4466/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0072-I/3/2006

Wien, am      30. August 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4472/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Aufgrund der Entschließung  E 169-NR/XXII.GP vom 25. Jänner 2006 wurden von meinem Ressort die Möglichkeiten zur Umsetzung eines nationalen Einfuhrverbotes von Hunde- und Katzenfellen fachlich und rechtlich geprüft und gegenüber der Europäischen Kommission zum Ausdruck gebracht, dass EU-weite Maßnahmen jedenfalls begrüßt werden. In den Schlussfolgerungen des Rates zum Tierschutzaktionsplan der Kommission, die von einer überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten (22 dafür) unterstützt wurden, habe ich ebenfalls deutlich gemacht, dass ein entsprechendes Importverbot auf europäischer Ebene anzustreben ist. (ich verweise dazu auch auf meine Ausführungen zu Frage 6).

 

Frage 2, 3, 4 und 5:

Die im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für die Angelegenheiten des Tierschutzes fachlich und rechtlich zuständigen Mitarbeiter/innen haben sich mit den Möglichkeiten der Umsetzung der Entschließung befasst, es wurde auch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Kontakt getreten. Weiters fanden Gespräche mit Tierschutzorganisationen und Vertretern des österreichischen Pelzhandels statt. 

Wie in Frage 6 ausgeführt, erwartet die Finnische Präsidentschaft noch in diesem Jahr einen Vorschlag für einen Rechtstext der Europäischen Kommission präsentieren zu können. Abhängig von der Qualität des Rechtstextes, im Sinne ob eine Verordnung oder nur eine Richtlinie vorgeschlagen wird und abhängig von der Beratungsdauer werden die rechtlichen Anpassungen voraussichtlich im Bundestierschutzgesetz im ersten Quartal 2007 vorzunehmen sein.

 

Frage 6:

Kommissar Kyprianou hat bereits mehrfach betont, Maßnahmen betreffend ein EU-weites Importverbot von Hunde- und Katzenfellen setzen zu wollen. Dass die Kommission an Maßnahmen hinsichtlich eines Importverbots von Hunde- und Katzenfellen arbeitet, bestätigt auch ein Schreiben vom 21. April 2006 an die

zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, worin diesen konkrete Fragen betreffend deren gesetzliche Regelungen, Erhebungen und eventuell vorliegende Daten betreffend den Import von Hunde- und Katzenfellen oder etwaiger Kennzeichnungspflichten gestellt wurden und um Stellungnahme ersucht wurde.

Im Antwortschreiben wurde festgehalten, dass auch in Österreich derzeit rechtliche Möglichkeiten zur Festlegung eines nationalen Importverbotes von Hunde- und Katzenfellen bzw. zur Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung für daraus hergestellte Produkte geprüft werden, eine EU-weit einheitliche Regelung in dieser Angelegenheit aber sinnvoller und effizienter erscheint und daher von österreichischer Seite begrüßt wird.

 

Die angesprochene Problematik findet sich ebenfalls als wichtiger Punkt im finnischen Präsidentschaftsprogramm. Österreich wird entsprechende diesbezügliche Schritte unterstützen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin