4436/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.08.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Christoph Matznetter und GenossInnen haben am 30.06.2006 zur Zahl 4481/J an mich eine schriftliche, parlamentarische Anfrage betreffend „Zigarettenschmuggel in Österreich und der Europäischen Union“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1.)
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt und der österreichischen Zollfahndung auf dem Gebiet der Bekämpfung des Zigaretten-schmuggels funktioniert bei strafrechtlich relevanten Delikten ausgezeichnet, da keinerlei zusätzliche rechtliche Probleme bei der Übermittlung, Verarbeitung und Verwertung der entsprechenden Daten und Informationen bestehen. Voraussetzung ist die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen durch die Exekutive (Bundeskriminalamt). Die bezughabenden Bestimmungen sind im § 48 a Bundesabgabenverordnung geregelt, wo auch die rechtlichen Voraussetzungen für Datenübermittlung geregelt ist.
Zu Frage 2.)
Im Bundeskriminalamt, Büro für Organisierte Kriminalität, konnte in den letzten Jahren beobachtet und festgestellt werden, dass als Einnahmequelle krimineller Organisationen der Schmuggel von Zigaretten und deren Fälschung einen immer höheren Stellenwert gewinnt.
Kriminelle Organisationen, die sich zuvor mit Drogenschmuggel, Menschenhandel oder Schlepperei beschäftigten, sind vermehrt dazu übergegangen ihre kriminellen Netzwerke auch verstärkt zum Transport von geschmuggelten Zigaretten zu verwenden. Auf den bestehenden Schmuggelrouten werden so oftmals auch gefälschte Zigaretten auf den Schwarzmarkt gebracht.
Aus diesem Grunde wurden vom Büro für Organisierte Kriminalität im Rahmen des gesetzlichen Auftrages und der rechtlichen Möglichkeiten Informationen u.a. auch über den illegalen internationalen Zigarettenschmuggel gesammelt, damit in weiterer Folge eine wirksame Bekämpfung von OK Strukturen ermöglicht werden kann.
Das BMF/Zollfahndung und das Bundeskriminalamt gemeinsam nehmen ferner an einem Projekt von EUROPOL zur Bekämpfung des internationalen Zigarettenschmuggels - AWF Smoke teil. Es handelt sich dabei um ein Analyseprojekt, an dem verschiedene betroffene Staaten der EU beteiligt sind. Die Anlieferung der Daten erfolgt von den Zollfahndungsdienststellen via BMF über die nationale Europolstelle (Bundeskriminalamt) an Europol. An diesem Projekt nimmt auch OLAF teil
Zu Frage 3.)
Das BMF wurde vom Bundeskriminalamt mehrmals informiert, dass sich kriminelle Organisationen, des Zigarettenschmuggels als Einnahmequelle bedienen. In diesem Zusammenhang wurden relevante Informationen an den österreichischen Zoll zur weiteren Veranlassung aufgrund der Ermittlungszuständigkeit übermittelt.
Zu Frage 4.)
Das Bundesministerium für Inneres als auch das Bundeskriminalamt haben sich aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung in eine Beurteilung eines anderen Ministeriums nicht einzulassen und geben daher keine Stellungnahme zu dieser Frage ab.
Zweifelsohne ist die primäre Aufgabe des BMF - Zollfahndung, in erster Linie große Mengen an geschmuggelten Zigaretten sicherzustellen, um Abgabenhinterziehungen hintan-zuhalten oder die ansonsten entgangenen Abgaben, teilweise auch Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft, einzutreiben.
Zu Frage 5.)
Der Zigarettenschmuggel und die Zigarettenfälschung im großen Stil stellt International gesehen einen wichtigen Zweig der Organisierten Kriminalität dar. Die europaweite Bekämpfung des Zigarettenschmuggels gehört zum Mandatsbereich von EUROPOL. Aufgrund der stetigen Zunahme der illegalen Aktivitäten im Bereich dieser Erscheinungsformen wurde auch ein eigenes Analyseprojekt - AWF SMOKE - geschaffen, um den Anforderungen der Mitgliedsstaaten zu entsprechen.
Eine effiziente Bekämpfung dieses Phänomens ist vor allem durch gut ausgebildete Experten in einer speziellen, zentralen OK - Einheit möglich, welche zielgerichtet, zweck-orientiert Informationen über die kriminellen Organisationen sammelt und diese erlangten Daten in strafrechtliche Ermittlungen nationaler oder internationaler Art einfließen lässt, damit eine nachhaltige Zerschlagung von kriminellen Strukturen gewährleistet werden kann. Diese Experten sind im Bundeskriminalamt verfügbar.