4445/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.08.2006
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0054-Pr 1/2006
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4648/J-NR/2006
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „kritische Infrastruktur“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 7:
Der Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ist eine Aufgabe der Prävention, für die das Bundesministerium für Inneres im Rahmen sicherheitspolizeilicher Aufgabenerfüllung („vorbeugender Schutz von Rechtsgütern“) zuständig ist. Gemäß dieser Zuständigkeit wurde die in der Anfrage erwähnte Mitteilung der Europäischen Kommission auch vom Bundesministerium für Inneres betreut.
In meinem Zuständigkeitsbereich möchte ich auf die in § 126 Abs. 1 Z 5 und 6 (Schwere Sachbeschädigung) StGB angeführten lebenswichtigen Einrichtungen bzw. Landesverteidigungs- und Zivilschutzmitteln sowie die Aufzählung terroristischer Straftaten in § 278c Abs. 1 StGB hinweisen.
Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der gleich lautenden Anfrage zur Zl. 4647/J-NR/2006 der Frau Bundesministerin für Inneres zu verweisen.
28. August 2006
(Maga. Karin Gastinger)