4511/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.09.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0045-Pr 1/2006

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

 

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4537/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 – Zahlen und Fakten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2005 wurden 10.879 Personen in Untersuchungshaft genommen. Davon waren

a)     7.704 Männer

b)     686 Frauen

c)      772 Jugendliche

 

Zu 2:

Eine Auswertung nach Gerichtshöfen liegt mir nicht vor und kann händisch nicht ohne unvertretbaren Aufwand erstellt werden. Aus der nachstehenden Tabelle kann die Anzahl der männlichen und weiblichen Personen (inkl. Jugendlicher) entnommen werden, die im Jahr 2005 in Untersuchungshaft bzw. in Verwahrungshaft genommen wurden, gegliedert nach den sie aufnehmenden Justizanstalten. Eine an die Verwahrungshaft unmittelbar anschließende Untersuchungshaft wird als Verwahrungshaft gezählt.  Eine differenziertere Aufschlüsselung  ist der Beilage A zu entnehmen.


 

Zugangsjustizanstalt

Haftstatus

Männer

Frauen

GESAMT

EISENSTADT

Untersuchungshaft                                

244

 

244

 

Verwahrungshaft                                  

101

 

101

 

Ergebnis

345

 

345

FELDKIRCH

Untersuchungshaft                                

83

6

89

 

Verwahrungshaft                                  

101

10

111

 

Ergebnis

184

16

200

GARSTEN

Untersuchungshaft                                

1

 

1

 

Ergebnis

1

 

1

GERASDORF

Untersuchungshaft                                

1

 

1

 

Ergebnis

1

 

1

HIRTENBERG

Untersuchungshaft                                

1

 

1

 

Ergebnis

1

 

1

INNSBRUCK

Untersuchungshaft                                

203

11

214

 

Verwahrungshaft                                  

160

14

174

 

Ergebnis

363

25

388

GRAZ-JAKOMINI

Untersuchungshaft                                

774

81

855

 

Verwahrungshaft                                  

56

11

67

 

Ergebnis

830

92

922

WIEN-JOSEFSTADT

Untersuchungshaft                                

2681

202

2883

 

Verwahrungshaft                                  

2529

214

2743

 

Ergebnis

5210

416

5626

KLAGENFURT

Untersuchungshaft                                

418

76

494

 

Verwahrungshaft                                  

10

4

14

 

Ergebnis

428

80

508

KORNEUBURG

Untersuchungshaft                                

186

 

186

 

Verwahrungshaft                                  

213

 

213

 

Ergebnis

399

 

399

KREMS

Untersuchungshaft                                

54

10

64

 

Verwahrungshaft                                  

31

16

47

 

Ergebnis

85

26

111

LEOBEN

Untersuchungshaft                                

125

13

138

 

Verwahrungshaft                                  

88

13

101

 

Ergebnis

213

26

239

LINZ

Untersuchungshaft                                

410

32

442

 

Verwahrungshaft                                  

57

6

63

 

Ergebnis

467

38

505

RIED

Untersuchungshaft                                

52

3

55

 

Verwahrungshaft                                  

47

2

49

 

Ergebnis

99

5

104

SALZBURG

Untersuchungshaft                                

180

10

190

 

Verwahrungshaft                                  

186

19

205

 

Ergebnis

366

29

395

SIMMERING

Untersuchungshaft                                

4

 

4

 

Verwahrungshaft                                  

1

 

1

 

Ergebnis

5

 

5

ST.PÖLTEN

Untersuchungshaft                                

158

 

158

 

Verwahrungshaft                                  

153

 

153

 

Ergebnis

311

 

311

STEYR

Untersuchungshaft                                

59

 

59

 

Verwahrungshaft                                  

61

 

61

 

Ergebnis

120

 

120

SCHWARZAU

Untersuchungshaft                                

 

1

1

 

Ergebnis

 

1

1

WELS

Untersuchungshaft                                

120

9

129

 

Verwahrungshaft                                  

130

7

137

 

Ergebnis

250

16

266

WR.NEUSTADT

Untersuchungshaft                                

184

27

211

 

Verwahrungshaft                                  

183

37

220

 

Ergebnis

367

64

431

Gesamtergebnis

 

10045

834

10879

 

 

Zu 3:

Der Anteil der Österreicher betrug 3.843 Personen, der EU-Ausländer 1.593 Personen und der nicht EU-Staaten betrug 5.443 Personen.

Zu 4 und 7:

Sowohl die Einstellungen als auch die Freisprüche in den folgenden Tabellen beziehen sich jeweils auf jenen Beschuldigten, über den die Untersuchungshaft verhängt wurde.

 

Verfahrenseinstellungen im Jahr 2005

nach Untersuchungshaft

 

 

Landesgericht

Anzahl

LG für Strafsachen Wien

7

LG Korneuburg

6

LG Wiener Neustadt

4

LG Eisenstadt

3

LG Linz

5

LG Salzburg

1

LGStraf Graz

3

LG Klagenfurt

2

LG Innsbruck

3

LG Feldkirch

1

Summe

35

 

 

 

 

Freisprüche im Jahr 2005

nach Untersuchungshaft

 

 

Landesgericht

Anzahl

LG für Strafsachen Wien

172

LG Korneuburg

26

LG Krems

1

LG St. Pölten

1

LG Wiener Neustadt

6

LG Eisenstadt

5

LG Linz

10

LG Wels

4

LG Salzburg

1

LG Leoben

4

LGStraf Graz

24

LG Klagenfurt

5

LG Innsbruck

7

LG Feldkirch

1

Summe

267

 

Zu 4.1. bis 6. und 7.1. bis 8.4 und 13:

Wie schon anlässlich der Beantwortung der Anfrage Zl.3563/J-NR/2005 ausgeführt, ist es für den Anspruch auf Haftentschädigung irrelevant, ob ein Ersatzwerber Inländer, EU-Bürger oder Angehöriger eines Drittstaates ist, weshalb die Nationalität der Ersatzwerber statistisch nicht erfasst wird. Gleiches gilt auch uneingeschränkt für die Anwendungsfälle des StEG 1969 und nur sehr eingeschränkt für die Anwendungsfälle des StEG 2005 für die Unterscheidung, ob ein Ersatzwerber nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, oder ob er nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft oder in einem wieder aufgenommenen Verfahren freigesprochen wird.

Die angeschlossene Aufstellung gibt die Anzahl der im Kalenderjahr 2005 an das Bundesministerium für Justiz herangetragenen Fälle wieder. Die Anerkennung und die Auszahlung der Entschädigungsbeträge erfolgten teilweise erst im Jahr 2006.

Insgesamt haben 248 Personen Anträge nach dem StEG gestellt. Zwei dieser Anträge wurden zurückgezogen, drei Anträge ressortierten zum Bundesministerium für Inneres und in einem Fall wurde lediglich ein Anspruch gemäß § 506a ASVG geltend gemacht. Es waren daher 242 Anträge zu bearbeiten. In 207 Fällen wurden die geltend gemachten Ansprüche ganz oder teilweise anerkannt, 35 Ansuchen mussten abgelehnt werden.

Nach dem StEG 1969 wurden 130 Anträge gestellt, von denen 110 positiv behandelt wurden. Nach dem StEG 2005 wurden 112 Anträge gestellt, von denen 97 positiv beurteilt werden konnten.

Bei den nach dem StEG 1969 angefallenen Fällen wurde ein Gesamtentschädigungsbetrag in der Höhe von 600.930,96 Euro bei den Fällen nach dem StEG 2005 ein Gesamtbetrag von 794.239,09 Euro anerkannt. Insgesamt wurden daher Forderungen in der Höhe von 1,395.170,05 Euro anerkannt, wobei hievon ein Betrag von 1,373.414,90 Euro bereits zur Auszahlung gelangte.

In 37 der insgesamt 97 nach dem StEG 2005 positiv erledigten Fälle wurde vom Mäßigungsrecht des Bundes Gebrauch gemacht, wobei in drei dieser Fälle zusätzlich von einem Mitverschulden des Entschädigungswerbers ausgegangen wurde.

Diese Zahlen teilen sich auf die Landesgerichte, wie aus der angeschlossenen       Übersicht Beilage B ersichtlich, auf.

Zu 9

Nach einer Abfrage aus der Verfahrensautomation Justiz wurden vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien, dem Landesgericht Steyr und dem Landesgericht Salzburg zwei Personen nach bewilligter Wiederaufnahme freigesprochen; vor den Landesgerichten Korneuburg, St. Pölten, Wiener Neustadt und Innsbruck jeweils eine Person.

Zu 10:

Gestützt auf das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz, Amtshaftungsgesetz und Art. 5 Abs. 5 der EMRK waren Ende 2005 zwölf Verfahren und Ende Juni 2006 siebzehn gerichtliche Verfahren gegen die Republik anhängig.

Zu 11:

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war zu keinem der genannten Stichtage ein Verfahren gegen die Republik Österreich im – der Anfrage zu Grunde liegenden – Zusammenhang anhängig.

Zu 12:

Nach den bisherigen Erfahrungen ist eines der Hauptziele des StEG 2005, nämlich einem Ersatzwerber rasch und unbürokratisch die Durchsetzung seines Anspruches zu ermöglichen, erreicht worden. Aufforderungsschreiben werden in der Regel unmittelbar nach Beendigung eines Strafverfahrens an die Finanzprokuratur gerichtet, über den Anspruch wird in den allermeisten Fällen innerhalb der Frist des § 9 Abs.1 StEG positiv – sehr oft im Vergleichsweg – entschieden.

Im Zuge der Bearbeitung der Entschädigungssachen musste festgestellt werden, dass es im Zuge der Gesetzwerdung des StEG 2005 verabsäumt wurde, die Bestimmung des § 506a ASVG und damit verwandter Regelungen an die neue Gesetzeslage anzupassen. Dies wurde durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005, BGBl I 132/2005, rückwirkend mit 1. Jänner 2005 nachgeholt.

Zu 14:

In keinem Fall.

Zu 15 und 16:

Berücksichtigt man den Stand der Bemühungen, im Verfahrensrecht Harmonisierung bzw. Rechtsangleichung zu betreiben, so muss man erkennen, dass für einen europäischen Rechtsakt auf dem Gebiet der Haftentschädigung noch nicht die Zeit gekommen ist. Dabei ist insbesondere ins Kalkül zu ziehen, dass Bemühungen um eine Analyse der Bestimmungen über das Untersuchungshaftrecht in den Mitgliedstaaten der EU  - als Grundlage für weitere Überlegungen - durch die Europäische Kommission erst dieses Jahr in Gang gesetzt wurden. Eine Initiative auf diesem Gebiet wäre ohne jede Erfolgsaussicht, zumal nicht einmal im Fall der Gewährleistung grundlegender Verfahrensrechte Einigung erzielt werden konnte, ob Artikel 31 EUV dafür eine taugliche Rechtsgrundlage bietet.

Zu 17:

Diese Fragen wären aus meiner Sicht der Entscheidung internationaler Gerichtshöfe vorzubehalten, die für den Fall einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auch über eine angemessene Entschädigung entscheiden sollten (nach dem Vorbild des Artikel 41 EMRK – gerechte Entschädigung).

 

. September 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)


2005: Personen in Untersuchung- und/oder Verwahrungshaft                        Beilage A

 

 

 

Männer

 

 

 

Frauen

 

 

 

Zugangsjustizanstalt

Haftstatus

Erwachsene

Heranwachsende

Jugendliche

Summe

Erwachsene

Heranwachsende

Jugendliche

Summe

GESAMT

EISENSTADT

Untersuchungshaft                                

225

17

2

244

 

 

 

 

244

 

Verwahrungshaft                                  

87

9

5

101

 

 

 

 

101

 

Ergebnis

312

26

7

345

 

 

 

 

345

FELDKIRCH

Untersuchungshaft                                

65

14

4

83

6

 

 

6

89

 

Verwahrungshaft                                  

79

17

5

101

8

2

 

10

111

 

Ergebnis

144

31

9

184

14

2

 

16

200

GARSTEN

Untersuchungshaft                                

1

 

 

1

 

 

 

 

1

 

Ergebnis

1

 

 

1

 

 

 

 

1

GERASDORF

Untersuchungshaft                                

 

1

 

1

 

 

 

 

1

 

Ergebnis

 

1

 

1

 

 

 

 

1

HIRTENBERG

Untersuchungshaft                                

1

 

 

1

 

 

 

 

1

 

Ergebnis

1

 

 

1

 

 

 

 

1

INNSBRUCK

Untersuchungshaft                                

162

24

17

203

10

1

 

11

214

 

Verwahrungshaft                                  

121

26

13

160

10

3

1

14

174

 

Ergebnis

283

50

30

363

20

4

1

25

388

GRAZ-JAKOMINI

Untersuchungshaft                                

640

90

44

774

64

14

3

81

855

 

Verwahrungshaft                                  

51

3

2

56

9

2

 

11

67

 

Ergebnis

691

93

46

830

73

16

3

92

922

WIEN-JOSEFSTADT

Untersuchungshaft                                

1855

558

268

2681

152

29

21

202

2883

 

Verwahrungshaft                                  

1882

469

178

2529

175

22

17

214

2743

 

Ergebnis

3737

1027

446

5210

327

51

38

416

5626

KLAGENFURT

Untersuchungshaft                                

337

54

27

418

69

6

1

76

494

 

Verwahrungshaft                                  

7

3

 

10

4

 

 

4

14

 

Ergebnis

344

57

27

428

73

6

1

80

508

KORNEUBURG

Untersuchungshaft                                

161

18

7

186

 

 

 

 

186

 

Verwahrungshaft                                  

187

19

7

213

 

 

 

 

213

 

Ergebnis

348

37

14

399

 

 

 

 

399

KREMS

Untersuchungshaft                                

49

5

 

54

9

 

1

10

64

 

Verwahrungshaft                                  

29

2

 

31

15

1

 

16

47

 

Ergebnis

78

7

 

85

24

1

1

26

111

LEOBEN

Untersuchungshaft                                

104

16

5

125

11

1

1

13

138

 

Verwahrungshaft                                  

71

12

5

88

12

 

1

13

101

 

Ergebnis

175

28

10

213

23

1

2

26

239

LINZ

Untersuchungshaft                                

327

51

32

410

29

1

2

32

442

 

Verwahrungshaft                                  

46

7

4

57

4

1

1

6

63

 

Ergebnis

373

58

36

467

33

2

3

38

505

RIED

Untersuchungshaft                                

43

9

 

52

3

 

 

3

55

 

Verwahrungshaft                                  

38

6

3

47

2

 

 

2

49

 

Ergebnis

81

15

3

99

5

 

 

5

104

SALZBURG

Untersuchungshaft                                

141

27

12

180

10

 

 

10

190

 

Verwahrungshaft                                  

156

20

10

186

17

1

1

19

205

 

Ergebnis

297

47

22

366

27

1

1

29

395

SIMMERING

Untersuchungshaft                                

4

 

 

4

 

 

 

 

4

 

Verwahrungshaft                                  

1

 

 

1

 

 

 

 

1

 

Ergebnis

5

 

 

5

 

 

 

 

