4589/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.09.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Elisabeth Hlavac und GenossInnen haben am 14.07.2006 unter der Nummer 4670/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend NeuzuwanderInnen gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1
Im Jahr 2003 haben 951 Personen die mit den §§ 50 a bis d der Novelle zum Fremdengesetz (FrG – Novelle 2002, BGBl. I 126/2002) eingeführte Integrationsvereinbarung erfüllt.
Nach Bundesländern gliedert sich diese Zahl wie folgt:
Burgenland: 0
Kärnten: 0
Niederösterreich: 198
Oberösterreich: 75
Salzburg: 49
Steiermark: 47
Tirol: 62
Vorarlberg: 101
Wien: 419
Im Jahr 2004 haben 1.568 Personen die Integrationsvereinbarung gemäß FrG-Novelle 2002 erfüllt.
Nach Bundesländern gliedert sich diese Zahl wie folgt:
Burgenland: 19
Kärnten: 15
Niederösterreich: 313
Oberösterreich: 275
Salzburg: 108
Steiermark: 90
Tirol: 192
Vorarlberg: 235
Wien: 321
Im Jahr 2005 haben 1.683 Personen die Integrationsvereinbarung gemäß FrG-Novelle 2002 erfüllt.
Nach Bundesländern gliedert sich diese Zahl wie folgt:
Burgenland: 18
Kärnten: 18
Niederösterreich: 304
Oberösterreich: 272
Salzburg: 118
Steiermark: 233
Tirol: 213
Vorarlberg: 211
Wien: 296
Statistiken zum Geschlecht und zur Ethnie der Zuwanderer werden nicht geführt.
In der am 1.1.2003 in Kraft getretenen FrG-Novelle 2002 sind für die Erfüllung der Integrationsvereinbarung keine Prüfungen vorgesehen. Ein Deutschkurs galt nach diesen Bestimmungen als erfolgreich absolviert, wenn das Sprachniveau A1 erreicht wurde.
Zu Frage 2:
Die mit 1.1.2003 gemäß FrG-Novelle
2002 in Kraft getretene Integrationsvereinbarung ist innerhalb von 4 Jahren zu
erfüllen, ansonsten ist der Fremde mit Bescheid auszuweisen
(§ 34 Abs. 2 a FrG). Es wurden laut den vom Bundesministerium für
Inneres veröffentlichten Jahresstatistiken für die Jahre 2003, 2004
und 2005 keine Fremden ausgewiesen, da sie die Integrationsvereinbarung nicht
erfüllt haben.
Zu Frage 3:
50% der Kurskosten wurden in der am 1.1.2003 in Kraft getretenen Integrationsvereinbarung bei einer erfolgreichen Absolvierung des Deutschkurses in einem Zeitraum von bis zu 18 Monaten refundiert. 25% wurden refundiert, wenn die Integrationsvereinbarung binnen 24 Monaten erfüllt wird.
Über die Zahl jener TeilnehmerInnen, die mehr zahlen mussten, weil sie die Integrationsvereinbarung nicht innerhalb dieser vorgegebenen Zeitspannen erfüllt haben, liegen keine Aufzeichnungen vor.
Zu Frage 4:
Insgesamt wurden vom Bundesministerium für Inneres für Deutschkurse und andere Integrationsmaßnahmen ausgegeben:
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im Jahr 2003 |
€ 9.249.153,82 |
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im Jahr 2004 |
€ 12.714.315,60 |
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im Jahr 2005 |
€ 11.279.728,97 |
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voraussichtlich im Jahr 2006 |
€ 13.290.725,00 |