4441/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.08.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
A-1017 Wien
Die Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Juni 2006 unter der Nr. 4451/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hubschrauberflug des OÖ Landesschulratspräsidenten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1
Der Flug wurde am 12. Juni 2006 vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Katastrophen- und Zivilschutz, beim BM.I mittels schriftlicher Anforderung beantragt. Der Flug wurde im Zuge der Amtshilfe genehmigt.
Zu Frage 2
Die Begründung der Anforderung lautete „Personenschutzübung im Rahmen der Einweihung des Europakreuzes auf dem Alberfeldkogel (1.700 m) am Feuerkogelplateau unter erschwerten Bedingungen und Zeitdruck“.
Zu Frage 3
Der Flug wurde vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Katastrophen- und Zivilschutz, Übungskoordinator KSM des Landes Oberösterreich, Dr. Franz Kremaier, beantragt.
Zu Frage 4
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Büroleiter des Landeshauptmanns Mag. Christoph Schweitzer, den amtsführenden Präsidenten des LSR Oberösterreich Fritz Enzenhofer und den Übungskoordinator Dr. Franz Kremaier.
Zu Frage 5
Als Einsatzgebiet wurde das Feuerkogelplateau / Ebensee / Sandl und Kirchheim / Gurten angeführt.
Zu Frage 6
Die genehmigte Flugroute lautete Feuerkogelplateau / Ebensee / Sandl und Kirchheim / Gurten.
Zu Frage 7
Hubschrauber Kennzeichen: OE-BXP
Linz – Ebensee; Ebensee – Liebenau; Gesamt: 77 Minuten
Hubschrauber Kennzeichen: OE-BXN
Salzburg – Ebensee 10:28 Uhr bis 10:48 Uhr; Exekutivflug
Ebensee 13:30 Uhr bis 13:50 Uhr; Ried-Kirchheim; Gesamt: 20 Minuten
OE-BXN wurde als leistungsstarke Maschine des Typ Ecureuil 350 B1 für die Durchführung von eventuell geplanten Seilflügen eingesetzt.
Zu Frage 8
Flughafen Linz bzw. Flughafen Salzburg
Zu Frage 9
OE-BXP: Ebensee 1 x; Liebenau 1 x;
OE-BXN: Ebensee 1 x; Ried-Kirchheim 1x
Zu Frage 10
siehe oben
Zu Frage 11
Außer der schriftlichen Anfrage um Genehmigung des Fluges gab es keine Anforderungen oder Kontakte.
Zu den Fragen 12 bis 14 und 16
Fällt in den Kompetenzbereich der Länder und kann vom BM.I nicht beantwortet werden.
Zu Frage 15
Von Seiten der Flugeinsatzstelle Linz gibt es diesbezüglich keine Aufzeichnungen.
Zu Frage 17
Der Landeshauptmann wurde bisher im Zusammenhang mit der Katastrophenbewältigung des Hochwassers von Seiten des BM.I geflogen. Aufzeichnungen, Überflüge im Zusammenhang mit Übungen gibt es keine.
Zu Frage 18
Grundsätzlicher Sinn von Katastrophenübungen aber auch Personenschutzübungen besteht darin, das Zusammenwirken der einzelnen Einsatzorganisationen zu beüben, z. B. der Transport von Führungs- und Einsatzpersonal und -gerät am Seil.
Zu Frage 19
Grundsätzlich werden vom BM.I bei solchen Übungen Bergemethoden mittels der sogenannten Seilbergung demonstriert bzw. Einsatzmethoden der Sondereinheiten wie EKO Cobra aus dem Hubschrauber.
Zu Frage 20
Die Grenzüberwachung findet auf Grund der Schengener Verträge vom 28. April 1999 statt. Im Jahre 2005 wurden von der Flugeinsatzstelle in diesem Zusammenhang 165 Stunden aufgewendet. Im Jahre 2006 wurden von Jänner bis Juli 112 Stunden aufgewendet.
Zu Frage 21
Diese werden von der Organisations- und Einsatzabteilung der jeweiligen Landespolizeikommanden beantragt.
Zu Frage 22
In den letzten 2 Jahren wurde ein Übungsflug im Zusammenhang mit einer Katastrophenübung zusammenwirkend mit der Feuerwehr und dem Bundesheer durchgeführt.
Zu Frage 23
Die Übungen der Feuerwehr werden grundsätzlich vom Landes- oder Bezirksfeuerwehrkommando beantragt. Grundsätzlich werden diese aber auch von der zuständigen Zivil- und Katastrophenschutzabteilung des Landes beantragt.
Zu Frage 24
Die Kostenberechnung wird auf Grund eines Durchschnittswertes berechnet und beträgt für den Hubschrauber des Typs Jet Ranger ohne Personal für eine Flugstunde € 432,80; ergibt für 77 Minuten somit € 555,42.
Die Kostenberechnung eines Hubschraubers der Type Ecureuil 350 B1 ohne Personal für eine Flugstunde beträgt € 709,63; ergibt für 20 Minuten somit € 236,54.
Gesamt somit: € 791,96
Zu Frage 25
Das Bundesministerium für Inneres verfügt über ein jährlich festgelegtes Flugstundenkontingent für Einsätze, Aus- und Fortbildung und Übungen. Es wird darauf bedacht genommen, dass dieses Gesamtflugstundenkontingent nicht überschritten wird. Gemäß den so genannten 15a – Verträgen, die zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern beschlossen wurden, gibt es eine Zusammenarbeit speziell im Bereich des Katastrophen- und Zivilschutzes. Bis zur Auslagerung der Flugrettung an den ÖAMTC gab es einen Kostenteilungsschlüssel zwischen Bund und Land. Durch die Auslagerung der Flugrettung werden die Kosten der Exekutivhubschrauber durch den Bund getragen.
Zu Frage 26
Für Flüge, die im Rahmen der gesetzlichen Grundlage des BVG, des SPG, der bestehenden 15a - Verträge erfolgen, werden die Kosten durch den Bund getragen.