4554/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

 

Präsidenten des Nationalrates

Univ-Prof Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat  Mag. Johann Maier und KollegInnen haben am 14.07.2006 unter der Nr. 4657/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Personalabbau durch die Bundesregierung – Schüssel I und II“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend wird mitgeteilt, dass für den angefragten Zeitraum von 01.04.2000 bis 30.06.2004 auf die Beantwortung der Voranfrage mit der Zahl 1949/J-2004(BM.I GZ 95.000/4393-III/1/b/04 vom 25.08.2004) verwiesen werden darf und daher lediglich die im Zeitraum 01.07.2004 bis 30.06.2006 – zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen bekannt gegeben werden.

 

 

 

Zu Frage 1:

 

Es wurden keine Vollbeschäftigtenäquivalente eingespart.

 

 

 

Zu Frage 2: 

                                 

Die Aufschlüsselung der gemäß § 15 BDG in den Ruhestand versetzten bzw. gemäß § 13 BDG übergetretenen Bediensteten stellt sich – gegliedert in BM.I-Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen – wie folgt dar:

 

 

Ruhestand gem. § 15 BDG

ab 01.07.2004

2005

bis 30.06.2006

Zentralleitung

0

13

7

nachgeordnete Dienststellen

25

57

50

gesamt

25

70

57

 

 

Ruhestand gem. § 13 BDG

ab 01.07.2004

2005

bis 30.06.2006

Zentralleitung

0

0

0

nachgeordnete Dienststellen

0

1

0

gesamt

0

1

0

 

 

Zu Frage 3:

 

Bemerkt wird, dass VBÄ-Ziele laufend verhandelt werden und das BMI für das Jahr 2006 ein Ziel von 31.789 anstrebt.

 

 

Zu Frage 4:

 

Die Anzahl der im Zeitraum 01.07.2004 bis 30.06.2006  beendeten Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten stellt sich – gegliedert nach Zentralleitung und nachgeordneten Dienststellen – wie folgt dar:

 

Zentralleitung:  61

Nachgeordnete Dienststellen:  231

 

 

Zu Frage 5:

 

Keine.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Ich sehe in meinem Ressort zurzeit keine grundlegenden personellen Defizite.

 

 

Zu Frage 8:

 

Nein, der Vollzug der Ressortagenden ist nicht gefährdet. Die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsexekutive ist in Anbetracht der bisher getroffenen Reformmaßnahmen – die zu einer entsprechenden Effizienzsteigerung führten – und insbesondere der hervorragenden Leistungen der Exekutivbeamten/innen im gesetzlich erforderlichen Umfang gewährleistet.

 

 

 

Zu Frage 9:

 

Keine

 

 

Zu Frage 10:

 

Keine

 

 

Zu Frage 11:

 

Folgende Neueinstellungen (Exekutive und Verwaltung) wurden – gegliedert in Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen – von 01.07.2004 bis 30.06.2006 vorgenommen:

 

 

Ab 01.07.2004

 Jahr 2005

Bis 30.06.2006

Zentralleitung

34

80

84

nachgeordnete Dienstbehörden

659

786

131

 

 

Zu Frage 12:

 

Im Jahr  2006 wurden bzw. werden für den Bereich der Sicherheitsexekutive zum Stichtag 07.09.2006 insgesamt  362 Exekutivbedienstete aufgenommen. Beginnend mit Herbst sind weitere 100 Neuaufnahmen beabsichtigt, womit sich die Gesamtsumme der Neuaufnahmen im Bereich des Exekutivdienstes auf 462 erhöht.

 

 

Zu Frage 13:

 

Im gesamten Ressortbereich wurden keine Auswahlverfahren durch Unternehmensberater oder Personalvermittler  durchgeführt.

 

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Im gesamten Ressortbereich   sind keine Bediensteten über Personalleasingfirmen tätig.

 

 

Zu Frage 16:

 

Die angewandten Auswahl- und Rekrutierungsverfahren waren bisher ausreichend, um entsprechend qualifiziertes Personal zu finden.

 

 

Zu Frage 17:

 

Mit Stichtag 30.06.2006 befanden sich 1035 Bedienstete (alle aus den Bereichen der nachgeordneten Dienststellen) in Grundausbildungslehrgängen.

 

 

Zu Frage  18:

 

Mit Verordnung vom 30.12.2003, BGBl. II Nr. 610/2003, wurde die Sicherheitsakademie (SIAK) zudem als Organisationseinheit bestimmt, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt.

Der entsprechende Projektzeitraum begann mit 01. 01. 2004 und endet mit Ablauf vom 31. 12. 2006.

In den Projektjahren 2004 bis 2006 war bzw. ist jährlich ein Betrag von etwa € 1.300.000,00 für die Planung, Organisation und/oder Durchführung bzw. Bedeckung der vom Projektprogramm umfassten allgemeinen Fortbildungen sowie der Aus- und Fortbildungen der Zivilschutzschule vorgesehen.

Basierend auf dem entsprechenden Leistungskatalog sowie den dem Controlling-Beirat vierteljährlich vorzulegenden Berichte ergeben sich für die durch die .SIAK wahrgenommenen bzw. unmittelbar abgedeckten Fortbildungssegmente

·           für das Jahr 2004 in Summe 3.723 Fortbildungs-Tage (Kurstage),

·           für das Jahr 2004 in Summe 3.670 Fortbildungs-Tage (Kurstage) bzw.

