwerpunkte der Internationalen Konferenz bilden die aktuellen Krisengebiete Afghanistan, Irak, Iran, Palästina und Afrika. An der Konferenz nahmen Aktivistinnen, Politikerinnen, Journalistinnen und Künstlerinnen sowie international anerkannte Peacekeeping-Expertinnen teil.

Kosten: 58.983,- €

·        ILO Projekt „Etablierung beruflicher Rehabilitationsstrukturen in Stabilitätspaktländern“

Gesamtkosten 2002 bis 2005: € 150.000,- 

·        Besuch einer ukrainischen Delegation aus Tschernowitz in Österreich

Information über das österreichische Sozialsystem

Kosten: 132,- €

·        Besuch einer albanischen Delegation zum Thema „Frauenpolitik in Österreich

Kosten: 1.016,- €  

Kosten: 7.500,- €

·        Besuch einer Delegation der chinesischen Akademie der Wissenschaften zum Thema „Sozialversicherungssystem in Österreich“

Kosten: 460,- €

Kosten: 11.388,80 €

·        Multilaterales Seminar: Gleichstellungspolitik, Gender Mainstreaming, Schutz vor Gewalt in der Familie und vor Gewalt gegen Frauen

Kosten: 1.560,- €

·        Multilaterales Seminar: Familienpolitik und Familienleistungen

Kosten: 3.700,- €

·        Bilaterales Seminar mit Ungarn: "Einführung des SAP-Systems im BMSG“

Kosten: 140,- € 

Jahr 2003

Projekt „Kinderzentrum in Moldawien“

Einrichtung eines 24-Stundenzentrums für Straßenkinder und eines Tageszentrums für Kinder aus gefährdeten Familien in Tiraspol. Die Kinder sollen insbesondere mit täglichen Mahlzeiten, Kleidung, Gesundheitsvorsorge, Schul- und Berufsausbildung versorgt werden sowie sozialarbeiterische
Unterstützung erhalten.

Kosten: 200.000,- €

·        Verein Mountain Unlimited

EU-Projekt W.E.S.T. (Women East Smuggling Trafficking)

Das Projekt analysiert und informiert bzw. sensibilisiert hinsichtlich der Probleme und der Auswirkungen des Menschenhandels auf die soziale Sicherheit. Durch das im Rahmen von INTERREG III B-CADSES geförderte Projekt soll dem Phänomen des Schmuggelns und Handelns mit Menschen präventiv
begegnet und Auswirkungen illegaler Einwanderung auf lokale Gemeinschaften der EU analysiert sowie regionale Lösungsansätze aufgezeigt werden.

Kosten: 20.000,- €

·        Freiheitliche Akademikerverbände Österreichs

Stipendienprojekt Weimar/Ausbildung „Behindertengerechtes Bauen“ für
einen Studenten aus Rumänien an der Techn. Universität Graz.

Kosten: 2.925,- €

Gesamtkosten 2003 bis 2005: 23.619,68 €

·        Russland: Entwicklung eines Konzepts zur NPO-Entwicklung in der Region Tomsk

Gesamtkosten 2003 bis 2005: 69.170,- €

·        Multilaterales Seminar für die Beitrittskandidaten: Bekämpfung der
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

Kosten: 2.651,- €

·        Multilaterales Seminar "Kinderrechte. NAP zur Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention
"

Kosten: 2.920,-  €

Kosten: 1.260,- € 

·        Bilaterales Seminar mit Polen: "Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen“

Kosten: 528,- € 

·        Polen: Besuch einer Delegation des polnischen Sozialministeriums

Kosten: 125,- €

·        Bilaterales Seminar mit der Slowakei: Sozialversicherung

Kosten: 972,- €  

Jahr 2004

Know-how-Austausch und gemeinsames Entwickeln eines Konzeptes für den Ausbau sozialer Dienste in St. Petersburg zwischen einer Delegation aus dem Sozialzentrum Wyborgsker Rayon in St. Petersburg und österreichischen Expertinnen und Experten aus dem Sozialbereich.

Kosten: 4.320,- €

Projekt „Girls fit for politics“

Mit dem Projekt soll die aktive und gleichberechtigte Teilnahme von Frauen am politischen Geschehen in Ruanda fortgesetzt und gefestigt werden. Derzeit sind 48% der Abgeordneten im ruandesischen Parlament Frauen. Um weiterhin die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an politischen Entscheidungsprozessen zu fördern, werden Programme entwickelt und durchgeführt, die junge Mädchen an aktive Partizipation und Mitbestimmung heranführen.

Kosten: 49.450,- € (davon wurden bisher 44.505,- € ausbezahlt)

·        Verein Frauen ohne Grenzen

Förderung für die Verlängerung des Projekts „Frauenhaus in Afghanistan“

Einrichtung und Führung des Frauenhauses in Afghanistan (Nimruz), in dem Frauen neben psychosozialer Beratung und Rechtsberatung Alphabetisierungs-, Englisch-, Computer-, sowie Gesundheits-, Hygiene-, Geburtshilfe- und Säuglingspflegekurse angeboten werden.

Kosten: 29.070,- €

·        Verein Frauen ohne Grenzen

Projekt „Familienalltag im Irak - Jugendliche zwischen Horror und Hoffnung“

Das Projekt beschäftigt sich mit der Situation von Jugendlichen im Irak, welche durch die instabile politische Situation von einer freien und längerfristigen Zukunfts- und Lebensgestaltung abgeschnitten sind. Um die Jugendlichen bei ihrer Lebensgestaltung zu unterstützen, wird ein umfassendes Workshopprogramm ausgearbeitet. Das Ergebnis der Untersuchung soll in einem Handbuch dokumentiert werden.

Kosten: 50.000,- 

Projekt „Sozialpädagogisches Jugendzentrum in Swakopmund/Namibia“

Der Ausbau des Jugendzentrums in Namibia soll es ermöglichen, Kinder und Jugendliche bei außerschulischen Aktivitäten (Theater, Musik, Gesang, Chor, Rollenspiele, Ausflüge, etc.) und in ihrer sozialen Entwicklung zu fördern. Als Ort der Begegnung zwischen jungen schwarzen und weißen Namibiern soll das Zentrum eine vitale Rolle im „reconciliation process“ des Landes nach der Apartheid übernehmen.

Kosten: 19.570,- €

·        Kulturverein Brücken/Maribor/Slowenien

Förderung von Deutschkursen für die außerschulische Jugendarbeit und für Senioren (Sprachförderung, Workshops, Kulturveranstaltungen)

Kosten: 10.000,- €

 

 

·        Seminar und Know-how-Transfer im Bereich der Sozialpolitik Österreich/Iran

Themenschwerpunkt: Menschen mit Behinderungen

Kosten: 15.500,- € 

·        Seminar für eine Delegation des thailändischen Parlaments
in Österreich zum Thema „Sozialschutzsysteme in Österreich“

Kosten: € 300,- €

Kosten: 500,- €

Kosten: 500,- €

Kosten: 1.300,- €

·        Bilaterales Seminar mit der Slowakei: Jugendpolitik und Familienleistungen

Kosten: € 200,- €

Jahr 2005:

Weitere Verlängerung des Projekts „Frauenhaus in Afghanistan“

Kosten: 30.000,- € (davon wurden bisher 27.000,- € ausbezahlt)

·        Volkshilfe Österreich

Projekt in der Ukraine „Mobile Altenbetreuung in Chernistvi“

Ziel des Projekts ist es, mobile Dienste für ältere sozial benachteiligte Menschen mit begrenzten Bewegungsmöglichkeiten aufzubauen. Zentrale Aufgaben des Projekts sind die Lieferung von warmen Mahlzeiten (Essen auf Rädern), medizinische und psychologische Betreuung, Hauskrankenpflege, Heimhilfen, etc.

Kosten: € 19.886,-- (davon wurden bisher 18.000,- € ausbezahlt)

Ausarbeitung eines Durchführungskonzeptes für die Errichtung eines Kindergartens in Kandahar (Afghanistan), in dem Betreuungsplätze für Kinder bis zu sechs Jahren sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen eingerichtet werden.

Kosten: 25.000,- € (davon wurden bisher 22.500,- € ausbezahlt)

·        ILO-Konferenz „From disability benefits to gainful employment“
in Fojnica/Sarajevo

Kosten: 30.000,- €

·        Projekt Weihnachtshilfe für Kinder in Moldawien

Gesamtkosten für 2005 bis 2006: 10.000,- €

·        Besuch einer hochrangigen iranischen Delegation in Österreich

Themenschwerpunkt: Berufliche Rehabilitation für Menschen mit
Behinderungen

Kosten: 15.583,- €

Kosten: 9.825,85 €

·        Memorandum über die Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Angelegenheiten zwischen dem BMSG und dem Ministerium für soziale Sicherheit und Wohlfahrt der Islamischen Republik Iran

Praktisch keine Kosten

Jahr 2006:

Konferenz „Asian Revival – A European Challenging Opportunity: Impact of Ageing“

Bei der Konferenz werden asiatische und europäische Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Problematik der Bevölkerungsalterung und deren Konsequenzen aus ihrer Sicht beurteilen und Fragen im Hinblick auf die Verschiebung in der Bevölkerungsstruktur in der asiatischen Welt verglichen mit der in den europäischen Wohlfahrtsgesellschaften diskutieren.

Kosten: 3.500,- €

Kosten: 22.613,31 €

·        Bilaterales Projekt Entwicklung von Einrichtungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung und der Obdachloseneinrichtungen in der
Ukraine

Gesamtkosten 2006 bis 2007 € 64.000,- (1. Teilzahlung im Jahr 2006:  28.800,- €)

Frage 2:

Hier ist noch einmal auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten für die Entwicklungszusammenarbeit zu verweisen. Die im § 1 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA-Gesetzes) angeführten Grundsätze gelten dessen ungeachtet für alle Ressorts, wenn sie in diesem Bereich tätig sind.

 

Frage 3:

Von den bei der Beantwortung der Frage 1 bereits erwähnten Aktivitäten können nachstehende als Projekte qualifiziert werden:

·        ILO Projekt „Etablierung beruflicher Rehabilitationsstrukturen in Stabilitätspaktländern“,

Frage 4:

Die im Zuge der Beantwortung der Frage 1 aufgezeigten Aktivitäten konzentrieren sich auf die im § 1 des EZA-Gesetzes genannten strategischen Zielgruppen ‑ gerade Menschen mit Behinderungen und Kinder sind besonders von Armut bedroht ‑ sowie auf Maßnahmen wie Know-how-Transfer zur sozialen Entwicklung und zum sozialen Wandel.

Frage 6:

Die Aufwendungen für nachstehende ‑ bereits bei Frage 1 näher dargestellte ‑
Projekte sind von der OECD als
öffentliche Entwicklungshilfe (Official Development Assistance) anerkannt worden:

·        Besuch einer Delegation der chinesischen Akademie der Wissenschaften in Österreich, Information über das Sozialversicherungswesen in Österreich (im Jahr 2001)

·        Besuch einer albanischen Delegation zum Thema „Frauenpolitik in Österreich“

·        Besuch einer Delegation der chinesischen Akademie der Wissenschaften zum Thema „Sozialversicherungssystem in Österreich“ (im Jahr 2002)

·        Caritas Österreich - Projekt „Kinderzentrum in Moldawien“

·        Verein Mountain Unlimited - EU-Projekt W.E.S.T. (Women East Smuggling Trafficking)

·        Verein Frauen ohne Grenzen - Projekt „Girls fit for politics“

·        Verein Frauen ohne Grenzen - Förderung für die Verlängerung des Projekts „Frauenhaus in Afghanistan“

·        Verein Frauen ohne Grenzen - Projekt „Familienalltag im Irak - Jugendliche zwischen Horror und Hoffnung“

·        HOPE 87 - Projekt „Sozialpädagogisches Jugendzentrum in Swakopmund/Namibia“

·        Seminar und Know-how-Transfer im Bereich der Sozialpolitik in Österreich/
Iran, Themenschwerpunkt: Menschen mit Behinderungen

·        Seminar für eine Delegation des thailändischen Parlaments in Österreich zum Thema „Sozialschutzsysteme in Österreich“

·        Verein Frauen ohne Grenzen - weitere Verlängerung des Projekts „Frauenhaus in Afghanistan“

·        Volkshilfe Österreich - Projekt „Mobile Altenbetreuung in Chernistvi“

·        Österreichisch Afghanische Freundschaftsgesellschaft - Ausarbeitung eines Durchführungskonzeptes für die Errichtung eines Kindergartens in Kandahar

·        Projekt Weihnachtshilfe für Kinder in Moldawien

·        ILO Projekt „Etablierung beruflicher Rehabilitationsstrukturen in Stabilitätspaktländern“ - zu zwei Drittel (100.000,- von 150.000,- €) als ODA-Aktivität anerkannt

