4457/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0003-I/PR3/2006   DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 29. August 2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4450/J-NR/2006 betreffend die Co-Finanzierung des Probebetriebes einer österreichischen Telefonvermittlungszentrale für hör- und sprachbehinderte Menschen, die die Abgeordneten Maga. Christine Lapp und GenossInnen am 29. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Ist seitens des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Ihnen über eine etwaige Co-Finanzierung des Probebetriebes einer Telefonvermittlungszentrale für hör- und sprachbehinderte Menschen gesprochen worden?

 

Antwort:

Das BMSG war in dieser Angelegenheit in Kontakt mit dem bmvit.

 

Frage 2:

Seitens des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gibt es bereits eine Zusage, den Probebetrieb einer Telefonvermittlungszentrale für hör- und sprachbehinderte Menschen mit 100.000 € zu finanzieren und den expliziten Wunsch einer finanziellen Beteiligung des BMVIT.

Werden Sie sich an den Kosten beteiligen?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

 

 

Antwort:

Das Projekt soll zwar mit Mitteln der Telekommunikation als Transportmittel abgewickelt werden, da es sich dabei jedoch um ein sozialpolitisches Anliegen handelt, fällt dessen Wahrnehmung nicht in die Kernkompetenz des bmvit. Unabhängig davon kann eine Zusage zu finanziellen Mitteln durch mein Ressort jedenfalls dann nicht erfolgen, wenn kein genaues, als Kalkulationsgrundlage dienendes Konzept vorliegt, aus welchem den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit entsprechend auch die zu erwartenden Kosten abgeschätzt werden können. Ein solches Konzept, welches diesen Kriterien entspricht und das auch den vom Rechnungshof bei seinen Überprüfungen angelegten Maßstäben standhalten würde, wurde nicht vorgelegt.

 

Frage 3:

In anderen Ländern Europas wie in Schweden oder in der Schweiz gibt es bereits seit Jahren eine Telefonvermittlungszentrale für die Gruppe der gehörlosen und hörgeschädigten Menschen. Wie stehen Sie grundsätzlich zu der Umsetzung dieses Projektes in Form eines Probebetriebes in Österreich?

 

Antwort:

Dieses Projekt sehe ich grundsätzlich positiv. Die Universität Klagenfurt hat bei der Präsentation ihrer Vorstellungen unter anderem selbst ein offenbar gut funktionierendes Modell aus Dänemark präsentiert, welches mittels Videotelefonie einen derartigen Dienst anbietet. Ich teile die Auffassung vieler, dass vor der endgültigen Schaffung einer solchen Telefonvermittlungszentrale ein kostengünstiger Probebetrieb die Akzeptanz bei den Betroffenen evaluieren muss.

 

Frage 4:

Seitens einiger Beamten des BMVIT wurde ihrer eigenen, persönlicher Einschätzung nach erklärt, dass betroffene, gehörlose Menschen eine solche Telefonvermittlungszentrale eigentlich gar nicht benötigten. Wie stehen Sie zu diesen Verhalten Ihrer Mitarbeiter und Beamten und deckt es sich mit Ihren eigenen Ansichten?

 

Antwort:

Die behaupteten Erklärungen meiner Beamten sind nicht abgegeben worden. Meine Beamten haben vielmehr die Frage aufgeworfen, warum etwa in Dänemark ein Vollbetrieb mittels Videotelefonie möglich ist, ein solcher aber in Österreich offenbar jedenfalls Breitbandverbindungen und aufwändige Infrastrukturinvestitionen erfordere. Fraglich sei überdies, ob nicht insbesondere für einen Probebetrieb zur Evaluierung der Akzeptanz einer Vermittlungszentrale die weitaus kostengünstigere Videotelefonie ausreichen könnte. Diese berechtigte Frage konnte bedauerlicherweise bislang nicht beantwortet werden. Ich teile die Auffassung, dass es sich dabei um zentrale Fragen handelt.

 

Frage 5:

Die Universität Klagenfurt, die bereits ein Projekt zu diesem Themenbereich mit Hilfe des Bundessozialamts durchgeführt hat, ist bemüht einen möglichst günstigen Probebetrieb durchzuführen und hat schon, wie oben angeführt, eine Zusage für eine finanzielle Unterstützung durch das BMSG bekommen. Wie stehen Sie zu der von den Projektbetreibern der Universität Klagenfurt vorgeschlagenen kostengünstigen Lösung in Kooperation mit dem Telekomregulator und dem BMVIT?

 

Antwort:

Da von der Universität Klagenfurt dem BMVIT kein konkretes und zusammenhängendes Konzept präsentiert wurde, welches auch die finanziellen Aufwendungen nachvollziehbar abschätzen lässt, kann ich zu diesem Vorschlag keine Aussagen treffen.

 

 

Fragen 6 und 7:

Seitens einiger Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. Ministeriums wurde erklärt, dass es keine geeigneten Personen, weder im BMVIT noch beim Telekomregulator gäbe, die für die Durchführung eines Probebetriebes in Frage kämen. Entspricht dies den Tatsachen?

a) Wenn ja, warum nicht?

b) Wenn nein, warum ist dann eine Kooperation von vornherein ausgeschlossen, zumal diese Kosten sparen helfen würden und im Sinne einer Effizienzsteigerung von Nutzen wäre?

 

Seitens einiger Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. Ministeriums wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keinerlei Geld für derartige Projekte und etwaige Probebetriebe gäbe. Wenn dies zutrifft, warum hat das BMVIT absolut kein Geld?

a) Wenn dies nicht zutrifft, welche sonstige Erklärung haben Sie, warum für den Probebetrieb kein Geld zur Verfügung gestellt werden kann?

 

Antwort:

Die behaupteten Erklärungen meiner Mitarbeiter sind nicht abgegeben worden. Meine Beamten haben vielmehr richtigerweise darauf hingewiesen, dass – abgesehen von allfällig möglichen alternativen Finanzierungswegen - weder das bmvit noch der Telekomregulator über entsprechende gesetzlich übertragene Aufgaben verfügen, auf deren Grundlage als Maßnahme der Vollziehung solcher Aufgaben finanzielle Mittel für ein derartiges Projekt bereit gestellt werden könnten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Hubert Gorbach