4447/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                       

Herrn                                                                                              (5- fach)

Präsident des Nationalrates

Parlament

1010  Wien

                                                                                                       

 

 

GZ: BMSG-20001/0042-II/2006                                                Wien,

 

 

 

Betreff:  Parlament

Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. betreffend "Pensionsanträge - Bearbeitungsdauer", Nr. 4462/J

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 4462/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier u. a. wie folgt:

 

Ich erlaube mir vorweg mitzuteilen, dass ich die gegenständliche Anfrage an die Pensionsversicherungsanstalt  mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet habe; die Anstalt hat mir zu den unten stehenden Fragen Folgendes mitgeteilt:

 

Frage 1:

Die entsprechende Erledigungsdauer findet sich in den Beilagen 1- 4, wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, dass die Darstellung auch nach Zuordnung zu den neun Landesstellen der Pensionsversicherunganstalt erfolgt ist. Grundsätzlich muss aber angemerkt werden, dass ein Pensionsantrag bereits sechs Monate vor dem möglichen Stichtag gestellt werden kann und somit in der Darstellung aufscheint. Eine Erledigung kann jedoch frühestens mit dem Stichtag erfolgen. Das heißt, dass sich durch diese frühe Antragstellung eine für die Versicherten scheinbar lange Wartezeit ergeben, die aber von Seiten der Pensionsversicherungsanstalt nicht steuerbar ist.

 

 

Frage 2:

Die Verkürzung der Verfahrensdauer ist bereits seit mehreren Jahren prioritäres Ziel in der Balanced Scorecard und damit einem regelmäßigen Reporting an die obersten Führungsebenen unterzogen.

Durch die forcierte Erweiterung der neuen Landesstellen sowohl in räumlicher als auch in personeller Hinsicht, verbunden mit einer verbesserten Aktenlogistik, wurde diesem Ziel ebenfalls Rechnung getragen. Darüber hinaus konnten auch durch Überstunden der bearbeitenden Stellen die fusionsbedingten Rückstände aufgearbeitet werden.

 

 

Frage 3:

Nach Angaben der Pensionsversicherungsanstalt sind Im Jahr 2004 gegenüber dem Jahr 2002 343,83 Dienstposten eingespart worden. Die Dienstpostenpläne 2003, 2004 und 2005 exklusive EU- 1/ Pensionskonto/ VVP sind zahlenmäßig ident. Im Jahre 2005 wurden jedoch außerhalb dieses deckelungsrelevanten Dienstpostenplans 314 Dienstposten für EU- 1/ Pensionskonto/ VVP vorgesehen. Trotz dieser aufgabenbedingten Aufstockung ist der Gesamtdienstpostenplan 2005 nach wie vor um 29,83 Stellen geringer, als die Dienstpostenpläne 2002.

 

 

Fragen 4 - 7:

In den Beilagen 5 und 6 finden sich die gewünschten Zahlen, wobei hier nur alle Erledigungen aufgezeigt werden können. Darunter zählen sowohl bescheidmäßige Erledigungen (Zuerkennungen, Ablehnungen etc.) als auch Verständigungen. Wenn noch nicht alle Unterlagen für eine Bescheiderteilung vorhanden sind, wird mit Verständigung eine vorläufige Leistung erteilt.

 

 

Frage 8:

Siehe Beilage 6 zu Punkt 7 und 8.

 

 

Frage 9:

Neben den seitens der Pensionsversicherungsanstalt zu Frage 2 bereits erwähnten Rückstandsaufarbeitungen möchte ich darauf hinweisen, dass bereits ein sehr großer Teil aller Pensionsverfahren internationale Berührungspunkte (Auslands-Versicherungszeiten usw.) aufweist und die Bearbeitungsdauer daher nicht allein von innerstaatlichen Rahmenbedingungen abhängt.

Beispielweise wird seitens der Pensionsversicherungsanstalt darauf hingewiesen, dass bereits mehr als 50% der Wiener Pensionsanträge als zwischenstaatliche Anträge gestellt werden. In diesen Fällen ist die Pensionsversicherungsanstalt in ihrer Erledigung auch von den ausländischen Partnerinstituten abhängig und kann somit die Verfahrensdauer nur bedingt beeinflussen.

Im Bereich der Waisenpensionen ist vielfach eine Abhängigkeit von der Beibringung der für die Absprache benötigten Unterlagen (z. B. Schulbesuchsbestätigungen und Studienerfolgsnachweise) gegeben, die die Verfahrensdauer in diesem Segment oft erhöht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Beilage