Hinsichtlich der nachstehenden Projekte liegt noch keine Entscheidung der OECD vor, wobei diese Aufwendungen aus Sicht des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz öffentliche Entwicklungshilfe
darstellen:

·        ILO-Konferenz „From disability benefits to gainful employment“, Fojnica/
Sarajevo

·        10. Regionaltreffen der Initiative für Soziale Kohäsion des Stabilitätspaktes für Südosteuropa in Wien

·        Besuch einer hochrangigen iranischen Delegation in Österreich - Themenschwerpunkt: Berufliche Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen

·        Institut für Ostasienwissenschaften an der Universität Wien - Konferenz
„Asian Revival – A European Challenging Opportunity: Impact of Ageing“

·        Bilaterales Projekt „Entwicklung von Einrichtungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung und der Obdachloseneinrichtungen in der
Ukraine“

Fragen 7, 8 und 16:

Das EZA-Gesetz überträgt grundsätzlich der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten die Vollziehung der im Gesetz geregelten Materien und bestätigt in § 28 die Koordinationsbefugnis dieser Bundesministerin für die internationale Entwicklungspolitik. Das  EZA-Gesetz  enthält in §1 Abs. 5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach „der Bund … die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können [berücksichtigt].“

Das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Kohärenzgebotes ist die gemäß § 23 des EZA-Gesetzes erfolgende jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit den mit Entwicklungszusammenarbeit befassten Ressorts abgestimmt wird und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen der Bundesregierung vorzulegen ist. Weiters werden sämtliche Gesetzesvorschläge mit EZA-relevanten Inhalten vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft. Zum Thema Kohärenz finden darüber hinaus regelmäßig Gesprächsrunden zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und  anderen Ressorts statt.

Frage 9:

Auf Grund der Zuständigkeiten meines Ressorts werden insbesondere die Anliegen von Menschen mit Behinderungen, die Bedürfnisse von Kindern sowie im Sinne des Mainstreamings die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern berücksichtigt.

Frage 10:

Die entwicklungspolitischen Aktivitäten werden im Rahmen der Gruppe I/C des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz entsprechend den jeweiligen Abteilungsagenden („bilaterale Beziehungen, internationale Organisationen“ etc.) mit dem dort vorhandenen Personal und im Rahmen des Förderbudgets der Abteilungen wahrgenommen.

Fragen 11 und 12:

Um die Wirkung der verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in § 1 Abs. 3 und 4 EZA‑Gesetz formulierten Ziele und Zielgruppen zu gewährleisten, werden Förderungsansuchen entsprechend der im Projekt angesprochenen Zielgruppen der jeweiligen Fachsektion zur Prüfung bzw. Stellungnahme übermittelt.

Die Förderungsnehmer werden vertraglich verpflichtet, nach Beendigung des Projekts einen qualitativen Bericht über den Verlauf des Projekts zu übermitteln. Dieser Bericht wird hinsichtlich des festgelegten Verwendungszwecks und der hiefür verausgabten Mittel evaluiert.

Fragen 13 bis 15:

Mein Ressort ist in folgenden Gremien vertreten, deren wesentliche Aufgaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit liegen:

Die großen politischen Linien in den beiden genannten Gremien sind Armutsbekämpfung, Soziale Eingliederung und individuelle Rechte von Menschen, die besonders von Ausgrenzung bedroht sind, „Institution-Building“ und Stärkung von NGO´s im Sozialbereich.

Frage 17:

Einleitend ist auch hier auf die primäre Zuständigkeit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zu verweisen.

Die weiteren Aktivitäten hängen natürlich von den Förderressourcen ab. Da das
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2007 noch nicht beschlossen ist, kann ich dazu keine Angaben machen.

Fragen 18 bis 20:

Anlässlich des Tsunami im Dezember 2004 wurden von meinem Ressort Förderungen für Projekte betreffend die Hilfe für Opfer der Flutkatastrophe gewährt.

Im Jahre 2005 wurden für diese Projekte 405.000,- € ausbezahlt. Für die Restraten, die nach Abrechnung der Förderungen fällig werden, sind noch 45.000,- € vorgemerkt.

Im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bestehen keine besonderen Strukturen für Maßnahmen der internationalen Not- und Katastrophenhilfe.

 

 

Mit freundlichen Grüßen