4573/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/84-I/3/2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4589/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gisela Wurm und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Verstöße gegen arzneimittelrechtliche Bestimmungen:
Lagerung ausländischer Tierarzneimittel: von 26 Betrieben in 4 Betrieben
Lagerung nicht zugelassener Tierarzneimittel: von 26 Betrieben in 7 Betrieben
Mängel bei der Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes:
von 26 Betrieben in 7 Betrieben
Fehlende Signatur auf Arzneimitteln: von 26 Betrieben in 13 Betrieben
Frage 2:
Im Zuge der Schwerpunktkontrollen ist es nicht zu 50 Verwaltungsstrafanzeigen gekommen.
Frage 3:
Zur Anzeige gebracht wurden Verstöße gegen § 15 Lebensmittelgesetz 1975 – LMG 1975, BGBl. Nr. 86 idgF, der die Vorschrift über die Behandlung von Tieren zur Gewinnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft beinhaltet.
Seit Inkrafttreten des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) BGBl. I Nr. 13/2006 idgF handelt es sich um Verstöße gegen die „Verordnung (EG) Nr. 853/2004 …mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs“.
Frage 4:
Bis zum Inkrafttreten des LMSVG stellten die Verstöße gerichtlich strafbare Delikte dar. Seit 21. 01. 2006 wurden 10 Anzeigen bei Verwaltungsbehörden erstattet: 2 in Imst, 3 in Reutte, 3 in Lienz, 1 in Kufstein und 1 in Landeck.
Fragen 5 und 6:
Abgeschlossene Verfahren: 5
Einstellung des Verfahrens: 1 (Lienz)
Strafverfügungen: 4 (Lienz: 1, Imst: 2, Kufstein:1)
Verfahren noch nicht abgeschlossen: 5 (Lienz: 1, Reutte: 3, Landeck: 1)
Fragen 7, 8 und 9:
Einstellungen von Verfahren durch UVS oder rechtkräftige Entscheidungen durch den VwGH gab es nicht.
Frage 10:
Seitens der Lebensmittelaufsicht Tirol erfolgten
im Jahr 2005 19 und
im Jahr 2006 7 Anzeigen bei Gericht wegen Verstoßes gegen § 15 LMG 1975.
Im Jahr 2005 wurde 1 und im Jahr 2006 wurden 3 Strafanzeigen gem. § 90 StPO zurückgelegt.
Die konkret ausgesprochenen Strafen sind der Lebensmittelaufsichtsbehörde nicht bekannt
Frage 11:
Über die von der Veterinärbehörde durchgeführte Schwerpunktkontrolle in 26 Betrieben wurden von den Amtstierärzten/ärztinnen 7 Tierhalter/innen und 4 Tierärzte/ärztinnen angezeigt. Hinsichtlich des jeweiligen Verfahrensverlaufs wird auf die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden verwiesen.
Frage 12:
In 26 Betrieben wurden folgende Medikamente beschlagnahmt:
a) illegal aus dem Ausland eingeführte Medikamente
b) in Österreich für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassene Medikamente, die sich illegal im Besitz des Tierhalters befunden haben
ad a): Pyrogenium compositum, Wundbalsam Dr. Schaette, Euterbalsam Dr. Schaette, Calcio pH, Nilzan, Drycloxacil, Braun’s Ätzkalistift;
ad b): Cobactan LC, Sedaxylan, Trivacton, Progestron Gräub, Calcamyl, Amynin, Novacoc forte, Terramycin Spray, Glucose 33%;
Frage 13:
Die 26 Betriebe, die im Zuge von Schwerpunktkontrollen von den Amtstierärzten/ärztinnen ausgewählt wurden, stellen einen Querschnitt der Milchliefernden Betriebe (Klein- bis Großbetriebe) in Tirol dar.
Frage 14:
Von den angezeigten landwirtschaftlichen Betrieben waren 3 Tierhalter/innen Teilnehmer/innen beim Tiroler Tiergesundheitsdienst.
Maßnahmen: In 2 Fällen wurde bei 2 Tierhaltern/innen und einem/r Tierarzt/ Tierärztin der befristete Entzug der Teilnahme am TGD angedroht.
Frage 15:
Die Harmonisierung in der Zulassung von Tierarzneimittel ist jedenfalls sinnvoll, da der österreichische Markt für Tierarzneimittel sehr klein ist und in der letzten Zeit beobachtet werden konnte, dass neue Produkte für Österreich nicht mehr zugelassen werden. Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Tierarzneimittels sind von der zuständigen Zulassungsstelle auf Grund der einheitlichen Normen in Europa sicherzustellen.
Fragen 16 und17:
Schon seit der Gründung der Tiergesundheitsdienste in den Bundesländern ist innerhalb der Tierärzteschaft aber auch der Landwirtschaft ein Diskussion über den Einsatz von Tierarzneimitteln ins Laufen gekommen. Wenn auch wiederholte Berichterstattungen über möglichen Missbrauch von Arzneimitteln die Verbraucher/innen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit verunsichern, so wurde die Sensibilität beim Einsatz vom Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren sowohl bei den Tierärzten und Tierärztinnen als auch bei den Tierhalter/innen in einem hohen Maße gesteigert.
Von der Tiroler Veterinärbehörde wurde ein Arbeitskreis unter den Amtstierärzten/ärztinnen installiert. Es werden von den Amtstierärzten/ärztinnen monatlich zusätzlich zu den laufenden Kontrollen 2 landwirtschaftliche Betriebe pro Bezirk in allen Veterinäragenden kontrolliert.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin