4601/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.09.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-43002/0022-IV/1/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 4627/J der Abgeordneten Maga. Lapp betreffend Änderung der Bestimmungen für den Betrieb von Altenwohnheimen und Pflegeeinrichtungen wie folgt:
Frage 1 und 2:
Der Dringlichkeitsantrag des Kärntner Landtages ist mir nicht bekannt.
Frage 3:
Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen ist mir selbstverständlich bekannt.
Frage 4:
Nachdem die Länder für die Erbringung der sozialen Dienste zuständig sind, können sie auch neue Kriterien im Pflegebereich einführen. Diese müssen allerdings der oben genannten Vereinbarung entsprechen.
Frage 5 und 6:
In Anlage A der oben genannten Vereinbarung wird festgehalten, dass fachlich qualifiziertes Personal und Hilfspersonal in ausreichender Anzahl sicherzustellen ist. Die Länder haben auch die Verpflichtung übernommen, für eine entsprechende Sicherung der fachlichen Qualität und Kontrolle der Dienste zu sorgen.
Eine Aufsichtspflicht über die Qualität der angebotenen Leistungen im Pflegebereich habe ich als Sozialministerin nicht.
Mit freundlichen Grüßen