4423/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.08.2006
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BM für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0049-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. AUG. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Petra Bayr, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. Juni 2006, Nr. 4418/J, betreffend

entwicklungspolitische Aktivitäten

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Juni 2006, Nr. 4418/J, betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz (EZA-G), BGBl. I Nr. 49/2002 idgF, überträgt der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten die federführende Zuständigkeit und  regelt in § 28 die Koordinationsbefugnis der  Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten für die internationale Entwicklungspolitik. Das  EZA-G  enthält in § 1 Abs. 5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach „der Bund … die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können …“ berücksichtigt. Das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Kohärenzgebotes ist die gemäß § 23 EZA-G jährlich erfolgende Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit den anderen mit EZA befassten Ressorts abgestimmt und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen der Bundesregierung vorgelegt wird. Weiters werden sämtliche Gesetzesvorschläge mit EZA-relevanten Inhalten vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft. Zum Thema Kohärenz finden regelmäßig Gesprächsrunden statt.

 

Zu den Fragen 1 bis 17:

 

Als EZA-relevante internationale Gremien können angeführt werden:

 

UNCSD – UN Kommission für nachhaltige Entwicklung
UNEP – UN Umweltprogramm

Multilaterale und regionale Umweltübereinkommen, z.B.

·         Konvention über die biologische Vielfalt

·         Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit

·         UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung

·         Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht

·         Montreal Protokoll zum Schutz der Ozonschicht

·         Rotterdam-Konvention über den Handel mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden

·         Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe

·         UN-Klimarahmenkonvention und

·         Kyoto-Protokoll

 

Als große politische Linien dieser Foren können die nachhaltige Entwicklung, die Förderung der internationalen Kooperation im Umweltschutz, die Förderung der Umsetzung internationaler Umweltabkommen und die entwicklungspolitischen Zielsetzungen (etwa Unterstützung der Umsetzung der Millennium Entwicklungsziele) genannt werden.

 

Zu den relevanten Aktivitäten zählen auch bilaterale Kontakte oder Übereinkommen, die der Förderung des internationalen Umweltschutzes bzw. entwicklungspolitischen Zielsetzungen dienen. In diesem Rahmen werden Seminare oder Expertenaustausch durchgeführt, z.B. Seminare über den Aufbau von Umweltfonds in osteuropäischen Ländern. Weiters wurden auch Broschüren zu umwelt- und entwicklungsrelevanten Themen produziert.

 

Aufgrund der federführenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erfolgt die Koordination mit den dort befassten Stellen bzw. der Austrian Development Agency (ADA).

Forschung und Entwicklung ist grundsätzlich ein wichtiges Instrument der Armutsbekämpfung. Das im 6. Forschungsrahmenprogramm der EU angebotene Instrument der Unterstützung der Koordinierung von nationalen Agrarforschungsprogrammen für Entwicklungshilfe wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) aufgegriffen. Nach Absprache mit dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, dem Bundesministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur und der ADA ist das BMLFUW österreichischer Partner im ERA-Net ERA-ARD. Die EU finanziert in diesem Projekt den Aufwand zur Koordinierung von nationalen Agrarforschungsprogrammen für die Entwicklungshilfe. Das Ziel von ERA-ARD ist Synergien in den unterschiedlichen Forschungsprogrammen der Partnerländer zu verstärken sowie die Effizienz und Effektivität auf Ebene der Programmplanung zu fördern und gemeinsame Aktivitäten und transnationale Forschungsprogramme zu entwickeln. Weiters wurde im Rahmen des EU-Stabilitätspaktes für Südosteuropa mit Bosnien und Montenegro an einer Beratung zum Aufbau eines effizienten Umweltfonds-System mitgewirkt. Die letztgenannten Projekte werden nicht der ODA zugerechnet.

Erwähnenswert ist auch das Österreichische JI/CDM Programm, das eine entwicklungspolitische Komponente beinhaltet. Die Nutzung der so genannten projektbezogenen flexiblen Mechanismen (Joint-Implementation und Clean-Development) des Kyoto-Protokolls soll auf effiziente Weise die Lücke zwischen dem national erreichbaren Emissionsreduktionspotenzial und dem österreichischen Kyoto-Zielwert schließen. Dies erfolgt über den Ankauf von Emissionsreduktionseinheiten (ERE) direkt aus JI- und CDM-Projekten und durch Beteiligung an Fonds, sowie die Finanzierung von immateriellen Leistungen, die für die Durchführung von JI- und CDM-Projekten erforderlich sind (Baseline-Studien usw.). Ebenso wird durch diese Projekte aber auch verstärkt nachhaltige Entwicklung in Transformationsländern (JI) und Entwicklungsländern (CDM) durch Technologie- und Know-how Transfer gefördert, da sämtliche wesentliche neue Technologien zur Reduktion von Treibhausgasemissionen wie z. B. Energieeffizienz, Biomasse und Wasserkraft bei der Durchführung zum Einsatz kommen. Bis Ende 2012 stehen im österreichischen JI/CDM-Programm € 288 Mio. zur Verfügung, wobei das Ankaufsziel in der Periode 2008 bis 2012 jährlich 7 Mio. t CO2-Äquivalente betragen soll.

