4444/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2006
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Anfragebeantwortung

                                                                

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
                                

BMJ-Pr7000/0046-Pr 1/2006                                      

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

W i e n

 

zur Zahl 4546/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Dienstreisen in den Jahren 2005 und 2006“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ich verweise auf meine Anfragebeantwortung zur Zahl 3762/J-NR/2005 betreffend meine Auslandsdienstreisen im Jahr 2005.

Zu 2 und 3:

Im bisherigen Verlauf des Jahres 2006 habe ich nachstehende Dienstreisen unternommen:

 

Dienstreise

Kosten in Euro

1.

24. Jänner 2006, Brüssel, zwecks Teilnahme am LIBE-Ausschuss sowie Abhaltung einer Pressekonferenz betreffend Genitalverstümmelung

607,65

                   

2.

30. Jänner bis 31. Jänner 2006, Brüssel, Sitzung des Europäischen Parlaments (JURI-Ausschuss)

767,65

3.

20. Februar bis 22. Februar 2006 Brüssel, Teilnahme am Neujahrsempfang der ERA und Teilnahme an der Sitzung des Rates Justiz und Inneres

927,65

4.

21. März bis 22. März 2006, Moskau, Troika-Treffen

1.617,32

5.

27. März bis 28. März 2006, Westbalkanreise (Belgrad, Skopje, Tirana, Podgorica, Sarajewo und Zagreb)

18.400

6.

26. April bis 28. April 2006, Luxemburg, Teilnahme am Rat Justiz und Inneres

979,44

7.

4. Mai 2006, Brüssel, Teilnahme am LIBE-Ausschuss im Europäischen Parlament

646,90

8.

1. Juni 2006, Luxemburg, Teilnahme am Rat der Justiz- und Innenminister (sechs Personen)

9.700

9.

19. Juni bis 20. Juni 2006 Sofia, offizieller Besuch bei Justizminister Petkanov

1.080,84

 

 

Zu 4:

Seit Jänner 2004 wird auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen. Für den gesamten Bund werden die Transportkosten-Refundierungen zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts erfolgt.

Zu 5:

Außerhalb meines Ressorts haben an meinen Auslandsdienstreisen zwei Personen teilgenommen (offizieller Besuch in Sofia: eine Bedienstete des Magistrates und ein Bediensteter des Bundesministeriums für Inneres). Die Kosten dieser Dienstreisen betrugen Euro 2.046,92.

Zu 6:

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Anfragebeantwortung zur Zahl 3762/J-NR/2005.

Zu 7:

Im Verlauf des Jahres 2006 begleiteten mich 12 MitarbeiterInnen meines Kabinetts bei Auslandsdienstreisen. Insgesamt sind Reisekosten in der Höhe von Euro 11.802,61 entstanden.

Zu 8, 9 und 11:

Im Jahre 2005 wurden von den Mitarbeitern meines Ministeriums insgesamt 395 Auslandsreisen durchgeführt. Bis zum Stichtag 11. Juli 2006 wurden insgesamt 304 Auslandsdienstreisen den Mitarbeitern meines Ministeriums genehmigt und durchgeführt. Für das Jahr 2005 sind auf die Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz an Reisekosten in Höhe von 107.690 Euro entfallen, für das Jahr 2006 wurden bisher 151.331,61 Euro verausgabt.

Eine detaillierte Aufstellung für welchen Zweck Auslandsdienstreisen durchgeführt wurden und wie viele Reisetage dafür insgesamt aufgewendet wurden sind mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von dieser Beantwortung Abstand nehme.

Zu 10:

Außerhalb von Unternehmen, die Bedarfsflugzeuge vermieten, wurden keine Privatflugzeuge gechartert.

. August 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)