4580/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.09.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0085-I 3/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 12. SEP. 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 14. Juli 2006, Nr. 4661/J, betreffend Vollziehung
des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 für das Jahr 2005
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Juli 2006, Nr. 4661/J, betreffend Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 für das Jahr 2005, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2004 wurden insgesamt 241 Betriebsinspektionen durchgeführt:
Burgenland 17
Kärnten 16
Niederösterreich 70
Oberösterreich 34
Salzburg 10
Steiermark 32
Tirol 34
Vorarlberg 12
Wien 16
Im Jahr 2005 wurden insgesamt 439 Betriebsinspektionen durchgeführt:
Burgenland 22
Kärnten 44
Niederösterreich 100
Oberösterreich 92
Salzburg 16
Steiermark 109
Tirol 18
Vorarlberg 9
Wien 29
Zu Frage 2:
Im Jahr 2004 wurden durch die Aufsichtsorgane des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) 103 Proben zugelassener Pflanzenschutzmittel in 38 Betrieben gezogen (in Niederösterreich wurden in 10 Betrieben 44 Präparate, in Wien in 2 Betrieben 8 Präparate, in Vorarlberg in einem Betrieb drei Präparate, in Oberösterreich in 15 Betrieben 33 Präparate, in Kärnten in vier Betrieben fünf Präparate, in Salzburg in zwei Betrieben drei Präparate, in Tirol in zwei Betrieben fünf Präparate und in der Steiermark in zwei Betrieben zwei Präparate beprobt).
Im Jahr 2005 wurden durch die Aufsichtsorgane des BAES 56 Proben zugelassener Pflanzenschutzmittel in 16 Betrieben gezogen (in Niederösterreich wurden in zwei Betrieben 27 Präparate, in Vorarlberg in zwei Betrieben vier Präparate, in Oberösterreich in vier Betrieben 12 Präparate, in Kärnten in zwei Betrieben zwei Präparate, in Tirol in vier Betrieben 7 Präparate und in der Steiermark in zwei Betrieben vier Präparate beprobt).
2004 und 2005 gab es je 2 Beanstandungen (Wirkstoffgehalt zu gering) von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln.
Proben von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln werden nicht analysiert, da die Verkehrsfähigkeit jedenfalls nicht gegeben ist. Eine vorläufige Beschlagnahme erfolgt in diesen Fällen durch das BAES in jedem Fall.
Zu Frage 3:
Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben durch das BAES erfolgen nur im Sonderfall eines begründeten Verdachts der Inverkehrsetzung von Pflanzenschutzmitteln durch den Landwirt. Da es 2004 und 2005 keine entsprechenden Hinweise gab, erfolgten auch keine diesbezüglichen Kontrollen.
Zu Frage 4:
Die chemischen Analysen von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln wurden 2004 und 2005 in der AGES, Standort Wien, durchgeführt. Im Jahr 2004 wurden 27 Pflanzenschutzmittel und im Jahr 2005 20 Pflanzenschutzmittel einer physikalisch-chemischen Analyse unterzogen.
Proben von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln werden nicht analysiert, da die Verkehrsfähigkeit jedenfalls nicht gegeben ist. Eine vorläufige Beschlagnahme erfolgt in diesen Fällen durch das BAES in jedem Fall.
Zu den Fragen 5 und 6:
Im Jahr 2004 und 2005 waren alle Proben amtlich, es gab keine privaten Probenuntersuchungen von Pflanzenschutzmitteln.
Zu Frage 7:
Die Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes (PMG) 1997 wurden seitens des BAES bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht.
Gemäß PMG 1997 besteht keine Mitteilungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden an das BAES über das verhängte Strafausmaß.
Zu Frage 8:
Im Jahr 2004 wurden 235 Anzeigen bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht, wobei davon auf das Burgenland 18, auf Kärnten 20, auf Niederösterreich 73, auf Oberösterreich 23, auf Salzburg 8, auf die Steiermark 35, auf Tirol 34, auf Vorarlberg 10 und auf Wien 14 Anzeigen entfielen.
Im Jahr 2005 wurden 848 Anzeigen bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht, wobei davon auf das Burgenland 9, auf Kärnten 46, auf Niederösterreich 154, auf Oberösterreich 79, auf Salzburg 11, auf die Steiermark 372, auf Tirol 12, auf Vorarlberg 15 und auf Wien 150 Anzeigen entfielen.
Zu Frage 9:
Gemäß PMG 1997 besteht keine Mitteilungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden gegenüber dem BAES.
Soweit dem BAES bekannt, wurden im Jahr 2004 74 Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen, wobei davon auf das Burgenland ein, auf Kärnten 7, auf Niederösterreich 25, auf Oberösterreich 11, auf Salzburg 4, auf die Steiermark 8, auf Tirol 9, auf Vorarlberg ein sowie auf Wien 8 Verfahren entfielen.
Soweit dem BAES bekannt, wurden im Jahr 2005 69 Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen, wobei davon auf das Burgenland zwei, auf Kärnten 19, auf Niederösterreich 13, auf Oberösterreich 20, auf Salzburg 4, auf die Steiermark 4, auf Tirol 6 sowie auf Vorarlberg ein Verfahren entfielen.
Zu Frage 10:
Gemäß PMG 1997 besteht keine Mitteilungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden gegenüber dem BAES.
Soweit dem BAES bekannt, wurden im Jahr 2004 14 Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung abgeschlossen, wobei davon auf das Burgenland ein, auf Niederösterreich 9, auf Oberösterreich ein sowie auf Tirol drei Verfahren entfielen.
Soweit dem BAES bekannt, wurden im Jahr 2005 124 Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung abgeschlossen, wobei davon auf Niederösterreich drei, auf Oberösterreich 20, auf die Steiermark 79 sowie auf Wien 22 Verfahren entfielen.
Zu Frage 11:
Gemäß PMG 1997 besteht keine Mitteilungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden gegenüber dem BAES.
Soweit dem BAES bekannt, wurden im Jahr 2004 16 Verwaltungsstrafverfahren durch einen UVS eingestellt, wobei davon auf das Burgenland drei und auf Niederösterreich 13 Verfahren entfielen. Rechtskräftige Entscheidungen eines UVS sind nicht bekannt.
Soweit dem BAES bekannt, wurde im Jahr 2005 kein Verwaltungsstrafverfahren durch einen UVS eingestellt. Rechtskräftige Entscheidungen eines UVS sind nicht bekannt.
Zu Frage 12:
Gemäß PMG 1997 besteht keine Mitteilungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden gegenüber dem BAES.
Soweit dem BAES bekannt, wurde sowohl 2004 als auch 2005 der VwGH mit keinem der gegenständlichen Verfahren befasst.
Zu Frage 13:
Da es gemäß PMG 1997 keine Mitteilungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden gegenüber dem BAES gibt, entziehen sich die Einnahmen aus Straferkenntnissen der Kenntnis des BAES.
Zu Frage 14:
Im Jahr 2004 kam es im Rahmen des Vollzugs des PMG 1997 zu keinen Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch. Im Jahr 2005 wurde eine Anzeige getätigt.
Zu Frage 15:
Die Kosten für die Pflanzenschutzmittel-Analysen beliefen sich in diesem Zeitraum auf rund 530 Euro pro Analyse.
Zu Frage 16:
Die Probenpläne für 2004 und 2005 wurden evaluiert und die Ergebnisse für den Probenplan 2006 herangezogen. Der aktuelle Probenplan für 2006 entspricht den Anforderungen eines risikobasierten Probenplans. Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu Frage 21 hingewiesen werden.
Zu den Fragen 17 und 18:
Zur Vollziehung der amtlichen Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle wurden
2004 2,3 VZK (Vollzeitarbeitskräfte) und
2005 3,1 VZK
laut Geschäftsplan, faktisch jedoch rund 6,2 VZK eingesetzt. Aufgrund der aktuellen Kontrollsituation war dieser zusätzliche Einsatz von Personalressourcen erforderlich.
Die Pflanzenschutzmittelkontrolle wird vom Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung (Wien) und dem Institut Zentrum Kontrollorgane (Wien und Linz) vorgenommen.
