4535/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0081-I/3/2006

Wien, am 8. September 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4544/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und GenossInnen gemäß den mir vorliegenden Unterlagen des Ressorts wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Zu den von mir im Jahr 2005 absolvierten Auslandsdienstreisen verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3760/J vom 21. Februar 2006. Es hat sich seit damals nichts mehr geändert.

 

Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Europäische Kommission einen vom Dienstreisenden anzusprechenden Reisekostenersatz an das jeweilige Ressort leistet. Seit 1. Jänner 2004 wird auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hin jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen. Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts erfolgt.

 

Im Jahr 2006 wurden von mir bis zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage die nachstehend angeführten Auslandsdienstreisen durchgeführt:

 

Datum

Destination

Begl KBM

Sonst Begl

16. – 19.1.2006

Peking

-

-

23. – 26.1.2006

Brüssel

2

-

1. – 2.2.2006

Zagreb

1

-

6.2.2006

Genf

2

2

26.2. – 1.3.2006

New York

2

3

10. – 11.3.2006

Turin

1

-

18. – 22.3.2006

Saudi Arabien, VAE

1

 

30.3.

Brüssel

-

1

19.4.

Brüssel

1

-

27. – 29.4.2006

Moskau

1

-

29.4. – 2.5.2006

Zypern

-

-

4.5.

Brüssel

1

-

4. – 5.5.2006

Berlin

-

-

9.- 11.5.2006

Malaga + Brüssel

1

-

17. – 18.5.2006

Berlin

1

-

22.5.2006

Brüssel/Genf

1

2

1. – 2.6.2006

Luxemburg

1

-

9.6.2006

Athen

1

1

10. – 11.6.2006

Hannover

-

-

6.7.2006

Dobrovnik

1

1

28. – 29.8.2006

Liechtenstein

1

1

 

(Die obige Aufstellung enthält mitreisende Mitarbeiter/innen meines Büros und Medienvertreter/innen, nicht jedoch sonstige Bedienstete des Ressorts.)

 

Die Kosten für meine bereits abgerechneten Auslandsdienstreisen belaufen sich auf € 16.662,41.

 

 

Frage 6:

 

Für die von den Mitarbeiter/innen meines Büros im Jahr 2005 durchgeführten Auslandsdienstreisen verweise ich, soweit es sich dabei um Auslandsdienstreisen handelt, bei denen mich meine Mitarbeiter/innen begleiteten, auf die Beantwortung der parl. Anfrage 3760/J. Was die übrigen Auslandsdienstreisen der Mitarbeiter/innen meines Ministerbüros im Jahr 2005 betrifft, darf ich auf die nachstehende Tabelle verweisen:

 

2005

Destination

09.02.

Szombathely (H)

23.-24.2

Bern (CH)

 01. - 02.06.

Luxemburg

28.-31.8.

China

 04.10.

Augsburg (D)

 13.10.

München (D)

 03. - 04.11.

Vevey (CH)

 10. - 11.11.

Hamburg (D)

 

 

Die abgerechneten Kosten für diese Auslandsdienstreisen beliefen sich auf
€ 9.078,28.

 

Frage 7:

Die in meiner Begleitung durchgeführten Dienstreisen von Mitarbeiter/innen sind in der Tabelle zu Fragen 1-5 angeführt.

 

Sonstige von Mitarbeiter/innen meines Büros im Jahr 2006 bis zum Einlangen der parlamentarischen Anfrage durchgeführte Auslandsdienstreisen:

 

2006

Destination

12.- 13.1.

Padua

21.3.

Brüssel

19. – 21.4.

Berg

14. – 16.6.

Rabat

 

Die Kosten für diese Auslandsdienstreisen betragen (soweit bereits eine Abrechnung erfolgt ist) € 2917,09.

 

Fragen 8, 9 und 11:

Im Jahr 2005 betrugen die jährlichen Kosten für Auslandsdienstreisen für das gesamte Ressort (ohne Flugkosten, da bei diesen buchungstechnisch nicht zwischen Inlands- u. Auslandsflügen unterschieden wird) € 239.549,40; für das Jahr 2006 fielen für das gesamte Ressort bis Mitte Juli diesbezügliche Kosten in Höhe von € 160.737,76 an. Zur Frage einer allfälligen Refundierung durch die EU verweise ich auf meine obigen Ausführungen.

 

Die Auslandsdienstreisen dienten der Erfüllung der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben. Ich ersuche um Verständnis, dass eine detailliertere Aufgliederung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht erfolgen kann, da die dafür erforderlichen Erhebungen einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand bedingen würden.

 

Frage 10:

Außerhalb von Unternehmen, die Bedarfsflugzeuge vermieten, wurden keine Privatflugzeuge gechartert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin