4433/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.08.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 27.06.2006 unter der Nr. 4441/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Überfälle auf Trafiken in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2005 wurde das Projekt „Wohnbauförderung – Sicheres Wohnen“ initiiert.

 

Angesichts der steigenden Zahl von Einbrüchen in Häuser und Wohnungen wurden im Bundesministerium für Inneres viele Überlegungen angestellt, diesem Trend entgegenzuwirken. Die Forcierung der Präventionsarbeit spielt hierbei eine wichtige Rolle. Seit 1974 besteht bundesweit das Angebot des Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes. Die Experten geben der Bevölkerung kostenlose Tipps, wie man sich und sein Eigentum am besten schützen kann. Ein wesentlicher Ansatzpunkt besteht hierbei, Häuser und Wohnungen sicherheitstechnisch besser vor Angriffen von außen zu schützen und dadurch Einbrüche zu erschweren.

 

Diese Maßnahmen haben im 1. Halbjahr 2006 zu einem Rückgang der Einbruchsdiebstähle beispielsweise in Wohnungen um 16,3 % geführt.

 

Das Anliegen war, Kriminalprävention auch als Zielvorstellung in den Bauordnungen zu verankern. Bis dato standen bei der Errichtung von Häusern und Wohnungen immer die Aspekte der Standsicherheit, des Brandschutzes und der mechanischen Festigkeit im Vordergrund. Daher wurde angeregt, dass im Rahmen der Wohnbauförderung auch kriminalpräventive Überlegungen berücksichtigt werden sollten.

 

Über Förderungsrichtlinien in den Bundesländern, die sich mit hohem Engagement an dem Projekt beteiligten, liegen im BM.I folgende Informationen auf:

 

Burgenland:

·       Derzeit ist nicht angedacht, Änderungen in der Wohnbauförderung vorzunehmen

·       Über baurechtliche Maßnahmen kann aber diskutiert werden

·       Aspekt „Sicherheit“ soll bereits in der Bauordnung gewisse Standards vorsehen (Mindestmaß)

·       Indirekte Förderung besteht bereits

·       Umdenken bei Sanierungsmaßnahmen wird in Erwägung gezogen

 

Niederösterreich:

·       In Niederösterreich gibt es die Wohnbauförderung „Neu“

·       Es handelt sich dabei um ein so genanntes „100 Punkte-System“, nach welchem Kriterium bestimmte Baumaßnahmen eine gewisse Punkteanzahl ergeben. Für sicherheitstechnische Maßnahmen stehen Punkte zur Verfügung.

·       Dieses System wurde bereits am 20.09.2005 beschlossen und umgesetzt.

·       Es finden auch Gespräche mit Versicherungsunternehmen und Vertretern der Exekutive im Bundesland Niederösterreich statt. Die Exekutive ist in beratender Funktion tätig und soll gewährleisten, dass nur Maßnahmen gefördert werden, welche auch sinnvoll sind.

·       Derzeit Förderungen in der Höhe von € 800.000 bereits abgegeben

 

Oberösterreich:

·       Förderung erfolgt bereits im Rahmen der Gesamtbaukosten

·       Ein Modell zur Einzelförderung wird überlegt

·       Gespräche mit Versicherungsanstalten werden geplant – Polizzenregelung

·       Überlegung dahingehend, dass das Sicherheitsbedürfnis von Frauen höher ist

 

Salzburg:

·       Gefördert werden derzeit unter dem Fördersatz „sonstige Sanierungsmaßnahmen“ sicherheitsbezogene Sanierungsmaßnahmen

·       Gefördert werden Hauseingangs- und Wohnungstüren nach ÖNORM B 5338 der Widerstandsklasse 3

·       Gefördert werden Fenster, Terrassen- und Balkontüren (Neueinbau und bloßer Austausch von Beschlägen mit versperrbarem Griff), die der Widerstandsklasse 3 entsprechen (aushebelsichere Ausgestaltung samt versperrbarem Griff)

·       Gefördert werden Alarmanlagen bei Vorlage eines Zertifikates eines Herstellers (anerkannt nach VSÖ oder gleichwertiger europäischer Vereinigung); die Anlage muss den Richtlinien des Verbandes entsprechen

·       Die für die Förderung geltenden Sicherheitsstandards wurden in Zusammenarbeit mit der kriminalpolizeilichen Beratung der BPD Salzburg festgelegt

 

Wien:

·       In Absprache mit den kriminalpolizeilichen Beratern in Wien und unter Verwendung der Homepage der BPD Wien als Grundlage wurde die Förderung des Einbaus von Sicherheitstüren ab der Widerstandsklasse 2 (geprüft und gekennzeichnet nach Ö-Norm B 5338) festgelegt.

·       Eine weitere Richtlinie ist, dass der Einbau von Sicherheitstüren in Altbauwohnungen (mindestens 20 Jahre alt) förderungswürdig ist.

·       Der Einbau von Sicherheitstüren in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern sowie Reihenhäusern wird nicht gefördert.

·       Förderungswerber erhalten einen nichtrückzahlbaren Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20 % der Kosten (maximal € 400) für den Einbau einer Sicherheitstür (inkl. Montagekosten) durch einen professionellen Betrieb. Bei zweiflügeligen Sicherheitstüren werden 20 % (maximal € 800) gefördert.

·       Genehmigt wird der Investitionskostenzuschuss nur bei Vorlage eines Zertifikats (dass die Tür der ÖNORM B 5338 entspricht).

 

In Salzburg beispielsweise zahlt die Stadt maximal € 300,-- zu einer Alarmanlage mit Bewegungsmelder und Alarmtaste dazu. Es wird kein Unterschied zwischen Einzelhändlern, Lebensmittelhändlern oder anderen Kleinbetrieben gemacht.

 

Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen der Wohnbau-förderung den Einbau von Alarmanlagen, Sicherheitstüren und Sicherheitsfenstern. Die Förderung basiert auf einem einmaligen, nichtrückzahlbaren Zuschuss für den Einbau von Sicherheitstüren, Sicherheitsfenstern und Alarmanlagen bei Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen.

 

Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in Höhe von 30 % gewährt werden:

Mechanischer Schutz bei einer Wohnung in Mehrfamilienhäusern:

Sicherheitstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 -  bis zu € 1.000,--

 

Elektronischer Schutz bei einem Eigenheim, Wohnhaus oder einer Wohnung:

Alarmanlagen nach VSÖ- oder VDS-Richtlinien -  bis zu € 1.000,--

 

Umfassender mechanischer Schutz bei einem Eigenheim oder Wohnhaus:

Sicherheitstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 und Sicherheitsfenster mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 -  bis zu € 2.000,--

 

 

Zu Frage 2:

Eingangs ist zu den nachfolgenden Fragen anzumerken, dass in der Kriminalstatistik Überfälle auf Trafiken erst seit dem Jahr 2003 gesondert ausgewiesen werden. Bis 2002 wurde lediglich der Straftatbestand nach §§ 142, 143 StGB erfasst.

 

Anzahl der bekannt gewordenen Überfälle auf Trafiken in den Jahren 2003 bis 2005, aufgeschlüsselt nach Bundesländer und Landeshauptstädte:

 

 

angezeigte Fälle

2003

2004

2005

angezeigte Fälle

2003

2004

2005

Burgenland gesamt

0

0

0

Salzburg gesamt

0

5

15

Eisenstadt

0

0

0

Salzburg-Stadt

0

4

7

Kärnten gesamt

2

2

3

Steiermark gesamt

3

8

2

Klagenfurt

1

2

1

Graz

3

5

1

Niederösterreich gesamt

7

9

7

Tirol gesamt

1

4

3

St. Pölten

0

0

1

Innsbruck

1

4

3

Oberösterreich gesamt

2

5

4

Vorarlberg gesamt

1

0

6

Linz

1

3

3

BH Bregenz

1

0

3

 

Wien

97

82

102

 

Zu Fragen 3 und 9:

Die Beantwortung der Frage betreffend die Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Anzahl der Tatverdächtigen, aufgeschlüsselt nach Nationalität:

 

 

Tatverdächtige ausgeforscht

Jahr 2003

Jahr 2004

Jahr 2005

Tatverdächtige ausgeforscht

Jahr 2003

Jahr 2004

Jahr 2005

Burgenland

Inländer

0

0

0

Salzburg

Inländer

0

2

1

Ausländer

0

0

0

Ausländer

0

0

0

gesamt

0

0

0

gesamt

0

2

1

Eisenstadt

Inländer

0

0

0

Salzburg-Stadt

Inländer

0

2

0

Ausländer

0

0

0

Ausländer

0

0

0

gesamt

0

0

0

gesamt

0

2

0

Kärnten

Inländer

0

0

0

Steier-mark

Inländer

0

4

1

Ausländer

0

0

0

Ausländer

1

0

0

gesamt

0

0

0

gesamt

1

4

1

Klagenfurt

Inländer

0

0

0

Graz

Inländer

0

2

0

Ausländer

0

0

0

Ausländer

1

0

0

gesamt

0

0

0

gesamt

1

2

0

Nieder-österreich

Inländer

3

3

1

Tirol

Inländer

0

0

1

Ausländer

1

1

0

Ausländer

0

1

1

gesamt

4

4

1

gesamt

0

1

2

St. Pölten

Inländer

0

0

0

Innsbruck

Inländer

0

0

1

Ausländer

0

0

0

Ausländer

0

1

1

gesamt

0

0

0

gesamt

0

1

2

Ober-österreich

Inländer

0

2

1

Vorarl-berg

Inländer

0

0

4

Ausländer

0

1

1

Ausländer

1

0

2

gesamt

0

3

2

gesamt

1

0

6

Linz

Inländer

0

1

1

BH Bregenz

Inländer

0

0

1

Ausländer

0

1

1

Ausländer

1

0

2

gesamt

0

2

2

gesamt

1

0

3

 

Wien

Inländer

20

36

33

Ausländer

9

11

8

gesamt

29

47

41

 

Zu Frage 4:

In der Kriminalstatistik wird die Verwendung von Schusswaffen (gedroht, geschossen, mitgeführt) und der Gebrauch von Stich- und Hiebwaffen ausgewiesen, andere Waffen werden nicht erfasst.

Gebrauch einer Schusswaffe

Jahr 2003

Jahr 2004

Jahr 2005

Gebrauch einer Schusswaffe

Jahr 2003

Jahr 2004

Jahr 2005

Burgenland

gedroht

0

0

0

Salzburg

gedroht

0

3

7

geschossen

0

0

0

geschossen

0

0

0

mitgeführt

0

0

0

mitgeführt

0

0

0

Eisenstadt

gedroht

0

0

0

Salzburg-Stadt

gedroht

0

2

1

geschossen

0

0

0

geschossen

0

0

0

mitgeführt

0

0

0

mitgeführt

0

0

0

Kärnten

gedroht

1

0

0

Steier-mark

gedroht

2

1

0

geschossen

0

0

0

geschossen

0

0

0

mitgeführt

0

0

1

mitgeführt

0

3

0

Klagenfurt

gedroht

1

0

0

Graz

gedroht

2

0

0

geschossen

0

0

0

geschossen

0

0

0

mitgeführt

0

0

1

mitgeführt

0

3

0

Nieder-österreich

gedroht

3

6

0

Tirol

gedroht

0

0

0

geschossen

0

0

0

geschossen

0

0

0

mitgeführt

0

0

0

mitgeführt

1

2

0

St. Pölten

gedroht

0

0

0

Innsbruck

gedroht

0

0

0

geschossen

0

0

0

geschossen

0

0

0

mitgeführt

0

0

0

mitgeführt

1

2

0

Ober-österreich

gedroht

1

0

0

Vorarl-berg

gedroht

0

0

0

geschossen

0

0

0

geschossen

0

0

0

mitgeführt

0

0

0

mitgeführt

0

0

0

Linz

gedroht

0

0

0

BH Bregenz

gedroht

0

0

0

geschossen

0

0

0

geschossen

0

0

0

mitgeführt

0

0

0

mitgeführt

0

0

0

 

Wien

gedroht

41

38

11

geschossen

0

2

0

mitgeführt

1

1

0

 

Verwendung einer Stich- oder Hiebwaffe

Jahr 2003

Jahr 2004

Jahr 2005

Verwendung einer Stich- oder Hiebwaffe

Jahr 2003

Jahr 2004

Jahr 2005

Burgenland

Stichwaffe

0

0

0

Salzburg

Stichwaffe

0

1

0

Hiebwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Eisenstadt

Stichwaffe

0

0

0

Salzburg-Stadt

Stichwaffe

0

1

0

Hiebwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Kärnten

Stichwaffe

0

0

0

Steier-mark

Stichwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Klagenfurt

Stichwaffe

0

0

0

Graz

Stichwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Nieder-österreich

Stichwaffe

0

0

1

Tirol

Stichwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

St. Pölten

Stichwaffe

0

0

0

Innsbruck

Stichwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Ober-österreich

Stichwaffe

0

3

0

Vorarl-berg

Stichwaffe

0

0

3

Hiebwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Linz

Stichwaffe

0

1

0

BH Bregenz

Stichwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

Hiebwaffe

0

0

0

 

Wien

Stichwaffe

13

14

13

Hiebwaffe

0

0

1

 

Zu Frage 5:

Die geraubten Sachen werden nicht gesondert und im Detail ausgewiesen, erfasst wird lediglich die Schadenssumme (seit 2004). Festgestellte Schadenssummen in den Jahren 2004 und 2005, aufgeschlüsselt nach Bundesländer:

 

Schadenssumme in Euro

Schadenssumme

Jahr 2004

Jahr 2005

Burgenland

0

  0

Kärnten

60

2.025

Niederösterreich

6.367

2.814

Oberösterreich

120

7.300

Salzburg

3.500

7.205,30

Steiermark

576

  200

Tirol

0

2.400

Vorarlberg

5.500

  25.635

Wien

118.990

82.073,40

 

 

Zu Frage 6:

Aus der Kriminalstatistik ist nicht ersichtlich, ob ein Opfer beim Überfall verletzt oder getötet wurde. In solchen Fällen wird die Tat nach §§ 142, 143 StGB angezeigt.

 

Zu Frage 7:

Ob eine Trafik mehrmals Tatobjekt war, ist aus der Kriminalstatistik nicht ersichtlich.

Zu Frage 8:

Aufklärungsquote der Trafiküberfälle, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländer:

 

geklärt - Aufklärungsquote

Jahr 2003

Jahr 2004

Jahr 2005

Burgenland

geklärt

0

0

0

Aufklärungsquote

-

-

-

Kärnten

geklärt

0

0

0

Aufklärungsquote

-

-

-

Niederösterreich

geklärt

3

3

1

Aufklärungsquote

42,9 %

33,3 %

14,3 %

Oberösterreich

geklärt

0

3

2

Aufklärungsquote

-

60,0 %

50,0 %

Salzburg

geklärt

0

2

6

Aufklärungsquote

-

40 %

40,0 %

Steiermark

geklärt

1

6

1

Aufklärungsquote

33,3 %

75,0 %

50,0 %

Tirol

geklärt

0

1

1

Aufklärungsquote

-

25,0 %

33,3 %

Vorarlberg

geklärt

1

0

6

Aufklärungsquote

100 %

-

100 %

Wien

geklärt

26

27

31

Aufklärungsquote

26,8 %

32,9 %

30,4 %

 

Zu Frage 10:

Die Beantwortung der Frage liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu Fragen 11 bis 16:

Einbruchsdiebstähle in Trafiken werden in der Kriminalstatistik nicht gesondert ausgewiesen.

 

Zu Fragen 17 und 18:

Die Beantwortung der Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu Frage 19:

Sicherheitskonzepte werden für jedes Geschäft bzw. jeden Kleinbetrieb spezifisch analysiert. Die Kriminalpolizeiliche Beratung berät hier kostenlos und selbstverständlich auch vor Ort.

 

 

Zu Frage 20:

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es kein zentrales Melderegister für Alarmanlagenbesitzer gibt und dies auch noch nicht angedacht war.

 

Zu Frage 21:

Die Kriminalpolizeiliche Beratung gibt Empfehlungen und Tipps für die Sicherheit in Bezug auf den Geschäftsbereich jeweils individuell anhand der Verhältnisse vor Ort.

 

Mit geschultem, aufmerksamen Verkaufspersonal, einfachen Verhaltensmaßnahmen und sinnvoll eingesetzter Sicherheitstechnik kann den Kriminellen das Handwerk erschwert bzw. gelegt werden. Diese Beratungen werden im Rahmen der Kriminalprävention durchgeführt.

 

Tipps zur Sicherheit (demonstrativ):

 

sondern in einem VSÖ-geprüften Tresor verwahrt werden

 

Tipps zur Sicherheitstechnik (demonstrativ):

 

Tipps des Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes zu „Wie verhalte ich mich bei einem Überfall?“ (allgemein gültig):