Für 2006 wurden gemäß Geschäftsplan 2005 - 2007 3,1 VZK geplant. Für das Jahr 2006 wird ein Personaleinsatz von rund 6 VZK vorliegen.
Zu Frage 19:
Gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG gibt es zwar eine Berichtspflicht der Mitgliedstaaten über die Kontrolle im Vorjahr an die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission. Da dieser Pflicht jedoch offenbar nicht lückenlos nachgekommen wird, kann diese Frage nicht erschöpfend beantwortet werden.
Aus den bisher vorliegenden Daten ergibt sich folgendes Bild für 2004:
|
|
Analysen |
Einwohner (in Mio.) |
Probeziehungen/1000 EW |
|
|
Italien |
115 |
57,6 |
0,003 |
|
|
Cypern |
33 |
0,8 |
0,041 |
|
|
Estland |
3 |
1,4 |
0,002 |
|
|
Litauen |
21 |
3,5 |
0,006 |
|
|
Tschechien |
0 |
10,3 |
0 |
|
|
Dänemark |
26 |
5,3 |
0,005 |
PSM + Biozide |
|
|
13 |
|
0,002 |
Mikroorganismen |
|
Belgien |
73 |
10,2 |
0,007 |
|
|
Slowakei |
577 |
5,4 |
0,106 |
|
|
Österreich |
174 |
8,1 |
0,021 |
|
Die Berichte Österreichs werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Öffentlichkeit unter folgender Adresse zugänglich gemacht:
http://www.landnet.at/article/archive/5196.
Zu Frage 20:
Für das Jahr 2006 sind seitens des BAES 200 Stichprobenkontrollen von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen, wobei bei allen Proben die Kennzeichnung überprüft und bei 50 Proben eine Untersuchung bestimmter physikalisch-chemischer Parameter vorgenommen wird. Die Zahl der Pflanzenschutzmittel, die vor Ort am Pflanzenschutzmittellager der inspizierten Betriebe kontrolliert werden, ist nicht vorherzusehen. Es ist jedenfalls gemäß Kontrollplan 2006 die Inspektion von rund 400 Betrieben vorgesehen. Die Anzahl der Proben, die aufgrund von Verdachtsmomenten gezogen werden, können noch nicht genannt werden.
Zu Frage 21:
1) Betriebskontrollplan 2006
Der Plan zur Kontrolle von Betrieben, die Pflanzenschutzmittel in Verkehr setzen, umfasst
für das Jahr 2006 folgende Mindestanzahl an Kontrollen (Auszug Kontrollplan 2006):
Typ A Kontrollen 300
Typ B Kontrollen 117
Typ C Kontrollen mindestens 100 (Schätzung)
1.1 Typ A Kontrollen
Diese Kontrolle ist eine Lagerkontrolle, die von einem einzelnen Kontrollorgan durchgeführt werden soll, und umfasst jene Betriebe, die im Jahr 2005 nicht kontrolliert worden sind.
1.2 Typ B Kontrollen
Diese Kontrolle ist eine nachfassende Lagerkontrolle und gegebenenfalls Buchhaltungs-kontrolle all jener Betriebe, die im Jahr 2005 Gegenstand einer Anzeige gemäß PMG 1997 waren. Vor Beginn der Kontrolle sollte Rücksprache mit der Abteilung PSM-Zulassung und Risikomanagement gehalten werden. Die Kontrolle kann/soll von einem Kontrollteam (zwei Personen) durchgeführt werden.
1.3 Typ C Kontrollen
Diese Kontrolle ist eine Anlasskontrolle aufgrund bestimmter Verdachtsmomente (ad hoc-Kontrolle) und umfasst sowohl Lagerkontrolle und Buchhaltungskontrolle. Die Kontrolle soll grundsätzlich nur von einem Kontrollteam (zwei Personen) durchgeführt werden.
2) Stichprobenkontrollplan 2006:
2.1 Stichproben bei Typ A Kontrollen
Im Zuge dieser Kontrollen sollen 100 Proben gezogen werden.
2.2 Stichproben bei Typ B Kontrollen
Im Zuge dieser Kontrollen sollen 50 Proben gezogen werden.
2.3 Stichproben bei Typ C Kontrollen
Im Zuge dieser Kontrollen sollen 50 Proben gezogen werden.
Im Vordergrund stehen bei diesen Stichproben z.B. Anmeldungen gem. § 3 Abs. 4 oder Produkte, die als „ident mit einem in der BRD zugelassenen PSM“ bezeichnet werden.
Zu den Fragen 22 und 23:
Eine diesbezügliche Novellierung erscheint nicht erforderlich.
Zu den Fragen 24 und 25:
Importe aus Drittstaaten werden durch die Zollstelle kontrolliert, wobei der Importeur eine Be-stätigung des BAES gemäß § 27 PMG 1997 vorzuweisen hat. In den Jahren 2004 und 2005 wurden je 76 Zollbestätigungen durch das BAES ausgestellt. Bei allfälligen weiteren Kontrollen im Handel wird seitens des BAES nicht weiter differenziert, ob das Pflanzenschutzmittel aus Drittländern importiert oder aus dem EU-Raum verbracht wurde.
Zu Frage 26:
Erlass vom 2. März 2004, GZ 12.401/03-I/2/04 (Pflanzenschutzmittel aus Bundesrepublik Deutschland und Königreich der Niederlande), und
Erlass vom 19. Oktober 2005, GZ BMLFUW-LE.4.3.2/0043-I/2/2005 (Festsetzung von Geldstrafen durch die Bezirksverwaltungsbehörden wegen Verstöße gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997).
Zu Frage 27:
Erlass vom 29. März 2006, GZ BMLFUW-LE.4.3.2/0026-I/2/2006 (Vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gemäß § 11 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997),
Erlass vom 3. Mai 2006, GZ BMLFUW-LE.4.3.2/0031-I/2/2006 (In-Verkehr-Bringen von Pflanzenschutzmitteln) und
Erlass vom 26. Juli 2006, GZ BMLFUW-LE.4.3.2/0043-I/2/2006 (Pflanzenschutzmittel aus Bundesrepublik Deutschland).
Zu Frage 28:
Die Regelungen über amtliche Kontrollmaßnahmen im Bereich des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind in der Richtlinie 91/414/EWG idgF festgelegt. Mit dem PMG 1997 wurden die amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung der amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in nationales Recht liegt im Kompetenzbereich der Länder.
Darüber hinaus ist keine EU-Richtlinie in diesem Bereich umzusetzen.
Zu Frage 29:
Seitens der Europäischen Kommission wurden folgende Vorschläge für Rechtsakte im Juli 2006 angenommen:
· Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden und
· Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.
Beide Vorschläge beinhalten rechtliche Regelungen im Bereich der Kontrolle und werden derzeit geprüft. Die Behandlung der beiden Dokumente auf EU-Ebene beginnt erst ab Mitte September 2006.
Weiters besteht ein Vorschlag der EK für eine Verordnung über Statistiken von Pflanzenschutzmitteln.
Zu Frage 30:
Nein.
Zu Frage 31:
Im Bereich der amtlichen Kontrolle der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln gab es von 2004 bis zum Datum der Anfragebeantwortung keine speziellen internationalen bzw. EU-Überwachungsprojekte. Österreich war zwar an Rückstandsmonitoringprogrammen im Jahr 2003 beteiligt, diese unterliegen jedoch nicht dem Pflanzenschutzmittelgesetz, sondern dem Lebensmittelgesetz.
Zu den Fragen 32 und 42:
Das PMG 1997 wird in unmittelbarer Bundesverwaltung vollzogen. Grundsätzliche Probleme beim Vollzug des PMG 1997 sind nicht bekannt.
Zu Frage 33:
Für die Untersuchungen und Analysen von Pflanzenschutzmitteln wird in der AGES das Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik Wien herangezogen (siehe auch die Beantwortung zu Frage 35).
Zu Frage 34:
Gemäß Geschäftsplan und unter Einbeziehung der für 2006 eingesetzten VZK für die Kontrolle werden für die Vollziehung des PMG 1997 40,1 VZK eingesetzt.
Zu den Fragen 35 und 36:
Ansprechpartner für Angelegenheiten des BAES ist grundsätzlich der Direktor des Bundesamtes, Herr Dr. Bernhard Url. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Instituts- bzw. Abteilungsleitungen. Die Namen der Mitarbeiter/innen können der Homepage der AGES entnommen werden (www.ages.at).
Zu Frage 37:
Richtlinie 91/414/EWG über das In-Verkehr-Bringen von Pflanzenschutzmitteln;
Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen;
Richtlinie 1999/45/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen.
Zu Frage 38:
Der letzte EU-Inspektionsbesuch des Food and Veterinary Office (FVO) zur Kontrolle der Vollziehung des PMG 1997 fand vom 4. bis 8. April 2005 statt.
Zu Frage 39:
Die Ergebnisse und Empfehlungen aller Inspektionsbesuche des FVO sind auf der Homepage der Europäischen Kommission veröffentlicht und einsehbar unter:
http://ec.europa.eu/food/fvo/ir_search_en.cfm.
Zu Frage 40:
Der nächste Inspektionsbesuch wird von 28. bis 30. November 2006 durchgeführt werden.
Zu Frage 41:
Im Jahr 2004 wurden 19 Pflanzenschutzmittel (PSM) neu zugelassen. Konkret sieht die Aufschlüsselung nach Wirkstoffen wie folgt aus:
1 PSM Dichlobenil
1 PSM Metaldehyd
1 PSM Rimsulfuron + Thifensulfuron
1 PSM Ethofumesat + Phenmedipham
2 PSM Thiamethoxam
1 PSM Piperonylbutoxid + Pyrethrine
1 PSM Chlorpropham
1 PSM Kali-Seife
1 PSM 1-Dodecanol + 1-Tetradecanol + Codlemone
1 PSM 2,4-D
4 PSM Folpet
1 PSM Pseudomonas chlororaphis
1 PSM Schlupfwespe
2 PSM Acetamiprid
Im Jahr 2005 wurden 20 Pflanzenschutzmittel (PSM) neu zugelassen. Konkret sieht die Aufschlüsselung nach Wirkstoffen wie folgt aus:
1 PSM Spiroxamine
1 PSM Quinoxyfen
1 PSM Fludioxonil + Metalaxyl M
1 PSM Raubmilbe (Neoseiulus californicus)
1 PSM Raubmilbe (Iphiseius degenerans)
1 PSM Desmedipham + Ethofumesat + Metamitron + Phenmedipham
1 PSM Imazalil
1 PSM Milbemectin
1 PSM E,Z-7,9-Dodecadien-1-yl acetat + Z-9-Dodecen-1-yl acetat
2 PSM Carfentrazone-ethyl
1 PSM Florasulam + Fluroxypyr
1 PSM Pethoxamid
1 PSM Repellent
1 PSM Prothioconazole
1 PSM Erzwespe
1 PSM Raubwanze
1 PSM Benthiavalicarb-isopropyl + Folpet
1 PSM Proquinazid
1 PSM Benthiavalicarb-isopropyl + Mancozeb
Zu Frage 43:
Im Rahmen der Pflanzenschutzmittelkontrolle konnte festgestellt werden, dass Händler, die aufgrund ihrer Betriebsgröße einen maßgeblichen Anteil an der Inverkehrsetzung von Pflanzenschutzmitteln aufweisen, zum Teil größere Mengen Pflanzenschutzmitteln entgegen den Bestimmungen des PMG 1997 in Verkehr gebracht haben. Entsprechende Schritte wurden durch das BAES eingeleitet, die jeweiligen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Zu den Fragen 44 und 45:
Gemäß PMG 1997 besteht keine Mitteilungspflicht des Landeskriminalamtes Steiermark oder der Staatsanwaltschaft Graz gegenüber dem BAES. Details sind diesem daher nicht bekannt.
Zu den Fragen 46 und 47:
Gemäß PMG 1997 wurden durch das BAES 65 vorläufige Beschlagnahmen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel durchgeführt und diese 65 vorläufigen Beschlagnahmen bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Es wurde eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch erstattet.
Zu den Fragen 48 und 49:
Nach Auskunft der AGES/BAES wurden in diesem Zusammenhang bereits medienrechtliche Schritte eingeleitet.
Der Bundesminister: