4441/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

A-1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Juni 2006 unter der Nr. 4451/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hubschrauberflug des OÖ Landesschulratspräsidenten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1

Der Flug wurde am 12. Juni 2006 vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Katastrophen- und Zivilschutz, beim BM.I mittels schriftlicher Anforderung beantragt. Der Flug wurde im Zuge der Amtshilfe genehmigt.

 

Zu Frage 2

Die Begründung der Anforderung lautete „Personenschutzübung im Rahmen der Einweihung des Europakreuzes auf dem Alberfeldkogel (1.700 m) am Feuerkogelplateau unter erschwerten Bedingungen und Zeitdruck“.

 

Zu Frage 3

Der Flug wurde vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Katastrophen- und Zivilschutz, Übungskoordinator KSM des Landes Oberösterreich, Dr. Franz Kremaier, beantragt.

 


Zu Frage 4

Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Büroleiter des Landeshauptmanns Mag. Christoph Schweitzer, den amtsführenden Präsidenten des LSR Oberösterreich Fritz Enzenhofer und den Übungskoordinator Dr. Franz Kremaier.

 

Zu Frage 5

Als Einsatzgebiet wurde das Feuerkogelplateau / Ebensee / Sandl und Kirchheim / Gurten angeführt.

 

Zu Frage 6

Die genehmigte Flugroute lautete Feuerkogelplateau / Ebensee / Sandl und Kirchheim / Gurten.

 

Zu Frage 7

Hubschrauber Kennzeichen: OE-BXP

Linz – Ebensee; Ebensee – Liebenau; Gesamt: 77 Minuten

Hubschrauber Kennzeichen: OE-BXN

Salzburg – Ebensee 10:28 Uhr bis 10:48 Uhr; Exekutivflug

Ebensee 13:30 Uhr bis 13:50 Uhr; Ried-Kirchheim; Gesamt: 20 Minuten

OE-BXN wurde als leistungsstarke Maschine des Typ Ecureuil 350 B1 für die Durchführung von eventuell geplanten Seilflügen eingesetzt.

 

Zu Frage 8

Flughafen Linz bzw. Flughafen Salzburg

 

Zu Frage 9

OE-BXP: Ebensee 1 x; Liebenau 1 x;

OE-BXN: Ebensee 1 x; Ried-Kirchheim 1x

 

Zu Frage 10

siehe oben

 

Zu Frage 11

Außer der schriftlichen Anfrage um Genehmigung des Fluges gab es keine Anforderungen oder Kontakte.

 

 

Zu den Fragen 12 bis 14 und 16

Fällt in den Kompetenzbereich der Länder und kann vom BM.I nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 15

Von Seiten der Flugeinsatzstelle Linz gibt es diesbezüglich keine Aufzeichnungen.

 

Zu Frage 17

Der Landeshauptmann wurde bisher im Zusammenhang mit der Katastrophenbewältigung des Hochwassers von Seiten des BM.I geflogen. Aufzeichnungen, Überflüge im Zusammenhang mit Übungen gibt es keine.

 

Zu Frage 18

Grundsätzlicher Sinn von Katastrophenübungen aber auch Personenschutzübungen besteht darin, das Zusammenwirken der einzelnen Einsatzorganisationen zu beüben, z. B. der Transport von Führungs- und Einsatzpersonal und -gerät am Seil.

 

Zu Frage 19

Grundsätzlich werden vom BM.I bei solchen Übungen Bergemethoden mittels der sogenannten Seilbergung demonstriert bzw. Einsatzmethoden der Sondereinheiten wie EKO Cobra aus dem Hubschrauber.

 

Zu Frage 20

Die Grenzüberwachung findet auf Grund der Schengener Verträge vom 28. April 1999 statt. Im Jahre 2005 wurden von der Flugeinsatzstelle in diesem Zusammenhang 165 Stunden aufgewendet. Im Jahre 2006 wurden von Jänner bis Juli 112 Stunden aufgewendet.

 

Zu Frage 21

Diese werden von der Organisations- und Einsatzabteilung der jeweiligen Landespolizeikommanden beantragt.

 


Zu Frage 22

In den letzten 2 Jahren wurde ein Übungsflug im Zusammenhang mit einer Katastrophenübung zusammenwirkend mit der Feuerwehr und dem Bundesheer durchgeführt.

 

Zu Frage 23

Die Übungen der Feuerwehr werden grundsätzlich vom Landes- oder Bezirksfeuerwehrkommando beantragt. Grundsätzlich werden diese aber auch von der zuständigen Zivil- und Katastrophenschutzabteilung des Landes beantragt.

 

Zu Frage 24

Die Kostenberechnung wird auf Grund eines Durchschnittswertes berechnet und beträgt für den Hubschrauber des Typs Jet Ranger ohne Personal für eine Flugstunde € 432,80; ergibt für 77 Minuten somit € 555,42.

Die Kostenberechnung eines Hubschraubers der Type Ecureuil 350 B1 ohne Personal für eine Flugstunde beträgt € 709,63; ergibt für 20 Minuten somit € 236,54.

Gesamt somit: € 791,96

 

Zu Frage 25

Das Bundesministerium für Inneres verfügt über ein jährlich festgelegtes Flugstundenkontingent für Einsätze, Aus- und Fortbildung und Übungen. Es wird darauf bedacht genommen, dass dieses Gesamtflugstundenkontingent nicht überschritten wird. Gemäß den so genannten 15a – Verträgen, die zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern beschlossen wurden, gibt es eine Zusammenarbeit speziell im Bereich des Katastrophen- und Zivilschutzes. Bis zur Auslagerung der Flugrettung an den ÖAMTC gab es einen Kostenteilungsschlüssel zwischen Bund und Land. Durch die Auslagerung der Flugrettung werden die Kosten der Exekutivhubschrauber durch den Bund getragen.

 

Zu Frage 26

Für Flüge, die im Rahmen der gesetzlichen Grundlage des BVG, des SPG, der bestehenden 15a - Verträge erfolgen, werden die Kosten durch den Bund getragen.