4490/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.09.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0020-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, 29. August 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4599/J-NR/2006 betreffend gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der EU, die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am 12. Juli 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche grundsätzlichen Probleme sind Ihnen zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der EU im Rahmen des Vollzugs Ihnen übertragener Gesetze bekannt geworden?

 

Antwort:

Hierzu darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 4598/J-NR/2006 des Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

Fragen 2 bis 11:

Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden zu welchen Rechtsmaterien seit Inkrafttreten des Abkommens mit Deutschland, durch die im Art. 1 genannten österreichischen Verwaltungsbehörden oder Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit, an Deutschland gerichtet (Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden von Deutschland an Österreich gerichtet?

 

Wie viele dieser Ersuchen wurden von Deutschland nicht abkommensgemäß erledigt (Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

 

Worin lagen die Gründe dafür?

 

Wie viele Anträge auf Vollstreckungshilfe (Art. 9) wurden zu welchen Rechtsmaterien seit Inkrafttreten dieses Abkommens mit Deutschland, durch die im Art. 1 genannten österreichischen Verwaltungsbehörden oder Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit, an Deutschland gerichtet (Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

Wie viele wurden von Deutschland an Österreich gerichtet?

 

Wie viele dieser Ersuchen wurden durch Deutschland nicht abkommensgemäß erledigt (Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

 

Worin lagen aus Ihrer Sicht die Gründe dafür?

 

Wie viele Verfahren mussten in diesen Jahren deswegen eingestellt werden (Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

 

Wie viele Amts- und Rechtshilfenersuchen hinsichtlich der besonderen Regelungen in Angelegenheiten des Kraftfahrwesens mussten durch die im Art. 1 Abs. 1 des Abkommens mit Deutschland genannten Österreichischen Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten gestellt werden? Wie viele wurden von Deutschland an Österreich gerichtet?

 

Wie viele dieser Ersuchen wurden durch Deutschland nicht abkommensgemäß erledigt (Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

 

Worin lagen die Gründe dafür?

 

Antwort:

Da Rechtshilfeersuchen direkt durch die betroffenen Behörden erfolgen, ist die Beantwortung auf Grund des unzumutbaren Verwaltungsaufwandes unmöglich.

 

Frage 12:

Mit welchen „Anlaufstellen“ in Deutschland gab es in den letzten Jahren besondere Probleme?

 

Antwort:

Hierfür liegen mir keine Informationen vor.

 

Fragen 13 bis 18:

In wie vielen und welchen Fällen wurde bislang durch Österreich ein Schiedsgericht nach Art. 16 des Abkommens beantragt (Aufschlüsselung auf Jahre und Fälle)?

 

In wie vielen und welchen Fällen wurde bislang durch Österreich ein Schiedsgericht nach Art. 16 des Abkommens beantragt (Aufschlüsselung auf Jahre und Fälle)?

 

Welche Beschwerden oder Probleme sind Ihnen seit Inkrafttreten dieses Abkommens aus Deutschland gegenüber österreichischen Verwaltungsbehörden bzw. österreichischen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre und Fälle)?

 

Treten Sie für eine generelle Vereinheitlichung der Verwaltungsrechts- und Verwaltungsverfahrensnormen sowie der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Vollstreckung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ein?

 

Wenn nein, weshalb nicht?

 

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Welche Initiativen haben Sie dazu bereits gesetzt?

Welche europäischen Initiativen gibt es dazu?

 

Antwort:

Hierzu darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 4598/J-NR/2006 des Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

Frage 19:

Mit welchen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten hat Österreich ein Abkommen über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (auch in Teilbereichen) abgeschlossen?

 

Antwort:

Derzeit bestehen - soweit der Bereich des Straßenverkehrs betroffen ist - folgende Verträge:

 

-    Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die wechselseitige Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-)angelegenheiten, BGBl. Nr. 380/1980

 

-    Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit, BGBl. Nr. 399/1980

 

-    Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die wechselseitige Amtshilfe in Kraftfahr-(Straßenverkehrs-)-angelegenheiten, BGBl. Nr. 64/1983

 

-    Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die wechselseitige Amtshilfe in Kraftfahrangelegenheiten, BGBl. Nr. 406/1990

 

-    Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl. Nr. 526/1990

 

Fragen 20 und 21:

Ist dabei auch eine wechselseitige Anerkennung von Geldstrafen (Geldbußen) und deren Voll-streckung vorgesehen? Wenn ja, in welchem Abkommen?

 

Mit welchen dieser Länder gibt es dabei Probleme (wie sie beispielsweise mit Deutschland auftreten)? Worin liegen konkret diese Probleme?

 


Antwort:

Lediglich der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl. Nr. 526/1990, sieht eine wechselseitige Vollstreckung vor.

 

Fragen 22 bis 25:

Mit welchen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten werden bezüglich eines derartigen Abkommens derzeit Verhandlungen geführt?

Wie ist der (derzeitige) jeweilige Stand dieser Verhandlungen?

 

Sind die Verhandlungen für Abkommen über Rechts- und Amtshilfe in Verwaltungssachen mit der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, mit Ungarn, mit Slowenien und mit Polen abgeschlossen? Wenn nein, wie ist der Stand der Verhandlungen?

 

Gibt es bereits diesbezügliche Gespräche und Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien?

Wenn ja, wie ist der Verhandlungsstand?

 

Ist es richtig, dass nach der derzeitigen Rechtslage Verkehrsstrafen gegen ausländische PKW oder LKW-Lenker nur dann in Österreich von den Behörden kassiert werden können, wenn es gelingt diese auf österreichischem Staatsgebiet anzuhalten? Wenn nein, welche weiteren Möglichkeiten gibt es?

 

Antwort:

Hierzu darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 4598/J-NR/2006 des Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

Frage 26:

Was erwarten Sie sich ab 2007 von der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen innerhalb der EU?

 

Antwort:

Hierzu darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 4596/J-NR/2006 des Herrn Bundesministers für Inneres verweisen.

 

Frage 27:

Ist es richtig, dass mit dieser europäischen Regelung bezüglich Verkehrsdelikte nur die Geldstrafen gegenseitig anerkannt und vollstreckt werden, die von einem ordentlichen Gericht verhängt wurden? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dann diese europäische Regelung tatsächlich auf Österreich?

 

Antwort:

Hierzu darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 4598/J-NR/2006 des Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

Frage 28:

Welche österreichischen Rechtsnormen müssen aufgrund dieser europäischen Regelung noch geändert werden?

 


Antwort:

Hierzu darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 4598/J-NR/2006 des Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

Frage 29:

Welche weiteren Maßnahmen nach schärferer grenzüberschreitender Verfolgung von Verkehrsstrafen sind auf europäischer Ebene geplant?

Wie lautet dazu die österreichische Position?

 

 

Antwort:

Mir sind keine solchen Maßnahmen bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen