4496/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.09.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0068-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEP. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 5. Juli 2006, Nr. 4529/J, betreffend

Vollziehung Düngemittelgesetz 2004 und 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 5. Juli 2006, Nr. 4529/J, betreffend Vollziehung Düngemittelgesetz 2004 und 2005, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 549 Betriebe (Bereich Wien: 301 Betriebe; Bereich Linz: 248 Betriebe) kontrolliert:

 

Wien

Niederösterreich

Steiermark

Burgenland

2

229

40

30

 

Oberösterreich

Salzburg

Tirol

Vorarlberg

Kärnten

132

25

32

17

42

 

 

 

 

 

Im Jahr 2005 wurden insgesamt 625 Betriebe (Bereich Wien: 358 Betriebe; Bereich Linz: 267 Betriebe) kontrolliert:

 

Wien

Niederösterreich

Steiermark

Burgenland

3

277

45

33

 

Oberösterreich

Salzburg

Tirol

Vorarlberg

Kärnten

135

49

45

10

28

 

2004

Wien

Anzahl der Betriebe 2

Probenanzahl insgesamt 6

Erzeuger

0

0

Landesproduktenhandel

1

5

Märkte

1

1

Raiffeisenlagerhäuser

0

0

Niederösterreich

Anzahl der Betriebe 229

Probenanzahl insgesamt 374

Erzeuger

21

55

Landesproduktenhandel

66

89

Märkte

26

58

Raiffeisenlagerhäuser

116

172

Steiermark

Anzahl der Betriebe 40

Probenanzahl insgesamt 76

Erzeuger

7

17

Landesproduktenhandel

14

20

Märkte

3

6

Raiffeisenlagerhäuser

16

33

Burgenland

Anzahl der Betriebe 30

Probenanzahl insgesamt 42

Erzeuger

2

3

Landesproduktenhandel

15

17

Märkte

0

0

Raiffeisenlagerhäuser

13

22

Oberösterreich

Anzahl der Betriebe 132

Probenanzahl insgesamt 264

Erzeuger

14

50

Landesproduktenhandel

24

47

Märkte

24

46

Raiffeisenlagerhäuser

70

121

Salzburg

Anzahl der Betriebe 25

Probenanzahl insgesamt 47

Erzeuger

5

18

Landesproduktenhandel

1

1

Märkte

2

2

Raiffeisenlagerhäuser

17

26

Tirol

Anzahl der Betriebe 32

Probenanzahl insgesamt 49

Erzeuger

5

9

Landesproduktenhandel

2

2

Märkte

10

18

Raiffeisenlagerhäuser

15

20

Vorarlberg

Anzahl der Betriebe 17

Probenanzahl insgesamt 29

Erzeuger

2

5

Landesproduktenhandel

4

6

Märkte

3

4

Raiffeisenlagerhäuser

8

14

Kärnten

Anzahl der Betriebe 42

Probenanzahl insgesamt 56

Erzeuger

1

1

Landesproduktenhandel

4

5

Märkte

12

15

Raiffeisenlagerhäuser

25

35

Gesamt

549

943

 

2005

Wien

Anzahl der Betriebe 3

Probenanzahl insgesamt 9

Erzeuger

0

0

Landesproduktenhandel

0

0

Märkte

3

9

Raiffeisenlagerhäuser

0

0

Niederösterreich

Anzahl der Betriebe 277

Probenanzahl insgesamt 427

Erzeuger

30

69

Landesproduktenhandel

82

108

Märkte

30

52

Raiffeisenlagerhäuser

135

198

Steiermark

Anzahl der Betriebe 45

Probenanzahl insgesamt 73

Erzeuger

12

18

Landesproduktenhandel

13

18

Märkte

4

9

Raiffeisenlagerhäuser

16

28

Burgenland

Anzahl der Betriebe 33

Probenanzahl insgesamt 46

Erzeuger

4

6

Landesproduktenhandel

13

18

Märkte

0

0

Raiffeisenlagerhäuser

16

22

Oberösterreich

Anzahl der Betriebe 135

Probenanzahl insgesamt 241

Erzeuger

15

46

Landesproduktenhandel

25

37

Märkte

13

16

Raiffeisenlagerhäuser

82

142

Salzburg

Anzahl der Betriebe 49

Probenanzahl insgesamt 73

Erzeuger

8

21

Landesproduktenhandel

9

13

Märkte

5

6

Raiffeisenlagerhäuser

27

33

Tirol

Anzahl der Betriebe 45

Probenanzahl insgesamt 59

Erzeuger

5

6

Landesproduktenhandel

5

5

Märkte

14

16

Raiffeisenlagerhäuser

21

32

Vorarlberg

Anzahl der Betriebe 10

Probenanzahl insgesamt 13

Erzeuger

1

2

Landesproduktenhandel

1

2

Märkte

2

2

Raiffeisenlagerhäuser

6

7

Kärnten

Anzahl der Betriebe 28

Probenanzahl insgesamt 40

Erzeuger

3

3

Landesproduktenhandel

1

1

Märkte

4

6

Raiffeisenlagerhäuser

20

30

Gesamt

625

981

 

Hinsichtlich der Ergebnisse darf auf die Beantwortung zu Frage 7 verwiesen werden.

 

Zu Frage 3:

 

Kontrollen und Probenahmen nach dem Düngemittelgesetz 1994 werden im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von derartigen Produkten vorgenommen. Die Kontrolle der Anwendung von Düngemitteln „auf Bauernhöfen“ liegt nicht im Anwendungsbereich des Düngemittelgesetzes (DMG) 1994. Es werden seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit daher auch keine Kontrollen der Anwendung von Düngemitteln „auf Bauernhöfen“ vorgenommen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

2004

Insgesamt

Staatliche Düngemittelüberwachung

Private Probenuntersuchung

Wien: 739

496

243

Linz: 483 

447

36

 

 

 

2005

Insgesamt

Staatliche Düngemittelüberwachung

Private Probenuntersuchung

Wien: 825

554

271

Linz: 435 

427

8

 

Zu Frage 6:

 

2004

Wien

€ 52302,00

Linz

€   3712,00

 

2005

Wien

€ 40377,00

Linz

€   654,00

 

Zu Frage 7:

 

Im Rahmen der Vollziehung des Düngemittelgesetzes werden vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) im Falle von Übertretungen Anzeigen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet bzw. bei geringfügigen Übertretungen gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 und 2 DMG Beanstandungen ausgesprochen. Als weitere Sanktion kann auch die vorläufige Beschlagnahme durch das BAES angesehen werden.

 

2004

 

 

 

Anzeigen

Kennzeichnungs-beanstandungen

Beanstandungen

Vorläufige Beschlag-nahmen

Wien

0

0

0

0

42

20

7

0

Stmk

12

12

3

0

Bgld

3

6

0

0

25

37

4

1

Salzburg

11

7

0

0

Tirol

7

6

0

0

Vorarlberg

6

5

0

0

Kärnten

7

6

1

0

GESAMT

113

99

15

1

2005

 

 

 

Anzeigen

Kennzeichnungs-beanstandungen

Beanstandungen

Vorläufige Beschlag-nahmen

Wien

0

1

1

0

12

23

40

0

Stmk

2

7

12

0

Bgld

2

1

6

0

6

22

20

0

Salzburg

0

9

12

0

Tirol

0

5

3

0

Vorarlberg

0

3

1

0

Kärnten

2

3

11

0

GESAMT

24

74

106

0

 

Zu Frage 8:

 

Eine Angabe kann darüber nicht erfolgen, da keine Informationen über die Einleitung der Verwaltungsstrafverfahren an das BAES ergehen.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Informationen über den Ausgang der Verwaltungsstrafverfahren werden nicht lückenlos an das BAES weitergeleitet, sodass eine diesbezügliche Angabe nicht erfolgen kann.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Es erfolgt keine Information an das BAES über den Ausgang der Verfahren bei einem UVS oder dem Verwaltungsgerichtshof.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

 

Dem BAES liegen keine diesbezüglichen Informationen vor.

 

 

Zu Frage 15:

 

Die Ergebnisse werden in den Berichten und Publikationen der AGES (siehe auch: http://www.ages.at) veröffentlicht.

 

 

 

Zu Frage 16:

 

Berichte zu den Kontrollergebnissen stehen seitens der AGES öffentlich zur Verfügung.

 

Zu Frage 17:

 

Gemäß Arbeitsprogramm waren in der AGES/BAES für die Vollziehung des Düngemittelgesetzes 9 Vollzeitarbeitskräfte (VZK) tätig.

 

Zu Frage 18:

 

Gemäß Arbeitsprogramm sind in der AGES/BAES für die Vollziehung des Düngemittelgesetzes derzeit 8,5 VZK tätig.

 

Zu Frage 19:

 

Für die Düngemittelüberwachung waren im Berichtszeitraum 1,5 VZK als Aufsichtsorgane tätig, eine genauere Aufgliederung nach Bundesländern ist nicht möglich.

 

Zu Frage 20:

 

Die Kosten pro bearbeiteter Probe (Vollziehung DMG) lagen 2004 bei € 461,-- und 2005 bei € 429,--.

 

Zu Frage 21:

 

Eine Erweiterung oder Reduzierung der Kontrollen bzw. Probenahmen in bestimmten Branchen oder Betrieben ist nicht geplant.

 

Zu Frage 22:

 

2004: 0,115 Proben /1000 Einwohner

2005: 0,120 Proben /1000 Einwohner

Vergleichsdaten aus anderen Ländern sind dem BAES nicht bekannt.

 

 

 

Zu den Fragen 23 und 24:

 

Im laufenden Jahr 2006 ist ein risikobasierter Probenrahmen/-plan von 1050 Kontrollproben geplant, das sind 0,129 Proben/1000 Einwohner.

 

 

2006

1. Quartal

2. Quartal

3. Quartal

4. Quartal

Gesamt

Linz

Wien

Linz

Wien

Linz

Wien

Linz

Wien

 Linz

Wien

Gesamt

150

150

150

150

100

100

125

125

525

525

Landwirt.

125

90

110

80

95

85

100

80

430

335

Hobby/Gart.

20

50

35

20

5

5

25

45

85

120

Kultursub.

5

10

5

50

0

10

0

0

10

70

 

Zu den Fragen 25 und 26:

 

Der derzeitige Strafrahmen in Verwaltungsstrafverfahren ist angemessen. Eine gerichtliche Strafandrohung erscheint nicht verhältnismäßig.

 

Zu Frage 27:

 

Die Verkehrskontrolle des BAES wird nach der Einfuhr der Produkte durchgeführt. Die Zolldienststellen kontrollieren die Deklaration und fordern in speziellen Fällen Unterstützung an bzw. teilen Verdachtsmomente mit. Diese Kontrollmitteilungen führen im Einzelfall zu unmittelbaren Probenahmen beim Inverkehrbringer.

 

Zu Frage 28:

 

Es darf auf die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 7 hingewiesen werden.

 

Zu den Fragen 29 und 30:

 

Es gab in diesem Zeitraum keine Verfügungen oder Weisungen (Erlässe) bezüglich Kontrollen im angesprochenen Bereich.

 

 

 

 

Zu Frage 31:

 

Neben den durch gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen werden auch einnahmenseitige Maßnahmen gesetzt. Diese erfolgen unter strenger Einhaltung von Faktoren wie Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge und unter Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität. Einnahmenseitige Maßnahmen wurden durch Tarifanpassungen in Richtung tatsächlicher Kosten gesetzt.

 

Zu Frage 32:

 

Derzeit sind alle EU-Rechtsnormen im Bereich Düngemittel umgesetzt.

 

Zu Frage 33:

 

Derzeit sind keine Änderungen auf europäischer Ebene geplant.

 

Zu Frage 34:

 

Derzeit wird keine Novelle des DMG vorbereitet.

 

Zu Frage 35:

 

In diesem Zeitraum fanden keine internationalen Überwachungs- und Kontrollprojekte statt.

 

Zu Frage 36:

 

Aufgrund der weitreichenden Stabilität im Rechtsbereich (Düngemittelgesetz 1994) ergaben sich keine substantiellen Veränderungen in der Bearbeitung der Materie. Die organisatorischen Maßnahmen in der AGES erlaubten eine Produktivitätssteigerung in den Aktivitätsbereichen zur Vollziehung des DMG.

 

Zu Frage 37:

 

Nein.

 

Zu Frage 38:

 

Innerhalb des Bereiches Landwirtschaft sind das Institut für Bodengesundheit und Pflanzenernährung (federführend die Abteilung Düngemittelüberwachung und Mikroskopie), das Institut Zentrum Kontrollorgane sowie aus dem Bereich Kompetenzzentren, Kompetenzzentrum Elemente, Wien, zuständig.

 

Zu Frage 39:

 

Die fachliche Ansprechperson in Angelegenheiten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ist der Direktor des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Herr Dr. B. Url. Die unmittelbaren Ansprechpartner zum Fachbereich sind der Homepage der AGES (http://www.ages.at) zu entnehmen.

Zu Frage 40:

 

·                 Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel;

·                 Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte;

·                 Entscheidung der Kommission 2006/349/EG vom 03. Jänner 2006 zu von der Republik Österreich gemäß Artikel 95 Absatz 4 EG-Vertrag mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den höchsten zulässigen Cadmiumgehalt von Düngemitteln.

 

Zu den Fragen 41 bis 43:

 

Bis jetzt fanden keine EU-Inspektionsbesuche zur Kontrolle der Vollziehung der EG-Düngemittelverordnung statt. Es sind auch keine Inspektionsbesuche geplant.

 

Zu Frage 44:

 

Gemäß Ziffer V der Anlage 2 der Düngemittelverordnung 2004, BGBl. II Nr. 100, können in Österreich nur tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlamentes vom 3.10.2002 (Hygieneverordnung) in Düngemitteln in Verkehr gebracht werden.

 

 

 

Zu Frage 45:

 

Gemäß Mitteilung durch das zuständige Zentrum Kontrollorgane wurden tierische Nebenprodukte (Tiermehl) im Jahre 2003 vollständig durch die Hersteller entsorgt.

Vom Herstellerbetrieb wurden folgende Mengen als Dünger ausgeliefert:

 

Bundesland

2004

2005

Steiermark

3495 t

322 t

Burgenland

6331 t

3034 t

Niederösterreich

0 t

6 t

Wien

26 t

0 t

Oberösterreich

26 t

0 t

 

Zu Frage 46:

 

Da die Ausbringung und Anwendung von Düngemitteln nicht durch das Düngemittelgesetz 1994 geregelt werden, sondern in Gesetzgebung und Vollziehung in den Bereich der Länder fallen, liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine diesbezüglichen Daten vor.

Der Bundesminister: