4598/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.09.2006
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig-Piesczek, Freundinnen
und
Freunde
haben am 14. Juli 2006 unter der Nr. 4693/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend finanzielle Beiträge Österreichs
zur IAEA und
NEA
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs möchte ich, bezüglich der IAEA, auf die Beantwortung der
gleichlautenden
Anfrage Nr. 4681/J durch die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten ver-
weisen.
Zu Frage 1:
Die
NEA ist eine semi-autonome Institution im Rahmen der OECD (Organisation for
Economic Cooperation and Development) und stellt dort eine sogenannte Part-Il-
Aktivität dar. Demzufolge gibt es auch keine eigene Budgetlinie
NEA im österreichi-
schen
Bundeshaushalt.
Der
Mitgliedsbeitrag ist im Budgetansatz 1/10007 7800 01 Mitgliedsbeitrag für OECD
mit berücksichtigt.
Folgende Aufwendungen für die Jahre 1995 - 2005 können der NEA
zugerechnet
werden
(gerundet):
1995 €148.310,--
1996 €146.970,--
1997 €139.260,--
1998 €135.060,--
1999 €130.720,--
2000 €133.060,--
2001 €131.990,--
2002 €131.900,--
2003 €129.980,--
2004 €131.420,--
2005 €138.320,--
Zu Frage 2:
Mitgliedsbeiträge zur NEA
werden nicht für bestimmte Aktivitäten
zweckgewidmet,
sondern dienen der
Gesamtfinanzierung der Institution und ihres Arbeitsprogramms.
Dieses umfaßt seit vielen
Jahren Fragen der Nuklearsicherheit, insbesondere des
Strahlenschutzes
und des Managements radioaktiver Abfälle, ferner des Nuklear-
rechts, der Aufsicht und Behördenzuständigkeiten,
der Nuklearforschung sowie all-
gemeine Aspekte der
Kernenergienutzung.