4426/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.08.2006
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BM für Land – und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0052-I 3/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. AUG. 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen
und Kollegen vom 28. Juni 2006, Nr. 4446/J, betreffend
geplante Kraftwerksprojekte in Tirol
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Juni 2006, Nr. 4446/J, betreffend geplante Kraftwerksprojekte in Tirol, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Betreffend Maßnahmen gegen den Klimawandel ist Österreich Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangen, denen zufolge die Treibhausgasemissionen in Österreich bis zum Zeitraum 2008-2012 (Basis 1990) um 13 % zu reduzieren sind. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die „Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels“ entwickelt und 2002 beschlossen.
Diese nationale Klimastrategie ist für die österreichische Bundesregierung auch der Leitfaden zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im Energiesektor. Im Rahmen einer Überarbeitung der Klimastrategie 2002 wird gegenwärtig ein adaptiertes Maßnahmenprogramm erstellt und verhandelt, welches sich auf die Zielerreichung in der ersten Verpflichtungsperiode konzentriert, aber natürlich auch längerfristige Auswirkungen haben wird. Eine wesentliche Rolle in diesem Zusammenhang kommt dem Emissionshandel für Industrie- und Energieerzeugungsanlagen zu.
Zu den Fragen 2 und 3:
Der Zusammenhang von Klimaveränderungen und Maßnahmen zur Stromverbrauchsreduktion muss, falls sich die Frage auf Österreich bezieht, im Gesamtzusammenhang mit der Klimastrategie gesehen werden. Die österreichische Klimastrategie sieht bis 2010 insbesondere Maßnahmen zur Verbreitung energiesparender Geräte mit entsprechender Bewusstseinsbildung bei den relevanten Käufergruppen solcher Geräte vor. Dieser Zielvorgabe wird durch entsprechende Programme im Rahmen des Klimaschutzprogramms klima:aktiv entsprochen. Zielsetzungen bis 2015, 2020 und 2025 betreffend, werden im Zusammenhang mit den so genannten Post-Kyoto-Strategien im Bereich Klimaschutz zu formulieren sein. Verschiedenste Abschätzungen über die Stromsparpotentiale in Österreich zeigen, dass sie in fast allen Branchen mittelfristig bei etwa 10%-20% liegen.
Zu Frage 4:
Um massive Beeinträchtigungen von Natur- und Kulturlandschaften bei Großprojekten zu vermeiden, wurde das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung geschaffen. Eine nach den allgemein anerkannten Standards durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung sollte einen möglichen Zielkonflikt zwischen Naturschutz und Energiewirtschaft verhindern, bzw. in einer für beide Seiten akzeptablen Weise lösen. Dies ist auch für die derzeit hohe Akzeptanz erneuerbarer Energieträger in Österreich von eminenter Bedeutung.
Zu den Fragen 5 und 6:
Diese Fragen können nicht allgemein bejaht oder verneint werden. Um ein Pumpspeicherkraftwerk in dieser Hinsicht zu prüfen, bedarf es im Einzelfall einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die die spezielle Situation des jeweiligen Projektes einer fundierten Untersuchung unterzieht. Dabei ist abzuwägen zwischen den Pumpverlusten und dem Vorteil Erzeugungsspitzen (z.B. von Windkraftwerken) für den späteren Gebrauch speichern zu können.
Zu Frage 7:
Da Stromlieferverträge und Beteiligungen privatrechtlicher Natur sind und weder der Bundesregierung noch der Öffentlichkeit zugänglich sind, kann eine Beurteilung „auf Verdacht“ durch die Bundesregierung nicht vorgenommen werden. Andernfalls könnte dies zu rechtlichen Komplikationen und allfälligen Schadenersatzforderungen durch Unternehmen gegenüber der Republik führen. Ganz generell kann nur gesagt werden, dass die Bundesregierung die Kernenergienutzung entschieden ablehnt und wo es möglich ist, Maßnahmen dagegen unternimmt. Ein diesbezügliches Instrument ist die bereits erfolgte gesetzliche Verankerung der Stromkennzeichnung, um den Konsumenten und Konsumentinnen die bewusste Wahl zwischen „sauberem“ Strom und Strom aus nicht nachhaltiger Erzeugung zu geben.
Zu Frage 8:
Die Akzeptanz der Errichtung von Pumpspeicherkraftwerken ist anhand der Kriterien einer sorgsam durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung zu messen und zu entscheiden.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist grundsätzlich zum Neubau von Speicherkraftwerken anzumerken, dass neue Projekte jedenfalls unter den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die mit der WRG-Novelle 2003 im nationalen Recht verankert wurde, zu prüfen sind. Sie dürfen auch nicht im Widerspruch zu einem nationalen Flussgebietsplan stehen.
Der Bundesminister: