4422/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.08.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0047-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. AUG. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Gerhard Steier, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. Juni 2006, Nr. 4408/J, betreffend

Verlängerung Rückzahlaktion für „Kühlgerätepickerl“

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Juni 2006, Nr. 4408/J, betreffend Verlängerung Rückzahlaktion für „Kühlgerätepickerl“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die offizielle Aktion zur Auszahlung des Kühlgerätepickerls ohne Abgabe eines Kühlgerätes ist mit 2-monatiger Verlängerung nach insgesamt 9 Monaten am 31.05.2006 zu Ende gegangen. Grundsätzlich kann die Rückzahlung bei Abgabe eines Gerätes zur Entsorgung weiterhin bis zu 30 Jahre lang in Anspruch genommen werden. Als Serviceleistung gegenüber den KonsumentInnen sollen aber nach Auskunft des Umweltforum Haushalt auch noch nach dem 31.05.2006 einlangende Anträge in Kulanz angenommen und zur Auszahlung gebracht werden.

 

Zu Frage 3:

 

Vereinbart wurde die Rückzahlung ohne Geräteabgabe bis 31.03.2006 sowie die Verlängerung bis 31.05.2006 bei Bedarf, unter Nachweis einer gültigen UFH-Plakette oder deren Nummerncode. Weiters auf Basis einer Auslobung die Auszahlung über diese Frist hinaus, bei Abgabe eines zu entsorgenden Gerätes mit gültiger UFH-Plakette bis zu 30 Jahre bzw. für ab dem 02.04.1996 ausgegebene UFH-Plaketten solange ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass die vorhandenen Mittel dafür ausreichen.

 

Zu Frage 4:

 

Angesichts der großen Zahl zu bearbeitender Anträge und der Einzigartigkeit des Projektes ist die weitestgehend problemlos abgewickelte Rückzahlungsaktion als voller Erfolg zu bezeichnen. 99% der Konsumentennachfragen betrafen:

-          Organisatorisches

-          fehlende bzw. unrichtige Angaben der Antragsteller

-          die wegen der großen Zahl gleichzeitig eingetroffener Anträge anfangs notwendige längere Bearbeitungszeit.

 

Zu Frage 5:

 

Aus technischen Gründen ist eine Gliederung der Anträge nur nach Postleitzahlen möglich, woraus jedoch auf die Anzahl der Anträge in einzelnen Bundesländern, Stand Juli 2006, geschlossen werden kann:

 

Postleitzahl

abgegebene Anträge

1…

102.000

2…

62.000

3…

54.000

4…

80.000

5…

25.000

6…

40.000

7…

20.000

8…

73.000

9…

30.000

Gesamt

486.000

 

Zu Frage 6:

 

Es gab keine unterschiedliche mediale Berichterstattung für verschiedene Bundesländer. Die Antragsformulare wurden an alle österreichischen Haushalte und Sammelstellen versandt, die mehrfachen ORF-Sendungen waren österreichweit zu empfangen und auch die Printmedien haben österreichweit berichtet.

 

Zu Frage 7:

 

Es wurden bisher rund 9 Mio € ausbezahlt, rund 40 Mio € sind für kommende Auszahlungen rückgestellt.

 

Zu Frage 8:

 

Mit Stand Juli 2006 wurden rund 800.000 Plaketten eingelöst, das sind 20,5 %.

 

Zu Frage 9:

 

Es sind noch ca. 3,1 Mio Plaketten mit einem Wert von rund 40 Mio € in Umlauf.

 

Zu Frage 10:

 

Bis Juli 2006 sind für die Durchführung der Rückerstattungsaktion Kosten in der Höhe von rund 2 Mio € angefallen. Diese Kosten setzten sich je zur Hälfte aus Personalkosten und Kosten für Infrastruktur (Callcenter, Druck/Versand, Spesen des Geldverkehrs) zusammen. Im Interesse einer sicheren und effizienten Durchführung der Rückerstattung waren diese Kosten nicht vermeidbar.

 

Zu Frage 11:

 

Es sollten österreichweit alle in Frage kommenden KonsumentInnen informiert werden, was durch die Aussendung an alle Haushalte, diverse TV-Sendungen und Medienberichte, sowie Informationen auf der Website des Umweltforum Haushalt auch gelungen ist. Zu den Beschwerden wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen werden.

 

 

 

Zu Frage 12:

 

Da die laufende Abwicklung noch aus den Zinsen abgedeckt werden kann, wird von der Möglichkeit, eine Bearbeitungsgebühr einzuheben, derzeit kein Gebrauch gemacht. Ob sich daran etwas ändert, hängt u.a. vom Ausgang des von der Bundesarbeiterkammer angestrengten Gerichtsverfahrens gegen das Umweltforum Haushalt wegen des Begehrens auf kapitalisierte Zinsen ab.

 

 

Der Bundesminister: