4599/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.09.2006
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde
haben
am 14. Juli 2006
unter der Nr. 4697/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Umsetzung der Entschließung des
Nationalrates 182/E (Devisen-
transaktionssteuer)
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des
Bundeskanzleramts.
Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 4683/J durch
den
Bundesminister für Finanzen.
Ich darf jedoch auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
anlässlich seiner
Tagung
am 15. und 16. Dezember 2005 in Brüssel verweisen. Dokument 15915/05
vom 19. Dezember 2005 (Beilage zu den Schlussfolgerungen Dokument 15914/05
vom
17. Dezember 2005) hält in seinen Punkten 79 und 80 fest, dass „..., die EU
eine umfassende, die Einnahmen- und die Ausgabenseite gleichermaßen
einschließende Neubewertung des
Finanzrahmens durchführen sollte, ..."und fordert
in weiterer Folge die Kommission auf, „..., eine
vollständige, weit reichende
Überprüfung vorzunehmen, die sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich
der GAP und der Eigenmittel, einschließlich der
Ausgleichzahlungen an das
Vereinigte Königreich, abdeckt und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten."
Der Europäische Rat kann auf Grundlage dieser Überprüfung Beschlüsse fassen.
Die
Überprüfung wird auch
bei der Vorbereitung der nächsten Finanziellen
Vorausschau
berücksichtigt.
Diese
politische Festlegung des Europäischen Rates wurde auch in die
Interinstitutionelle
Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament, dem Rat und
der Europäischen Kommission über die
Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung vom 17. Mai 2006, kundgemacht im Amtsblatt der Europäischen
Union am 14. Juni 2006, C 139/1, in Form einer gemeinsamen Erklärung aller
drei
Haushaltsorgane
übernommen
(Erklärung Nr. 3 zur Überprüfung des
Finanzrahmens).