4592/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.09.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und
Kollegen haben am
14.
Juli 2006 unter der Nr. 4637/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend Galerienförderung Museum Moderner Kunst Kärnten (MMKK) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Zusage für die Galerienförderung 2006
erfolgte vor der Abrechnung der Galerienför-
derung
2005. Mit der Entscheidung bezüglich der Mittelüberweisung
wurde jedoch bis
zur
Abrechnung abgewartet.
Zu Fragen 2 und 3:
Alle Kunstankäufe des MMKK betreffend Galerienförderungsvertrag
2005, die zur Ab-
rechnung vorgelegt wurden, sind erst im Jahr 2006 getätigt worden,
und wurden daher
nicht
anerkannt.
Zu Frage 4:
Die Kaufverträge der einzelnen Ankäufe liegen
dem BKA nicht vor. Lt. Aussage des Am-
tes
der Kärntner Landesregierung erfordert das Procedere der Werkankäufe die Ge-
nehmigung des
Kulturreferenten und der Kulturabteilung des Landes Kärnten.
Zu Frage 5:
Das
MMKK hat die Mittel der Galerienförderung 2005 in Höhe von € 36.500,00
insofern
bereits zurückbezahlt, als die Förderung für 2006 in Höhe von € 36.500,00,
die bereits
zugesagt war, nicht
ausbezahlt wurde. Dies bedeutet, dass das MMKK gemäß Galerien-
förderungsvertrag 2006 die nächste Abrechnung per 31.3.2007 für die Ankäufe des Jah-
res 2006 vorlegen muss.