4579/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.09.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0080-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4619/J vom 13. Juli 2006 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Wein – Einfuhrkontrolle durch das BMF", beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend weise ich darauf hin, dass, wie in der vorliegenden Anfrage auch zutreffend ausgeführt wird, die zollrechtlichen Vorschriften nach wie vor keine Zuständigkeit der Zollbehörde zur "Zurückweisung" von Wein­sendungen wegen Verfälschungen (Panscherei) vorsehen. Die Kompetenz zur Feststellung der Verkehrsfähigkeit von Wein obliegt unverändert ausschließlich der Bundeskellereiinspektion. Die Zollverwaltung wirkt bei der Einfuhr von Wein aus Drittstaaten nur insofern an der Weinkontrolle mit, als überwacht wird, dass nur solcher Wein eingeführt wird, der zuvor untersucht worden ist. Gegen Markenfälschungen oder Fälschung geographischer Ursprungsbezeichnungen geht die Zollverwaltung im Rahmen der Bekämpfung der Produktpiraterie vor.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1.:

Im Jahr 2005 wurden folgende Weinproben gezogen:

 

Wein aus frischen Weintrauben

Schäumender Wein aus frischen Weintrauben

Italien:

1 Likörwein

(Toskana)

Italien:

5 Prosecco

(Venetien)

Spanien:

1 Sherry

(Jerez)

 

 

 

Frankreich:

1 Rotwein

Côtes-du-Rhône

 

 

 

 

1 Weißwein

Elsass

 

 

 

Griechenland:

3 Weißweine

(Samos; Peloponnes)

 

 

 

 

1 Rotwein

(Peloponnes)

 

 

 

Chile:

3 Weißweine

(Central Valley)

 

 

 

 

11 Proben

 

 

5 Proben

 

 

Die Begutachtung dieser Proben erfolgte ausschließlich nach zolltariflichen Gesichtspunkten, wobei besonderes Augenmerk auf folgende Tarifpositionen gelegt wurde:

¨      2204 2111 bis 2204 2199 (diese Tarifpositionen umfassen Wein aus frischen Weintrauben, im speziellen Wein mit Ursprungsbezeichnung und Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete), sowie

¨      2204 10 und folgende (umfasst Champagner sowie Qualitäts­schaumweine bestimmter Anbaugebiete).

 

Zu 2.:

Zunächst weise ich, wie bereits anlässlich meiner Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 2034/J vom 9. Juli 2004 und 3220/J vom 6. Juli 2005, darauf hin, dass die Technische Unter­suchungsanstalt der Finanzverwaltung Weinproben nur auf Grund der gesetzlichen Grundlage der kombinierten Nomenklatur auf ihre Eigen­schaften (Alkoholgehalt, Dichte, Trockenmasse, Gewichte, titrierbare Säure, Innendruck) hin untersucht, um eine korrekte Einreihung in diese Nomenklatur zu ermöglichen. Die bei Schaumweinen bis zum 31. März 2005 mit dieser Einreihung verbundene Schaumweinsteuerpflicht (ab dem 1. April 2005 besteht diese Steuerpflicht nicht mehr) wurde durch Überprüfung des CO²-Überdruckes bestimmt.

 

Beanstandungen beziehen sich daher auf falsche Einreihungsvorschläge der Parteien beziehungsweise bis zum 31. März 2005 bei Schaumweinen auf eine falsche Deklaration als nicht schaumweinsteuerpflichtig, wobei in der Technischen Untersuchungsanstalt der Finanzverwaltung durch eine Überprüfung des Druckes eine Schaumweinsteuerpflicht nachgewiesen werden konnte.

 

Im Jahr 2005 erfolgte eine Beanstandung auf Grund eines zu hohen CO2-Überdruckes von mehr als 3 bar. Es handelte sich dabei um eine italienische Probe aus Venetien.

 

Zu 3.:

Im Jahr 2005 wurde bei Wein und Schaumwein kein Fall von Produkt­piraterie durch die Zollbehörde festgestellt.

 

Zu 4. bis 6.:

Zu diesen Fragen verweise ich auf meine ausführliche Beantwortung der gleichlautenden Fragen 4. und 5. der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3220/J vom 6. Juli 2005.

 

Darüber hinaus teile ich mit, dass von österreichischen Winzern oder Winzerverbänden bisher noch kein Grenzbeschlagnahmeantrag betreffend Markenfälschungen beziehungsweise Fälschungen von geographischen Ursprungsbezeichnungen von Wein bei der Zollbehörde gestellt wurde.

 

Zu 7.:

In den Jahren 2004 und 2005 wurden folgende Weinmengen nach Österreich importiert. Eine gewünschte Anführung der Anbaugebiete und Weinsorten in der nachstehenden Liste ist jedoch nur insofern möglich, als diese im Zolltarif vorgesehen sind.

 

Warenbeschreibung/

Anbaugebiet lt. KN-Code

Ursprungs­land/Her­kunftsland

2004

Menge in Liter

2005

Menge in Liter

Champagner

Neuseeland

 

52

anderer Schaumwein

Argentinien

1.125

1.125

Österreich

 

3

Australien

 

51

Schweiz

 

1.569

Kroatien

180

 

Israel

360

270

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

18

 

Ukraine

10.238

11.223

Polen

6

 

 

Qualitätswein aus dem Elsass

Vereinigte Staaten von Amerika

 

264

Qualitätswein aus Bordeaux

Schweiz

1

3

Frankreich

144

90

Qualitätswein aus Burgund

Schweiz

 

162

Frankreich

22

 

Qualitätswein aus Veneto

Schweiz

 

360

Italien

150

99

Qualitätswein aus Beaujolais

Frankreich

90

261

Qualitätswein aus Côtes-du-Rhône

Schweiz

1

 

Frankreich

 

45

Qualitätswein aus Languedoc-Roussillon

Frankreich

135

 

Qualitätswein aus Piemont

Frankreich

 

90

Qualitätswein aus Trentin und Südtirol

Italien

18

36

Qualitätswein aus Navarra

Spanien

 

6

Qualitätswein aus Rioja

Spanien

90

90

Qualitätswein aus Tokaj

Argentinien

2.169

630

Schweiz

53.416

63

Chile

450

432

Spanien

90

 

Ungarn

747

 

Italien

2.742

90

Vereinigte Staaten von Amerika

834

 

Südafrika

495

405

Qualitätswein aus anderen Anbaugebieten

Moldau

 

2.250

Nigeria

18

 

Neuseeland

498

307

Rumänien

3.033

1.134

Österreich

135

283

Bulgarien

756

2.646

Spanien

135

150

Frankreich

515

1.278

Italien

1.053

81

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

378

 

Nigeria

9

 

Slowakei

45

 

Vereinigte Saaten von Amerika

243

35

Argentinien

10.440

1.125

Australien

87.934

625

Schweiz

3.025

977

Chile

270

450

Kroatien

6.453

432

Ungarn

1.290

 

Südafrika

540

783

Kanada

 

675

Serbien

180

 

Libanon

90

 

Israel

3

 

anderer Wein

Argentinien

2.958

37.820

Österreich

10.241

9

Australien

311.371

977.497

Bulgarien

120.784

19.554

Kanada

225

915

Schweiz

6.040

17.987

Chile

337.980

328.113

China

90

756

Serbien

13.860

9.423

Deutschland

 

71

Frankreich

799

574

Kroatien

84.555

99.549

Ungarn

42.810

 

Israel

9.441

6.033

Moldau

218

771

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

750

2.835

Slowenien

2.871

 

San Marino

438

1.350

Tunesien

7.020

1.728

Türkei

10.890

6.291

Vereinigte Staaten von Amerika

13.110

120.289

Südafrika

14.006

84.770

Bosnien und Herzegowina

 

99

Bulgarien

90

 

Brasilien

 

5.940

Georgien

468

39

Irland

 

135

Island

 

220

Japan

51

756

Libanon

1.809

 

Malta

36

 

Rumänien

100.594

22.451

Slowakei

17

 

Montenegro

 

12.936

Spanien

672

45

Italien

11.730

1.677

Neuseeland

240

309

Polen

6

 

Portugal

32

18

Saudi-Arabien

 

12

Uruguay

63

 

Serbien

 

405

Iran

 

1.898

Namibia

160

100

Marsala

Südafrika

1.200

 

Portwein

Südafrika

45

597

Schweiz

 

450

Portugal

180

3

Spanien

3

 

Sherry

Spanien

 

1

Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

Österreich

 

22.680

Australien

 

1.188

Schweiz

1.924

2.000

China

 

360

Ungarn

656

 

Polen

6

 

Südafrika

99

 

Frankreich

765

 

Summe

 

1.301.867

1.821.304

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.