4586/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.09.2006
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BM für Justiz

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0055-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4656/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalabbau durch die Bundesregierungen – Schüssel I und II“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Vorweg ersuche ich neuerlich um Verständnis dafür, dass eine personenbezogene Beantwortung insbesondere von Fragen zu bezugsrelevanten Daten auf Grund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist. Solche Daten können nur insoweit bekannt gegeben werden, als sie sich auf die jeweilige Funktion beziehen und eine Namensnennung nicht zu erfolgen hat. Aufschlüsselungen von Daten wurden im Folgenden insoweit vorgenommen, als sie mit vertretbarem Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen waren.

Zu 1:

Die Zahl der Planstellen entwickelte sich seit dem 1. April 2000 wie folgt:

Planstellenbereich

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

3000 – Zentralleitung

256

251

249

225

222

222

222

3010 – OGH/GenProk

110

108

108

107

106

106

106

3020 – Justizbehörden in den Ländern

7.455

7.376

7.309

7.134

7.013

6.953

6.707

3030 – Justizanstalten

3.676

3.634

3.548

3.504

3.517

3.645

3.521

3050 – Bewährungshilfe

132

120

100

94

88

88

88

Summe

11.629

11.489

11.314

11.064

10.946

11.014

10.644

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung ist auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Zu 2:

Vom 1. April 2000 bis 30. Juni 2006 wurden insgesamt 748 Bedienstete mit Erreichung der Altersgrenze in den definitiven Ruhestand versetzt:

Planstellenbereich

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

3000 – Zentralleitung

7

3

6

5

5

1

 

3010 – OGH/GenProk

2

3

3

4

6

 

 

3020 – Justizbehörden in den Ländern

72

106

118

119

38

49

22

3030 – Justizanstalten

33

23

31

48

3

10

8

3050 – Bewährungshilfe

6

5

6

1

3

2

 

Summe

120

140

164

177

55

62

30

 

 

 

Zentralleitung:

Ein Übertritt in den Ruhestand nach § 13 BDG 1979 ist seit 1. April 2000 nicht erfolgt.

Versetzungen in den Ruhestand durch Erklärung nach § 15 iVm. § 236b und c BDG 1979 gab es in der Zeit vom 1. April 2000 bis 30. Juni 2006 wie folgt:

Jahr

Organisationseinheit

Anzahl der Beamten

2000

Abteilung Pr 1

Sektion II

Abteilung III 1

Sektion IV

Abteilung IV 3

Abteilung IV 4

Abteilung V 6/7

1

1

1

1

1

1

1

2001

Präsidialsektion

Abteilung III 8

1

2

2002

Abteilung Pr 3

Sektion III

Abteilung III 8

Abteilung IV 1

Abteilung V 4

Abteilung V 5

1

1

1

1

1

1

2003

Präsidialsektion

Abteilung III 4/5/6

Abteilung IV 1

Abteilung V 2

Abteilung V 4

1

1

1

1

1

2004

Stabsstelle „EU“

Abteilung Pr 4

Abteilung I 10

Abteilung I 11

1

2

1

1

2005

Abteilung I 10

1

insgesamt

 

27

 

Zu 3:

Im Stellenplan 2006 idF des Wachstums- und Standortgesetzes und der letzten Anpassung durch den Ministerrat stehen (unter Außerachtlassung der Veränderungen bei den Bindungen) 370 Planstellen weniger als 2005 zur Verfügung. Richterplanstellen sind davon nicht betroffen.

Zu 4:

Von 1. April 2000 bis 30. Juni 2006 wurden insgesamt 1 500 Dienstverhältnisse von VB aufgelöst:

Planstellenbereich

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

3000 – Zentralleitung

4

6

10

10

7

8

2

3010 – OGH/GenProk

1

0

1

3

2

1

1

3020 – Justizbehörden in den Ländern

184

214

211

206

181

160

95 (6)

3030 – Justizanstalten

17

20

21

25

39

69

2

3050 – Bewährungshilfe

0

0

0

0

0

0

0

Summe

206

240

243

244

229

238

100

 

Die ausgewiesenen Zahlen enthalten sowohl Kündigungen durch den Dienstgeber als auch solche durch den Dienstnehmer. Überdies sind auch sonstige Erledigungsgründe wie z. B. einvernehmliche Lösungen enthalten. Soweit diese Daten verfügbar sind, ist die Anzahl der Kündigungen durch den Dienstgeber als „Hievonzahl“ in Klammer angeführt.

Zentralleitung:

Seit 1. April 2000 (bis einschließlich 30. Juni 2006) wurden nachstehende Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten beendet:

Jahr

Organisationseinheit

Anzahl der VB

2000

Präsidialsektion

Sektion IV

Sektion VI

Abteilung VI 4

1

1

1

1

2001

Ministersekretariat

Präsidialsektion

Sektion III

Abteilung VI 1

Abteilung VI 5

1

2

1

1

1

2002

Ministersekretariat

Sektion IV

Abteilung VI 1

8

1

1

2003

Ministersekretariat

Präsidialsektion

7

3

2004

Ministersekretariat

Präsidialsektion

Sektion I

4

2

1

2005

Präsidialsektion

Sektion I

Sektion II

Sektion III

Sektion IV

2

2

1

2

1

2006

Präsidialsektion

Sektion I

1

1

zusammen

 

47

 

Zu 5:

Zu den Stichtagen 1. Jänner 2006 und 1. April 2006 gab es im Bereich der Stammplanstellen folgende Über-/Unterstände (Zahlen zu den gefragten Stichtagen 31. Dezember 2004, 31. Dezember 2005 und 30. Juni 2006 stehen nicht in geeigneter Form zur Verfügung):

 

Planstellenbereich

01.01.2005

01.01.2006

01.04.2006

3000 – Zentralleitung

- 10,70

- 1,95

- 8,80

3010 – OGH/GenProk

+/- 0,00

+ 1,00

+ 1,00

3020 – Justizbehörden in den Ländern

+ 219,36

+ 349,84

+ 397,86

3030 – Justizanstalten

- 109,78

+ 212,73

+ 182,59

3050 – Bewährungshilfe

+ 6,00

+ 1,00

+/- 0,00

Summe

+ 103,88

+ 562,62

+572,65

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung ist auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Zu 6 bis 8:

Die zur Verfügung stehenden Messinstrumente (z.B. im Bereich der Richter und Rechtspfleger die Personalanforderungsrechnung) zeigen einen Mehrbedarf auf. Auch zahlreiche Gesetze machen einen erhöhten Ressourceneinsatz insbesondere im Bereich der Richter und Staatsanwälte sowie der Rechtspfleger erforderlich.

Die Personalsituation ist auch im Planstellenbereich Justizanstalten sowohl im Bereich der Exekutive als auch bei den Betreuungsdiensten angespannt. Dies liegt vor allem an der Steigerung des Belages in den Justizanstalten.

Zu 9 und 10:

Eine Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen nach § 15a BDG 1979 ist seit dem Jahr 2000 in der Zentralstelle nicht erfolgt.

Zu 11:

Vom 1. April 2000 bis 30. Juni 2006 erfolgten insgesamt 2 393 Neuaufnahmen (inkl. Ersatzkräfte):

Planstellenbereich

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

3000 – Zentralleitung

2

10

11

12

2

2

1

3010 – OGH/GenProk

1

2

0

2

3

1

0

3020 – Justizbehörden in den Ländern

118

125

262

265

174

318

52

3030 – Justizanstalten

120

58

89

249

115

366

32

3050 – Bewährungshilfe

0

0

0

0

0

0

0

Summe

241

195

362

528

294

687

86

 

Zentralleitung

In der Zeit vom 1. Jänner 2000 bis 30. Juni 2006 gab es nachstehende Neuaufnahmen:

Jahr

Organisationseinheit

Anzahl

2000

Ministersekretariat

1

 

Abteilung VI 1

1

2001

Ministersekretariat

5

 

Präsidialsektion

4

 

Abteilung VI 1

1

2002

Ministersekretariat

8

 

Abteilung Pr 6

1

 

Sektion VI

1

 

Abteilung VI 1

1

2003

Ministersekretariat

10

 

Abteilung Pr 1

1

 

Abteilung III 2

1

2004

Ministersekretariat

2

2005

Ministersekretariat

2

2006

Ministersekretariat

1

 

Zu 12:

Die Neuaufnahmen werden sich am gegebenen Bedarf und an den Stelleplanvorgaben orientieren. Mein Ressort wird bestrebt sein, die Höchstgrenzen laut Stellenplan einzuhalten.

Sowohl im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz als auch in dem des Oberlandesgerichtes Innsbruck sind derzeit Planstellen für jeweils fünf, allenfalls mehr RiAA ausgeschrieben, wobei sich die Anzahl der dann tatsächlich erfolgenden Aufnahmen an der Qualität der Bewerber/innen orientieren wird.

Im Bereich der Zentralstelle sind bis Ende 2006 keine weiteren Neueinstellungen geplant.

 

Zu 13:

Im Jahr 2001 wurde bei zwei Auswahlverfahren zur Neuaufnahme von letztendlich fünf Ministersekretären ein Personalberatungsunternehmen eingebunden.

In den Fällen der Ausschreibung der Funktion der Leiter/innen von Justizanstalten (gemäß § 3 Abs. 7 lit. a Ausschreibungsgesetz) wurden in den Jahren

2000      1 mal,

2001      2 mal,

2002      7 mal,

2003      2 mal,

2004      7 mal,

2005      4 mal und

2006      1 mal

ein Unternehmensberater in die Entscheidungsfindung mit eingebunden.

Die Gesamtkosten dafür betrugen  122.217,06 Euro.

Auch vor der Ernennung von Richteramtsanwärtern werden von den Präsidenten der Oberlandesgerichte vor der Vorschlagserstellung an mich – neben den Fachgutachten der Ausbildungsrichter und der Beurteilung durch den Oberlandesgerichtspräsidenten – jeweils auch psychologische Eignungsgutachten eingeholt.

Vom 1. April 2000 bis 30. Juni 2006 wurden insgesamt 517 Rechtspraktikanten in den richterlichen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Die Zahl der eingeholten Gutachten liegt darüber und könnte nur unter Einsatz eines unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes ermittelt werden.

Zu 14:

Keine.

Zu 15:

An Personalleasingfirmen und Personalberatungsunternehmen wurde in den Jahren 2000 bis 2004 nachstehendes Honorar gezahlt:

 

Jahr

Betrag in Euro

2000

60.631,82

2001

123.496,92

2002

43.269,55

2003

36.869,76

2004

2.877,60

 

In den Jahren 2005 und 2006 wurden Personalleasingfirmen und Personalberatungsunternehmen bei der Vermittlung bzw. zur Verfügungstellung von Dienstnehmern nicht (mehr) eingebunden.

Zu 16:

Die Auswahlverfahren sind geeignet, qualifiziertes Personal zu ermitteln.

Zu 17:

Mit Stichtag 30. Juni 2006 befanden sich 1 008 Bedienstete in Ausbildung:

Planstellenbereich

RiAA

Ausbildungsphase

Lehrlinge

Sonstige

3000 – Zentralleitung

 

2

 

 

3010 – OGH/GenProk

 

 

 

 

3020 – Justizbehörden in den Ländern

297

152

186

 

3030 – Justizanstalten

 

114

38

219

3050 – Bewährungshilfe

 

 

 

 

Summe

297

268

224

219

 

Zu 18:

Die Ausgaben des Bundesministeriums für Justiz für die Weiterbildung seiner Bedien­steten sind im Rechnungswesen nicht isoliert erfasst. Teile davon sind z. B. in den Personalausgaben (sowohl der im Bundesdienst stehenden Vortragenden als auch der Teilnehmer/innen von Weiterbildungsveranstaltungen) und in den Sach­aus­gaben bei den Voranschlagsposten 5606 Reisegebühren, 5900 Zuschüsse zu Fortbildungs­aus­gaben, 4570 Druckwerke, 7270 Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelperso­nen (z. B. externe Vortragende), 7280 Sonstige Leistungen von Gewerbe­­treibenden, Firmen und juristischen Personen (z. B. Unterbringungskosten) enthalten. Überdies gibt es praktisch keine Weiterbildungsveranstaltungen im Justizressort, die ausschließlich Bediensteten des Bundesministeriums vorbehalten sind, sondern sie stehen auch den Bediensteten sonstiger Justizdienststellen – je nach Thematik – offen. Aus den Daten der Haushaltsverrechnung ist daher nicht ersichtlich, welche Beträge das Bundesministerium für Justiz für die Weiterbildung seiner Bediensteten aufgewendet hat.

Zu 19:

Von den im Bundesministerium für Justiz tätigen RichterInnen und StaatsanwältInnen haben

im Jahr 2000 39 Personen (17 Frauen, 22 Männer),

im Jahr 2001 43 Personen (20 Frauen, 23 Männer) und

im Jahr 2002 52 Personen (18 Frauen, 34 Männer)

im Jahr 2003 43 Personen (16 Frauen, 27 Männer)

im Jahr 2004 101 Personen (36 Frauen, 65 Männer)

im Jahr 2005 71 Personen (27 Frauen, 44 Männer)

an Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen.

Für das Jahr 2006 liegen noch keine Zahlen vor.

Zu 20:

Für das Jahr 2006 sind im Stellenplan für das Justizressort 250 Lehrlingsplanstellen vorgesehen, die wie folgt den nachgeordneten Dienstbehörden zugewiesen wurden:

 

Präsident des Oberlandesgerichtes

Zahl der Lehrlingsplanstellen

Wien

122

Graz

50

Linz

50

Innsbruck

28

 

Zu 21 bis 23:

Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, erlaube ich mir, auf meine Beantwortung der in diesen Punkten gleich lautenden Voranfrage zur Zahl 1950/J-NR/2004 zu verweisen.

Zu 24, 26 und 27:

Für den Bereich der Justizbehörden in den Ländern und der Justizanstalten mit insgesamt über 11.000 Bediensteten ist eine Beantwortung der Frage unter Wahrung eines zumutbaren Verwaltungsaufwandes nicht möglich, da die Fragebeantwortung einer automationsunterstützten Datenverarbeitung mit den im Bund zur Verfügung stehenden Applikationen und Anwendungen nicht möglich ist.

Wegen Erreichens der Altersgrenze werden in den Sprengeln des OLG Linz und des OLG Innsbruck noch im Jahr 2006 zwei und im Jahr 2007 sieben Richter in den dauernden Ruhestand übertreten, unter denen sich der Präsident des LG Salzburg und ein Vizepräsident des LG Innsbruck befinden.

In der Zentralstelle werden in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006 voraussichtlich zwei  Beamte  (keine Funktionsträger)  durch Abgabe einer Erklärung nach § 15 iVm. § 236b BDG 1979 in den Ruhestand versetzt werden. Mit Ablauf des Jahres 2006 werden zwei Sektionsleiter gemäß § 13 BDG 1979 in den Ruhestand treten.

Bis zum Jahresende 2007 werden fünfzehn Beamte (darin enthalten 4 Sektionsleiter und 5 Abteilungsleiter) die altersbedingten Voraussetzungen für eine allfällige Ruhestandsversetzung durch  Erklärung  nach § 15  (gegebenenfalls  in  Verbindung  mit § 236b bzw. c) BDG 1979 erfüllen.

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2000 bis 30. Juni 2006 wurden folgende Planstellen von Gerichtshofpräsident/inn/en neu besetzt:
PräsdLG Innsbruck Dr. Barbara Sparer-Fuchs per 1. Jänner 2001,
PräsdLG Ried i.I. Dr. Johannes Payrhuber-Wolfesberger per 1. Juni 2002,
PräsdOLG Linz Dr. Alois Jung per 1. Jänner 2005 und
PräsdOLG Innsbruck Dr. Walter Pilgermair per 1. Jänner 2005.

In der Zentralleitung wurden vom 1. Jänner 2000 bis 30. Juni 2006 nachstehende Funktionen (neu) besetzt:

Funktion

mit Wirkung vom

befristet bis

Leitung Präsidialsektion

1.1.2000

31.12.2004

Leitung Sektion V

1.1.2000

31.12.2004

Leitung Abteilung I 8

1.1.2000

 

Leitung Abteilung Pr 1

1.1.2000

 

Leitung Abteilung V 1

1.1.2000

 

Leitung Abteilung V 3

1.1.2000

 

Leitung Abteilung V 5

1.1.2000

 

Leitung Abteilung Pr 2

1.1.2000

 

Leitung Abteilung I 3

1.1.2000

 

Leitung Abteilung V 2

1.1.2000

 

Leitung Sektion IV

1.7.2000

30.6.2005

Leitung Stabsstelle „EU“

1.11.2000

 

Leitung Abteilung IV 2

1.11.2000

 

Leitung Abteilung IV 4

1.11.2000

 

 

 

 

Leitung Abteilung IV 1

1.1.2001

 

Leitung Abteilung IV 3

1.1.2001

 

Leitung Abteilung III 5

1.5.2001

 

Leitung Abteilung Pr 3

1.9.2001

 

 

 

 

Leitung III 8

1.3.2002

 

 

 

 

Leitung Sektion I

1.1.2003

31.12.2007

Leitung Sektion II

1.1.2003

31.12.2006

Leitung Sektion III

1.1.2003

31.12.2007

Leitung Abteilung II 3

1.2.2003

 

Leitung Abteilung V 2

1.3.2003

 

Leitung Abteilung I 6

1.3.2003

 

Leitung Abteilung IV 2

1.3.2003

 

Leitung Abteilung Pr 8

1.3.2003

 

Leitung Abteilung III 1

1.4.2003

 

Leitung Abteilung II 2

1.5.2003

 

Leitung Abteilung V 4

1.9.2003

 

 

 

 

Leitung Abteilung IV 2

1.3.2004

 

Leitung Abteilung IV 3

1.7.2004

 

Leitung Abteilung IV 1

1.8.2004

 

Leitung Abteilung II 2

1.11.2004

 

 

 

 

Leitung Abteilung Pr 4

1.1.2005

 

Leitung Abteilung Pr 5

1.1.2005

 

Leitung Präsidialsektion

1.1.2005

31.12.2009

Leitung Sektion V

1.1.2005

31.12.2006

Leitung Stabsstelle „EU“

1.2.2005

 

Leitung Abteilung I 9

1.6.2005

 

Leitung Sektion IV

1.7.2005

30.6.2010

 

 

 

Leitung Abteilung I 10

1.3.2006

 

 

Zu 25:

Nach der derzeitigen Stellenplansituation werden alle Planstellen nach zu besetzen sein, wobei lediglich allenfalls wegfallende Ersatzfälle zu berücksichtigen sein werden.

Zu 28:

Die Leiter der Sektionen II und V des Bundesministeriums für Justiz werden mit Ablauf des 31. Dezember 2006 bzw. die Leiter der Sektionen I und III mit Ablauf des 31. Dezember 2007 gemäß § 13 BDG 1979 in den Ruhestand treten. Es ist davon auszugehen, dass diese Funktionen – mit Ausnahme der Leitung der Strafvollzugssektion (Sektion V), die im Zusammenhang mit der Einrichtung der Vollzugsdirektion auf eine Stabsstelle reduziert wird - zur Nachbesetzung ausgeschrieben werden.

Zu Fragen 29 bis 33:

Im Planstellenbereich 3050 (Bewährungshilfe) erfolgen bereits seit mehreren Jahren keine Neuaufnahmen von Bundesbediensteten mehr. Ehemals in diesem Bereich tätig gewesene Vertragsbedienstete wurden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 Angestellte der mit der Führung der Bewährungshilfe betrauten privaten Vereinigung. Der Personalstand der verbliebenen, der mit der Führung der Bewährungshilfe betrauten privaten Vereinigung zur Verfügung gestellten Beamten ist von knapp 130 im Jänner 2000 auf rund 80 im Juli 2006 zurückgegangen (jeweils gerechnet in VZK). Der Status dieser Mitarbeiter ergibt sich aus den einschlägigen dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für Beamte unter Berücksichtigung der in den §§ 26 ff des Bewährungshilfegesetzes genannten Sonderregelungen (siehe BGBl. Nr. 762/1996 und 55/1999).

Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der Voranfrage zur Zahl 1950/J-NR/2004 verweisen.

Zu 34:

Im Bereich des Justizressorts wurden seit 2000, von der Zusammenlegung der Buchhaltungen innerhalb der Bundesverwaltung zu so genannten „Clustern“ abgesehen, keine Aufgaben an andere Gebietskörperschaften abgegeben.

Zu 35 und 36:

Mein Standpunkt hat sich seit der Beantwortung der Voranfrage zur Zahl 1950/J-NR/2004 nicht geändert.

. September 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)