 

Zu den Fragen 18 bis 20:

 

Seit dem Jahr 2000 wurden im Rahmen des Internationalen Nahrungsmittelhilfe-Abkommens  (NMH) durchschnittlich jährlich 1,490.000 € (als Mindestverpflichtung) und an das Welternährungsprogramm  (WFP) durchschnittlich jährlich 1,323.000 € (als freiwilliger Beitrag) für humanitäre Krisen- und Notfälle zur Verfügung gestellt. 

 

Die Leistung im Rahmen des NMH-Abkommens erfolgte ausschließlich in bar; für die konkrete Umsetzung vor Ort, d.h. Ankauf von Lebensmitteln und dgl., wurden (Entwicklungs)Hilfs­organisationen wie ADA, Deutsche Welthungerhilfe (DWHH) und in den überwiegenden Fällen das WFP beauftragt. Der Beitrag an das WFP erfolgte in Form von fertigen und mit dem Bedarf des WFP-Einsatzes abgestimmten Nahrungsmitteln.

 

Diese Hilfeleistungen entsprachen den Kriterien der mit der Feststellung solcher Notfälle autorisierten Organisationen UN/WFP und wurden – zur Erhöhung der Effizienz – mit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten abgestimmt. Der Einsatz der Hilfe erfolgte fast ausschließlich in Ländern Afrikas. Die Hilfeleistungen haben den in Artikel VIII (Needs Assessment) des Nahrungsmittelhilfe-Abkommens bzw. den im Rahmen der WTO für die Nahrungsmittelhilfe definierten Notfällen zu entsprechen und sind damit von der eigentlichen Entwicklungshilfe abgegrenzt, wobei diese Abgrenzung vor allem vor kommerziellen Interessen schützen soll.

 

Die operativen Vorkehrungen werden von den Entwicklungshilfe-Agenturen, wie z.B. der ADA, oder Hilfsorganisationen, wie dem Welternährungsprogramm, getroffen.

 

Ergänzend darf auf die Beilagen verwiesen werden.

 

Der Bundesminister:

 

Beilagen

 

 

 


ODA-Beiträge des BMLFUW im Zeitraum 2000-2005

 

 

 

 

Beilage 1

Auszahlungen in Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

Gesamt

bilaterale Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

Nahrungsmittelhilfe

1.489.603,54

3.467.561,87

1.489.360,00

1.490.000,00

1.460.000,00

2.813.000,00

12.209.525,41

Umweltprojekte

149.762,94

108.840,80

1.452.340,00

29.360,37

0,00

77.500,00

1.817.804,11

div. bilaterale Projekte

0,00

114.140,97

83.314,00

0,00

0,00

25.000,00

222.454,97

bilateral Gesamt

1.639.366,48

3.690.543,64

3.025.014,00

1.519.360,37

1.460.000,00

2.915.500,00

14.249.784,49

 

 

 

 

 

 

 

 

multilaterale Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

Beiträge zu UN-Organisationen

234.089,95

470.453,47

623.237,82

374.636,75

610.635,11

678.470,60

2.991.523,71

Beiträge zum Montreal Protokoll

1.528.000,12

1.520.436,30

1.515.425,86

2.007.199,34

2.006.486,61

2.015.610,97

10.593.159,19

Beiträge zum WFP

2.164.293,74

234.637,33

2.195.962,41

1.323.000,00

1.022.999,84

435.114,26

7.376.007,57

Beiträge zur FAO

1.872.156,86

1.703.121,84

1.805.192,00

1.447.740,00

1.503.056,65

1.477.558,00

9.808.825,34

andere multilaterale Beiträge

67.431,07

106.918,17

110.527,84

63.126,08

120.369,77

141.814,25

610.187,18

multilateral Gesamt

5.865.971,73

4.035.567,10

6.250.345,93

5.215.702,17

5.263.547,98

4.748.568,08

31.379.703,00

 

 

 

 

 

 

 

 

ODA Leistungen Gesamt

7.505.338,22

7.726.110,74

9.275.359,93

6.735.062,54

6.723.547,98

7.664.068,08

45.629.487,49

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung: In den Beiträgen zur Nahrungsmittelhilfe der Jahre 2001 und 2005 sind auch die WFP-Mittel des BMLFUW enthalten, die bilateral

                     (Angola) verwendet wurden.

 

 

 

 

 

 


 

Beilage 2

 

Beiträge des BMLFUW an UN-Gremien und Konventionen

 

 


 

Biodiv-Konvention

Wüsten-konvention

Klimarahmen-konvention

UNEP

Montreal Protokoll/­Wiener Konvention

Rotterdam Konvention

Stockholm Konvention

Jahr

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

2000

81.727,91

88.046,46

110.852,55

436.037,01

1.528.000,16

 

 

2001

88.875,82

93.297,13

116.665,20

363.364,17

1.520.436,30

 

 

2002

99.131,08

55.579,05

87.207,40

363.370,00

1.515.426,13

 

 

2003

89.320,00

59.714,51

79.897,43

364.000,00

2.007.199,34

 

 

2004

74.969,88

57.400,70

115.020,50

364.000,00

2.006.486,61

 

 

2005

68.703,14

52.967,19

115.564,85

364.000,00

2.015.610,97

22.053,11

 

2006

73.339,88

58.955,13

111.525,99

364.000,00

1.189.628,73

21.373,98

43.831,13