·           für das 1. Halbjahr 2006 in Summe 1.948 Fortbildungs-Tage (Kurstage).

 

Die durch die jeweils sachlich zuständigen Organisationseinheit des BM.I zudem standardisiert und/oder anlassbezogen geplanten, organisierten und/oder durchgeführten - und nach dem Prinzip der Kostenwahrheit monetär bedeckten - speziellen (fachbezogenen) Fortbildungsmaßnahmen sind in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.

 

 

Zu Frage 19:

 

Im Hinblick auf den zu erwartenden Verwaltungsaufwand, wurde von einer Erhebung der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen Abstand genommen.

 

 

Zu Frage 20:

 

Im Bereich des Innenressort wurden/werden in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 30 Lehrlinge ausgebildet.

 

 

 

Zu Frage 21:

 

Grundsätzlich wird der Personalstand durch den Ministerratsbeschluss vom 06.05.2003 geregelt. Es darf jedoch bemerkt werden, dass VBÄ-Ziele laufend verhandelt werden.

Zu den Fragen 22 und 23:

 

Nein, eine umfassende Ressortrichtlinie für modernes Personalmanagement gibt es nicht, zumal sich ein modernes Personalmanagement als ein System, das mit einem ständigen Lernprozess einhergeht, einer Festlegung in Form einer Richtlinie entzieht.

 

Im Sinne des § 32 BDG 1979 sowie gemäß der Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung werden jedoch durch die Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres zahlreiche Aus- und Fortbildungsprogramme für Führungskräfte sowie für Bedienstete, die für eine Verwendung als Führungskraft in Betracht kommen, bereitgestellt.

 

Hierbei werden insbesondere auch die Grundlagen eines modernen, sich an den Grundsätzen des New Public Managements orientierenden Personalmanagements vermittelt.

 

Diesbezügliche Kenntnisse und Fähigkeiten sind auch ein wichtiger Bestandteil des Anforderungsprofils bei der Besetzung von Leitungsfunktionen.

 

 

Zu den Fragen 24 und 25:

 

Aufgrund der Altersstruktur könnten 2006 – 222 und 2007 zusätzlich 311 Beamte/innen wegen des Erreichens des Pensionsantrittsalters (zwischen 60 und 65 Jahren – je nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen) einen entsprechenden Antrag stellen. Die Anzahl der tatsächlich zu erwartenden Anträge ist derzeit nicht vorhersehbar.

 

 

Zu Frage 26:

 

Im Zeitraum 01. 07. 2004 bis 30. 06. 2006 wurden im Bereich der BM.I Zentralleitung 24 anfragenkonforme Neubesetzungen vorgenommen.

 

Im Bereich der Landespolizeikommanden wurden vor allem in Entsprechung des Artikels 7 zur Sicherheitspolizeigesetz – Novelle vom 31.12.2004, Zahl 151/2004 (Wachkörperreform) im besagten Zeitraum insgesamt 71 anfragekonforme Neu- bzw. Nachbesetzungen vorgenommen. Es handelt sich hiebei um die 18 Landespolizeikommandanten mit deren Stellvertreter/In sowie um 53 Abteilungsleiter.

Bei den Sicherheitsdirektionen und Bundespolizeidirektionen waren aufgrund der Sicherheitspolizeigesetz – Novelle sowie der dadurch resultierenden Änderung deren Organisationsstrukturen insgesamt 36 anfragekonforme Neu- bzw. Nachbesetzungen.

( 1 BPD Eisenstadt Polizeidirektorin, je 2 Abteilungsleiter für die Bundespolizeidirektionen ausgenommen Wien,  je 1 Abteilungsleiter für die Sicherheitsdirektionen ausgenommen Wien und 1 Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark)

 

 

Zu Frage 27:

 

Kein Sektionsleiter befindet sich derzeit in einem befristeten Dienstverhältnis.

 

 

Zu Frage 28:

 

Aus heutiger Sicht  nein.

 

 

Zu Frage 29 und 30:

 

Ab 01.07.2004 bis 30.06.2006 erfolgten keinerlei Ausgliederungen.

 

 

Zu den Fragen 31 bis 33:

 

Aus dem Bereich des gesamten Ressorts sind keine BeamtInnen oder VB bei ausgegliederten oder privatisierten Unternehmen zugeteilt.

Über die vom ho. Ressort in die Buchhaltungsagentur gewechselten BeamtInnen und VB kann mangels Zuständigkeit des BM.I keine Aussage getroffen werden.

 

 

Zu Frage 34:

 

Hier darf auf die Beantwortung der Voranfrage 1949/J zur dortigen Frage 45 verwiesen werden.

Seit Inkrafttreten des Fremdenrechtspakets 2005 werden nunmehr alle Aufenthaltstitel vom Landeshauptmann erteilt.

Weiters wurde für bestimmte Meldevorgänge die Mitwirkung der Personenstandsbehörden und der Evidenzstellen gem. § 51 StbG vorgesehen.

 

 

 

Zu den Fragen  35 und 36:

 

Auf die Beantwortung der Fragen 51 und 52 zur Anfrage 1944/J-2004 durch den Herrn Bundeskanzler darf verwiesen werden.