5

ST.PÖLTEN

Untersuchungshaft                                

140

13

5

158

 

 

 

 

158

 

Verwahrungshaft                                  

132

17

4

153

 

 

 

 

153

 

Ergebnis

272

30

9

311

 

 

 

 

311

STEYR

Untersuchungshaft                                

47

7

5

59

 

 

 

 

59

 

Verwahrungshaft                                  

39

11

11

61

 

 

 

 

61

 

Ergebnis

86

18

16

120

 

 

 

 

120

SCHWARZAU

Untersuchungshaft                                

 

 

 

 

 

1

 

1

1

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

1

 

1

1

WELS

Untersuchungshaft                                

94

20

6

120

7

1

1

9

129

 

Verwahrungshaft                                  

108

16

6

130

5

2

 

7

137

 

Ergebnis

202

36

12

250

12

3

1

16

266

WR.NEUSTADT

Untersuchungshaft                                

143

22

19

184

25

2

 

27

211

 

Verwahrungshaft                                  

131

37

15

183

30

7

 

37

220

 

Ergebnis

274

59

34

367

55

9

 

64

431

Gesamtergebnis

 

7704

1620

721

10045

686

97

51

834

10879

 


Seite 1 des Einlegers zu BMJ-Pr7000/0045-Pr 1/2006

 

Beilage B 

 

 

Landesgericht

Anzahl der Anträge

Anzahl der Anträge

positiv

 

positiv

 

anerkannte Beträge

anerkannte Beträge

ausbezahlte

 

 

 

 

nach StEG 1969

nach StEG 2005

nach StEG 1969

nach StEG 2005

nach StEG 1969

nach StEG 2005

Beträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LG St Wien

69

 

73

 

65

 

64

 

315.549,69

 

578.062,91

 

885.592,41

 

 

 

LG Eisenstadt

5

 

1

 

1

 

1

 

5.170,12

 

2.717,04

 

5.170,12

 

 

 

LG Korneuburg

2

 

5

 

1

 

4

 

5.126,14

 

8.506,90

 

13.633,04

 

 

 

LG Krems

3

 

1

 

2

 

1

 

591,88

 

871,94

 

1.463,82

 

 

 

LG Wr.Neustadt

6

 

4

 

5

 

3

 

27.238,37

 

58.350,00

 

84.556,85

 

 

 

LG St.Pölten

10

 

6

 

9

 

5

 

37.322,90

 

15.874,40

 

53.197,30

 

 

 

LG Linz

3

 

1

 

3

 

1

 

23.884,11

 

11.500,00

 

35.384,11

 

 

 

LG Wels

2

 

2

 

2

 

2

 

9.382,85

 

9.957,69

 

19.340,54

 

 

 

LG Ried i.I.

1

 

0

 

1

 

0

 

3.100,00

 

0,00

 

3.100,00

 

 

 

LG Leoben

6

 

1

 

5

 

1

 

14.447,38

 

1.768,94

 

16.216,32

 

 

 

LG Steyr

1

 

0

 

0

 

0

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

LG Salzburg

3

 

1

 

1

 

1

 

3.500,00

 

2.000,00

 

5.500,00

 

 

 

LG St Graz

7

 

11

 

6

 

9

 

61.038,90

 

70.079,07

 

131.117,97

 

 

 

LG Klagenfurt

4

 

2

 

2

 

2

 

13.877,37

 

12.520,40

 

26.397,77

 

 

 

LG Innsbruck

6

 

4

 

6

 

3

 

47.028,39

 

22.029,80

 

59.071,79

 

 

 

LG Feldkirch

2

 

0

 

1

 

0

 

33.672,86

 

0,00

 

33.672,86

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe 1

130

 

112

 

110

 

97

 

600.930,96

 

794.239,09

 

1.373.414,90

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe 2

anerkannt gesamt

242

         positiv gesamt

207

 

anerkannt gesamt

1.395.170,05