4599/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.09.2006
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben
am 14. Juli 2006 unter der Nr. 4697/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Umsetzung der Entschlie
ßung des Nationalrates 182/E (Devisen-
transaktionssteuer) gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 4683/J durch den
Bundesminister f
ür Finanzen.

Ich darf jedoch auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates anlässlich seiner
Tagung am 15. und 16. Dezember 2005 in Brüssel verweisen. Dokument 15915/05
vom 19. Dezember 2005 (Beilage zu den Schlussfolgerungen Dokument 15914/05
vom 17. Dezember 2005) hält in seinen Punkten 79 und 80 fest, dass ..., die EU
eine umfassende, die Einnahmen- und die Ausgabenseite gleichermaßen
einschließende Neubewertung des Finanzrahmens durchführen sollte, ..."und fordert
in weiterer Folge die Kommission auf,
..., eine vollständige, weit reichende
Überprüfung vorzunehmen, die sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich
der GAP und der Eigenmittel, einschlie
ßlich der Ausgleichzahlungen an das
Vereinigte Königreich, abdeckt und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten."

Der Europäische Rat kann auf Grundlage dieser Überprüfung Beschlüsse fassen.
Die Überprüfung wird auch bei der Vorbereitung der nächsten Finanziellen
Vorausschau berücksichtigt.

Diese politische Festlegung des Europäischen Rates wurde auch in die
Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament, dem Rat und
der Europ
äischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsf
ührung vom 17. Mai 2006, kundgemacht im Amtsblatt der Europäischen
Union am 14. Juni 2006, C 139/1, in Form einer gemeinsamen Erkl
ärung aller drei
Haushaltsorgane übernommen (Erklärung Nr. 3 zur Überprüfung des
Finanzrahmens).