4578/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.09.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0082-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4613/J vom 13. Juli 2006 der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Exportförderungsantrag für das Projekt Ilisu Staudamm, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Wie dem Parlament im Hauptausschuss auf Anfragen zu diesem Projekt bereits mehrfach bekannt gegeben, wurde im Dezember 2005 ein Antrag auf Haftungsübernahme für das Wasserkraftwerksprojekt Ilisu in der Türkei bei der Oesterreichische Kontrollbank AG eingebracht. Auch bei den staatlichen Exportkreditversicherern in Deutschland und der Schweiz wurden derartige Anträge durch ein Konsortium von Exporteuren aus diesen beiden Ländern gestellt.
Es ist daher selbstverständlich, dass in die Beurteilung des Projektes Ilisu neben der österreichischen Exportkreditagentur auch die Exportkreditagenturen Deutschlands und der Schweiz eingebunden sind.
Das Projekt befindet sich bei allen drei Exportkreditagenturen in intensiver Prüfung, die derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Die involvierten Exportkreditagenturen arbeiten bei dieser umfassenden Prüfung in enger Abstimmung zusammen. Im Rahmen dieses Prüfprozesses fand zuletzt als weiterer wichtiger Schritt eine Vor-Ort Reise Ende August statt. Die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit Behörden und vielen Betroffenen werden einen weiteren wichtigen Baustein in der Gesamtbeurteilung des Projektes darstellen.
Zur detaillierten Information über das Projekt möchte ich auf die von den Projektproponenten eingerichtete Homepage www.ilisu-wasserkraftwerk.com hinweisen, auf der alle wesentlichen Dokumente auch in englischer Sprache nachgelesen werden können.
Die Oesterreichische Kontrollbank kommt ihren gesetzlich normierten Aufgaben nach und ist daher angehalten, das Projekt gemäß den von den Exportkreditagenturen der OECD übernommenen internationalen Verpflichtungen zu prüfen und einen Vorschlag dem Bundesministerium für Finanzen unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zu übermitteln. In die Prüfung finden alle vorliegenden Informationen einschließlich jener von Nichtregierungsorganisationen übermittelten entsprechenden Eingang.
Erst nach Vorlage dieses Vorschlages samt der wesentlichen Prüfergebnisse an den gemäß Ausfuhrförderungsgesetz beim Bundesministerium für Finanzen eingerichteten Beirat und dessen Begutachtung durch den Beirat wird unter Abwägung sämtlicher vorliegender Aspekte eine Entscheidung über eine Haftungsübernahme getroffen werden.
Im Hinblick auf das laufende Prüfverfahren darf ich Sie jedoch um Verständnis ersuchen, dass ich zu Ihren sehr konkreten inhaltlichen Fragen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Stellung nehmen kann, ohne den Beratungs- und Entscheidungsprozess in den zuständigen Gremien zu präjudizieren.