4456/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.500/0013-I/PR3/2006    DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 W i e n

 

Wien, 29. August 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4447/J-NR/2006 betreffend möglicherweise unkorrekte Vergabe eines Milliardenprojektes durch die ASFINAG, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 29. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wurden alle Bieter materiell und in den Informationsabläufen gleich behandelt?

 

Antwort:

Von Seiten der ASFINAG wurde mir bestätigt, dass das im September 2004 eingeleitete EU-weite Vergabeverfahren PPP Ostregion – Paket 1, dessen Gegenstand die Vergabe eines Baukonzessionsvertrages zur Erbringung der Planung, der Errichtung, der Finanzierung und des Betriebes von Teilen der A5 (Nord Autobahn), der S2 (Wiener Nordrand Schnellstraße) und der S1 (Wiener Außenring Schnellstraße) ist, streng nach den Grundsätzen des Vergaberechtes abgewickelt wurde, d.h. insbesondere auch, dass alle Bieter immer gleich behandelt wurden und demnach auch immer die selben Informationen erhalten haben.

 

Fragen 2 und 3:

Wurden insbesondere alternative Finanzierungsformen des Megaprojekts allen Bietern in gleicher Art und Weise ermöglicht?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Von Seiten der ASFINAG wurde bestätigt, dass allen Bietern immer kommuniziert wurde, für alternative Finanzierungen offen zu sein, soweit diese kommerziell vorteilhaft sind. Sofern alternative Finanzierungen, die von Seiten der ASFINAG vorgegebenen Ausschreibungsbedingungen, insbesondere die Bestimmungen des vorgegebenen Konzessionsvertrages, einhielten, waren sie zulässig.

 

Fragen 4 und 5:

Liegt Ihnen der in den Medien zitierte Brief an die Mitglieder des ASFINAG-Aufsichtsrates vor?

 

Wenn ja, wie beurteilen Sie die darin enthaltenen Feststellungen und Kritikpunkte?

 

Antwort:

Aufgrund der medialen Berichterstattung zum gegenständlichen Vergabeverfahren, wurde mir auf mein Ersuchen vom Aufsichtsratsvorsitzenden der ASFINAG der Inhalt des zitierten Briefes an die Mitglieder des ASFINAG-Aufsichtsrates erläutert. Von Seiten des Aufsichtsratsvorsitzenden wurde mir bestätigt, dass aufgrund des sorgfältig aufbereiteten und transparent dargestellten Prüfergebnisses die Entscheidung des Aufsichtsrates einstimmig für jenen Bieter ausfiel, der als Bestbieter ermittelt worden war. Der Aufsichtsrat konnte sich überzeugen, dass das erstgereihte Konsortium in allen Bereichen das mit Abstand beste Angebot gelegt hat. Zu den in diesem Brief an die Aufsichtsräte erhobenen Vorwürfe gegen die Abwicklung des Vergabeverfahrens wurde mir bestätigt, dass diese jeder Grundlage entbehren und lediglich auf die Enttäuschung einzelner bei diesem Vergabeverfahren unterlegenen Bieter zurückzuführen sind. Es wurde mir weiters bestätigt, dass alle Bieter immer die gleichen Bedingungen und Chancen hatten und ein transparentes Verfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes durch die ASFINAG abgewickelt wurde.

 

Frage 6:

Ist es richtig, dass in die Finanzierung des nun ermittelten Bestbieters die Hypo Alpe Adria einbezogen ist?

 

Antwort:

Da das Vergabeverfahren PPP Ostregion - Paket 1 derzeit noch nicht abgeschlossen ist, ist es der ASFINAG nicht möglich, Details aus den einzelnen Angeboten bekannt zu geben, ohne gegen das Bundesvergabegesetz zu verstoßen. Das Verschwiegenheitsgebot über Details der Angebote obliegt jedoch nicht nur der ausschreibenden Stelle, sondern auch allen am Vergabeverfahren beteiligten Bietern. Umso mehr ist verwunderlich, dass Abgeordneter Kräuter und Genossen hier in dieser Parlamentarischen Anfrage Detailinformationen öffentlich machen können, deren Richtigkeit ich weder bestätigen noch dementieren will.

 

Frage 7:

Können Sie Interessenskonflikte des Aufsichtsratsvorsitzenden der ASFINAG ausschließen?

 

Antwort:

Ja.

 

Frage 8:

Wäre es als Interessenskonflikt zu interpretieren, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende der ASFINAG rechtlicher Vertreter eines Partners der Gruppe wäre, die den Zuschlag erhalten hat?

 

Antwort:

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist nicht rechtlicher Vertreter eines Partners der Gruppe, die den Zuschlag erhalten hat. Daher ist ein Interessenskonflikt jedenfalls auszuschließen.

 

Frage 9:

Welche Rolle hat im Zusammenhang mit der Vergabe der nunmehrige ASFINAG-Chef Matthias Reichhold gespielt, welche Rolle der ehemalige Kabinettchef von Ministerin Forstinger, Herr Willibald Berner?

 

Antwort:

Hierzu ist anzumerken, dass der mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.04.2006 ab 1. Juli 2006 zum Vorstand der ASFINAG bestellte Ing. Mathias Reichhold keine Involvierung in das gegenständliche Vergabeverfahren hat. Bezüglich der Mitwirkung von Herrn Willibald Berner wurde mir von Seiten ASFINAG bestätigt, dass dieser im Rahmen eines Auftrages der ASFINAG an die Trimedia Communication Austria zur PR-Betreuung des Projektes PPP Ostregion – Paket 1 im Projektteam der Trimedia mitarbeitet.

 

Frage 10:

Können Sie illegale Geldflüsse „nützliche Aufwendungen“, „Parteispenden“ und dergleichen 100%ig ausschließen?

 

Antwort:

Ja.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen