4465/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0070-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien       »

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4480/J vom 30. Juni 2006 der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Zigarettenschmuggel in Österreich und der Europäischen Union, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf ich darauf hinweisen, dass sich die strategische Neuausrichtung und Organisation der Betrugsbekämpfung, der Auf- und Ausbau moderner Fahndungsmethoden unter Einsatz neuer Technologien (z.B. dem Scanmobil), sowie speziell ausgebildete Tabakspürhunde neben den laufenden personellen Aufstockungen mehr als bezahlt machen, wie der jüngste Erfolg meiner MitarbeiterInnen in der Zollfahndung eindrucksvoll belegt. Der Umstand, dass es keine Zollgrenzen mehr gibt, wird durch Kontrollen der mobilen Einheiten der Zollämter im Inland sowie durch gezielte Fahndungsermittlungen hinsichtlich von Verteilernetzwerken mehr als aufgefangen.

 

Auch die internationale Zusammenarbeit funktioniert hervorragend, wie etwa der sensationelle Erfolg der Enttarnung einer Zigarettenfabrik im Umland Salzburgs belegt. In dieser illegalen Fabrik wurden nach den bisherigen Ermittlungen innerhalb eines Jahres mehr als vier Millionen Stangen Zigaretten erzeugt. Der gesamte Vertrieb sowie die Produktion wurden von einer international agierenden Verbrechergruppe organisiert und durchgeführt. In Summe wurden die österreichischen SteuerzahlerInnen durch diese illegale Zigarettenproduktion in Salzburg mit mindestens 50 Millionen Euro geschädigt.

 

Die Reform der Betrugsbekämpfung macht sich bezahlt, wie auch dieser Schlag gegen die internationale Zigarettenmafia beweist. Ein Schwerpunkt dieser Reform war und ist die Optimierung und der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit der Finanzbehörden. Im Jahr 2006 konnten bis dato rund 72,9 Millionen illegale Zigaretten sichergestellt werden, was ein absolutes Rekordergebnis darstellt. Bei Grossaufgriffen konnten allein in diesem Jahr in Summe sechs Container mit insgesamt 57 Millionen geschmuggelten Zigaretten sichergestellt werden. Dies bedeutet eine Verdoppelung des Ergebnisses zum Vergleichszeitraum des Vorjahres.

 

Besonders wichtig ist mir, dass mein Ressort mit diesen Erfolgen einen wichtigen Beitrag im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Wahrung der Steuersystematik leistet und damit der redlichen Wirtschaft Auftrieb gibt. Unsere schlagkräftige Zollfahndung verhilft damit nicht nur der mit den abgabenrechtlichen Vorschriften geäußerten Absicht des Gesetzgebers zur tatsächlichen Anwendung, sondern unterstützt somit auch den Wirtschaftsstandort Österreich. Eine aktive und erfolgreiche Betrugs­bekämpfung, wie die unsere, sichert darüber hinaus auch österreichische Arbeitsplätze.

 

Zu einzelnen Fragestellungen in der vorliegenden Anfrage muss ich jedoch darauf hinweisen, dass ich als mit Aufgaben der Bundesverwaltung betrautes Organ im Sinne des Art. 20 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz ganz allgemein die Amtsverschwiegenheit beziehungsweise in abgabenrechtlicher Funktion entsprechend den Bestimmungen des § 48a Bundesabgaben­ordnung in Verbindung mit § 74 Z 4 Strafgesetzbuch (StGB) die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht zu beachten habe. Die Verletzung von Geheimhaltungspflichten ist strafbar (§ 251 Finanzstrafgesetz und § 310 StGB). Auf Grund dieser Bestimmungen ist es mir nicht möglich, jene Fragen, die sich auf ein konkretes Unternehmen und damit auf einen konkreten Steuerpflichtigen beziehen, zu beantworten, wofür ich um Verständnis ersuche.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 4. und 20.:

Aus Gründen der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO) ersuche ich um Verständnis, dass ich, wie bereits in meinen einleitenden Ausführungen dargelegt, zu diesen Fragestellungen keine Auskünfte erteilen darf. Der Vollständigkeit halber weise ich dabei darauf hin, dass in einigen der in Frage 20. angeführten Länder schon seit längerer Zeit keine Duty Free Shops an Landesgrenzen mehr bestehen.

 

Zu 5.:

Anders als in der Fragestellung vermutet wird, wurden in der Vergangenheit sehr wohl auch Großlager ausgehoben. Dies war etwa in Korneuburg, Langenzersdorf oder Linz der Fall, um nur einige Beispiele zu nennen. Natürlich sind Lager das Hauptziel der Ermittlungen, welche sich aus diesem Grund teilweise auch sehr umfangreich und zeitaufwendig gestalten.

 


Zu 6. bis 8.:

Die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres (Bundeskriminalamt) funktioniert bei strafrechtlich relevanten Delikten nicht nur im Bereich des Zigarettenschmuggels ausgezeichnet. Allerdings sind die unterschiedlichen Aufgabenstellungen ebenso wie die rechtlichen Rahmenbedingungen nach wie vor zu beachten. Es erscheint jedoch nicht immer opportun, öffentlich darauf hinzuweisen, dass Erfolge gemeinsam erarbeitet wurden. Dadurch würde nämlich das Risiko in Kauf genommen, bestehende Informationsquellen preiszugeben.

 

Zu 9.:

Wie die derzeitigen Erfolge zeigen, wird der Zigarettenschmuggel auch durch nicht uniformierte Beamte erfolgreich bekämpft. Es darf darauf hingewiesen werden, dass die Angehörigen der Zollfahndung ebenso wie die bei mobilen Kontrollen eingesetzten Bediensteten bewaffnet sind.

 

Zu 10.:

Rufbereitschaften sind zumeist durch eine Person besetzt, deren Aufgabe es ist, im Bedarfsfall andere nicht im Dienst befindliche Einsatzorgane zu verständigen, damit diese die erforderlichen Amtshandlungen vornehmen. Dringende Amtshandlungen sind daher, anders als in der Fragestellung angenommen, auch am Wochenende sichergestellt.

 

Zu 11. und 12.:

Der Personalstand der Zollfahndung ist trotz des Wegfalls der Zollgrenzen zu den neuen Mitgliedstaaten bundesweit nahezu unverändert geblieben. Lediglich in Vorarlberg wurde der dortige Personalstand durch den Wechsel von ZollwachebeamtInnen in das Innenressort nicht aufrechterhalten. Allerdings besteht die Absicht, die Personalstände im Zollfahndungsbereich im Rahmen der laufenden Zollämterevaluierung im Jahr 2007 zu erhöhen, um Zollbetrug und Schmuggel noch effektiver zu bekämpfen.

 

 

Zu 13.:

Zunächst stelle ich ein weiteres Mal klar, dass ich die erfolgreiche Organisa­tionseinheit zur Kontrolle der illegalen ArbeitnehmerInnenbeschäftigung, die KIAB, weder aufgelöst habe, noch einen solchen Schritt plane. Vielmehr erfolgte neben der kontinuierlichen Optimierung des organisatorischen Umfeldes auch eine laufende personelle Aufstockung. Damit konnte die Schlagkraft in der Bekämpfung der Schwarzarbeit ständig verbessert werden. Ich erinnere dazu beispielsweise an meine sehr klare und ausführliche Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4111/J vom 30. März 2006, in welcher ich zu den Fragen 5. und 6. mitgeteilt habe:

 

Eine Auflösung dieser erfolgreichen Einheit ist nicht geplant! Durch die Überführung der KIAB von den Zollämtern in den Bereich der Finanzämter bei gleichzeitiger Personalaufstockung wird es der KIAB rechtlich und faktisch ermöglicht, nunmehr als Teil der Finanzbehörde auch die Instrumente der Organe der Finanzämter im Bereich der Abgabenbetrugsbekämpfung bis hin zu Forderungspfändungen anwenden zu können. Die Kontrolle der illegalen Beschäftigung und die Setzung der daraus resultierenden abgabenrechtlichen Konsequenzen werden damit in einer Organisationseinheit gebündelt und damit auch allfällige "Schnittstellenprobleme" beseitigt. Dadurch werden die Effizienz und Schlagkraft der KIAB wesentlich erhöht - im Interesse aller ehrlichen SteuerzahlerInnen, denn Schwarzarbeit bedeutet immer auch Schwarzlöhne und damit hinterzogene Einnahmen und in weiterer Folge Hinterziehung von Lohnabgaben, Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer. Die Bekämpfung dieses Diebstahls an der Allgemeinheit im Sinne der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs hat für mein Ressort höchste Priorität.

 

Der Vollständigkeit halber weise ich, um hier ein offensichtliches Missverständnis zu beseitigen, weiters darauf hin, dass die KIAB bisher nicht für Ermittlungen im Bereich des Zigarettenschmuggels eingesetzt wurde.

 

Zu 14. bis 19.:

Wie bereits in meinen einleitenden Ausführungen dargelegt, funktioniert die internationale Zusammenarbeit hervorragend. So führte etwa die inter­nationale Zusammenarbeit und Vernetzung der österreichischen Zollfahn­dung mit Deutschland und Bulgarien bei einem Großeinsatz zu dem in der Einleitung angesprochenen sensationellen Ergebnis.

 

Die Zusammenarbeit mit den rumänischen Behörden lief von Beginn an über OLAF, das Amt für Betrugsbekämpfung der EU-Kommission. Es wurden auch vor Ort Ermittlungsmissionen durchgeführt, an denen die Zollfahndung beteiligt war. Soweit der Verdacht bestand, dass Duty Free Shops mehr als die erlaubten Reisefreimengen pro Reisenden abgegeben haben, wurden die Ermittlungen unter Federführung von OLAF geführt. Hinsichtlich der Einschätzung der Aufnahmefähigkeit potentieller Absatz­märkte laufen Gespräche von Seiten OLAF mit Produzenten innerhalb der Europäischen Union, wobei Reisendenfrequenzen mit den zumeist bekannten, weil in den Verbrauchsteuerlagern erfassten, Liefermengen verglichen werden.

 

Zu 21., 22. und 23.:

Die Behauptung, dass fast alle Fahndungserfolge hinsichtlich des Rückschmuggels österreichischer Zigaretten auf private Fahnder, welche vom Bundesgremium der Tabaktrafikanten bezahlt werden, zurückzuführen sind, ist schlicht und einfach tatsachenwidrig. Informationen von Detektiven spielen nahezu überhaupt keine Rolle bei den erzielten Erfolgen der Zollfahndung.

 

Bezüglich allfälliger finanzieller Unterstützungen oder auch deren Einstellung durch Gallaher liegen mir keine Informationen vor. Ein solcher Umstand wäre auch nicht relevant für weitere Erfolge der Zollfahndung. Abgesehen davon berühren derlei Maßnahmen, so sie gesetzt wurden, auch nicht die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 24.:

In Österreich gibt es ein Monopol auf der Einzelhandelsstufe (Trafikanten), welches in erhöhtem Maß zur Überwachung und Kontrolle des Tabakwarenmarktes insbesondere hinsichtlich von Zigaretten beiträgt. Eine zusätzliche Einführung von Steuermarken würde lediglich zu Verwaltungs­kosten führen, denen keine nennenswerten positiven Effekte auf Marktüber­wachung und Tabaksteueraufkommen gegenüberstünden.

 

Zu 25. bis 28.:

Der Umstand, dass in Zypern viele Import-Export-Unternehmen ihren Sitz haben, ist meinen ExpertInnen bekannt. Bei dem beschriebenen Vorgang handelt es sich um übliche Geschäftspraktiken, die nicht auf den Zigaretten­handel beschränkt sind. Daher ist der Umstand der Fakturierung über Zypern per se noch kein Indiz für Betrügereien oder Zigarettenschmuggel.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.